Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung verzeiht keine Fehler
Datum: Mittwoch, dem 19. Oktober 2016
Thema: Köln Infos


Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung verzeiht keine Fehler

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html

Die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung kann den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit ebnen. Wer dabei auf kompetente Hilfe verzichtet, riskiert allerdings, dass die Selbstanzeige fehlschlägt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die strafbefreiende Selbstanzeige ist für Steuersünder der einzig gangbare Weg, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und einer Strafverfolgung und möglichen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen. Allerdings verzeiht die Selbstanzeige keine Fehler. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die sie fehlschlägt. Daher ist es ratsam, sich bei der Erstellung der Selbstanzeige kompetente Unterstützung zu sichern.

Viele Länder sind sich einig: Der Kampf gegen Steuerhinterziehung muss weiter forciert werden. Schließlich geht es für die Staaten auch um hohe Einnahmen. Entsprechend ist die Kooperationsbereitschaft untereinander in der jüngeren Vergangenheit enorm gestiegen. So beteiligen sich inzwischen auch mehr als 100 Staaten am automatischen Informationsaustausch von Bankdaten, der 2017 beginnt. Auch ehemalige Steueroasen wie die Schweiz, Österreich oder Liechtenstein wollen an diesem Austausch teilnehmen. Für Steuersünder wird die Luft dadurch immer dünner und das Risiko, dass ihre unversteuerten Einkünfte auf Auslandskonten auffliegen, steigt kontinuierlich.

Noch ist Zeit für eine strafbefreiende Selbstanzeige. Die muss aber gestellt werden, bevor die Behörden die Steuerhinterziehung entdeckt haben. Außerdem muss die Selbstanzeige vollständig und fehlerfrei sein, damit sie auch strafbefreiend wirken kann. So müssen z.B. alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre gegenüber dem zuständigen Finanzamt offengelegt werden. Für den Laien sind die hohen Anforderungen an die Selbstanzeige kaum zu überschauen und noch weniger zu meistern. Wer es dennoch auf eigene Faust oder mit Hilfe von vorgefertigten Formularen versucht, geht das Risiko ein, dass die Selbstanzeige misslingt. Denn die komplexen Vorgänge können auf diese Weise kaum erfasst werden und Fehler sind schon fast vorprogrammiert.

Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Jeder Fall von Steuerhinterziehung liegt anders und die Selbstanzeige muss exakt auf jeden Einzelfall zugeschnitten sein.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info@grprainer.com
02212722750
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Die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung kann den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit ebnen. Wer dabei auf kompetente Hilfe verzichtet, riskiert allerdings, dass die Selbstanzeige fehlschlägt.

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Viele Länder sind sich einig: Der Kampf gegen Steuerhinterziehung muss weiter forciert werden. Schließlich geht es für die Staaten auch um hohe Einnahmen. Entsprechend ist die Kooperationsbereitschaft untereinander in der jüngeren Vergangenheit enorm gestiegen. So beteiligen sich inzwischen auch mehr als 100 Staaten am automatischen Informationsaustausch von Bankdaten, der 2017 beginnt. Auch ehemalige Steueroasen wie die Schweiz, Österreich oder Liechtenstein wollen an diesem Austausch teilnehmen. Für Steuersünder wird die Luft dadurch immer dünner und das Risiko, dass ihre unversteuerten Einkünfte auf Auslandskonten auffliegen, steigt kontinuierlich.

Noch ist Zeit für eine strafbefreiende Selbstanzeige. Die muss aber gestellt werden, bevor die Behörden die Steuerhinterziehung entdeckt haben. Außerdem muss die Selbstanzeige vollständig und fehlerfrei sein, damit sie auch strafbefreiend wirken kann. So müssen z.B. alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre gegenüber dem zuständigen Finanzamt offengelegt werden. Für den Laien sind die hohen Anforderungen an die Selbstanzeige kaum zu überschauen und noch weniger zu meistern. Wer es dennoch auf eigene Faust oder mit Hilfe von vorgefertigten Formularen versucht, geht das Risiko ein, dass die Selbstanzeige misslingt. Denn die komplexen Vorgänge können auf diese Weise kaum erfasst werden und Fehler sind schon fast vorprogrammiert.

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