Weihnachtseinkäufe: Was Sie jetzt zu Gepäckbussen wissen sollten
Datum: Montag, dem 05. Dezember 2016
Thema: Köln Infos


ARAG Experten zur Aufbewahrung von Geschenken und Einkaufstaschen

Haben Sie schon alle Weihnachtsgeschenke? Nein? Dann wird es aber Zeit! Vom gemütlichen vorweihnachtlichen Einkaufsbummel kann allerdings schon nicht mehr die Rede sein. Bepackt mit Tüten und Taschen durchs hektische Gedränge - wahrlich kein Vergnügen. Zum Glück können Sie die gerade gekauften Geschenke für die Lieben in vielen Innenstädten in Gepäckbussen oder anderen Aufbewahrungsstationen abgeben und ohne Ballast weiter auf Schnäppchenjagd gehen. Was Sie dabei beachten sollten, sagen ARAG Experten.

Gepäckbus: die Sache mit der Haftung

Wenn Sie Ihre Weihnachtseinkäufe beim Gepäckbus zur Aufbewahrung abgeben und dafür eine Gebühr bezahlen, schließen Sie einen sogenannten Verwahrungsvertrag mit dem Betreiber ab. Wenn die abgegebenen Geschenke Schaden nehmen oder sogar verschwinden, ist der Fall klar! Der Betreiber ist in der Pflicht. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn er laut Aushang keine Haftung für die abgegebenen Päckchen und Tüten übernehmen will. Sehen Sie sich den Gepäckbus, die Aufbewahrungsstation und die Angebote also genau an, bevor Sie dort Ihre neu erworbenen Schätze zurücklassen.

Wer haftet beim kostenlosen Aufbewahrungsservice?

Anders sieht es aus, wenn Sie in der Einkaufspassage oder am Weihnachtsmarkt Ihre Einkäufe kostenlos aufbewahren lassen. In diesem Fall haftet der Betreiber oft nur, wenn ihm mindestens grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Das ist beispielsweise der Fall, wenn er die zurückgelassenen Pakete wirft oder unsachgemäß stapelt. Auch wenn er die ihm anvertrauten Gegenstände über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt lässt, obwohl Fremde freien Zugang haben, haftet er bei Verlust. Sie sollten sich deshalb vor allem kostenlose Serviceangebote genau anschauen und prüfen, ob Diebe unbemerkt an die Sachen gelangen können.

Praxistipp:

Oft können Sie Ihre Einkäufe auch in den Geschäften lassen und später nach dem Einkaufsbummel abholen. Liegt die Einkaufsmeile in der Nähe zum Bahnhof, sind die dortigen Schließfächer eine Alternative. Und zu guter Letzt raten ARAG Experten, besonders wertvolle Geschenke gar nicht aus den Augen zu lassen, bevor diese sicher zu Hause sind, und diese besser nicht in fremde Hände zu geben.

Download des Textes:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de

(Weitere interessante Kanada News & Kanada Infos gibt es hier.)

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ARAG Experten zur Aufbewahrung von Geschenken und Einkaufstaschen

Haben Sie schon alle Weihnachtsgeschenke? Nein? Dann wird es aber Zeit! Vom gemütlichen vorweihnachtlichen Einkaufsbummel kann allerdings schon nicht mehr die Rede sein. Bepackt mit Tüten und Taschen durchs hektische Gedränge - wahrlich kein Vergnügen. Zum Glück können Sie die gerade gekauften Geschenke für die Lieben in vielen Innenstädten in Gepäckbussen oder anderen Aufbewahrungsstationen abgeben und ohne Ballast weiter auf Schnäppchenjagd gehen. Was Sie dabei beachten sollten, sagen ARAG Experten.

Gepäckbus: die Sache mit der Haftung

Wenn Sie Ihre Weihnachtseinkäufe beim Gepäckbus zur Aufbewahrung abgeben und dafür eine Gebühr bezahlen, schließen Sie einen sogenannten Verwahrungsvertrag mit dem Betreiber ab. Wenn die abgegebenen Geschenke Schaden nehmen oder sogar verschwinden, ist der Fall klar! Der Betreiber ist in der Pflicht. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn er laut Aushang keine Haftung für die abgegebenen Päckchen und Tüten übernehmen will. Sehen Sie sich den Gepäckbus, die Aufbewahrungsstation und die Angebote also genau an, bevor Sie dort Ihre neu erworbenen Schätze zurücklassen.

Wer haftet beim kostenlosen Aufbewahrungsservice?

Anders sieht es aus, wenn Sie in der Einkaufspassage oder am Weihnachtsmarkt Ihre Einkäufe kostenlos aufbewahren lassen. In diesem Fall haftet der Betreiber oft nur, wenn ihm mindestens grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Das ist beispielsweise der Fall, wenn er die zurückgelassenen Pakete wirft oder unsachgemäß stapelt. Auch wenn er die ihm anvertrauten Gegenstände über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt lässt, obwohl Fremde freien Zugang haben, haftet er bei Verlust. Sie sollten sich deshalb vor allem kostenlose Serviceangebote genau anschauen und prüfen, ob Diebe unbemerkt an die Sachen gelangen können.

Praxistipp:

Oft können Sie Ihre Einkäufe auch in den Geschäften lassen und später nach dem Einkaufsbummel abholen. Liegt die Einkaufsmeile in der Nähe zum Bahnhof, sind die dortigen Schließfächer eine Alternative. Und zu guter Letzt raten ARAG Experten, besonders wertvolle Geschenke gar nicht aus den Augen zu lassen, bevor diese sicher zu Hause sind, und diese besser nicht in fremde Hände zu geben.

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