Etagenheizung: Schornsteinfeger müssen mit Eigentümern einzeln abrechnen
Datum: Montag, dem 20. Februar 2017
Thema: Köln Infos


Gemeinschafts- und Sondereigentum trennen. Hausverwaltungen werden entlastet

Die Wartung von Heizungsthermen in Etagenwohnungen muss künftig den einzelnen Eigentümern direkt in Rechnung gestellt werden. Wie der Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI) auf Anfrage der Kölner ImmoConcept Verwaltungsgruppe mitteilt, dürfen Schornsteinfeger die Kosten für die Wartung einzelner Etagenheizungen nicht mehr über die Eigentümergemeinschaft (WEG) abrechnen.

Frank Hillemeier, Geschäftsführer der ImmoConcept Verwaltungsgruppe, sieht dadurch die Hausverwalter entlastet. In der Vergangenheit haben viele Schornsteinfeger die Wartungskosten für alle Etagenheizungen in einem Mehrfamilienhaus auf einer Rechnung vereint. Die Hausverwaltungen mussten dann diese Gesamtkosten auf die einzelnen Wohnungseigentümer aufteilen und ihnen dem jeweiligen Aufwand entsprechend gesondert berechnen. "Ein enormer Aufwand, der in dieser Form nicht sinnvoll und auch nicht zulässig war", betont Hillemeier. Denn die Wartungskosten für einzelne Etagenheizungen gehören zum Sondereigentum der jeweiligen Eigentümer und dürfen nicht der Eigentümergemeinschaft in Rechnung gestellt werden.

Die Eigentümergemeinschaft müsse nur die Wartung und Reinigung des gemeinschaftlichen Kamins und beispielsweise der gemeinsamen Gas-Zuleitungen bis zu den Etagenheizungen gemeinsam tragen. Und auch nur diese Rechnung falle in die Zuständigkeit der von der WEG beauftragten Hausverwaltung. Für die Wartung der einzelnen Thermen müssen Schornsteinfeger künftig direkt mit den jeweiligen Eigentümern Termine vereinbaren und ihnen die Wartungsgebühren jeweils individuell in Rechnung stellen.

Hillemeier geht davon aus, dass die Schornsteinfeger diesen zusätzlichen Aufwand den Wohnungseigentümern in Rechnung stellen werden. "Wer aber eine neue Brennwert-Therme in seiner Wohnung hat, braucht diese ohnehin nur alle zwei Jahre statt jährlich warten zu lassen, die Kostensteigerung für die Heizungswartung wird in solchen Fällen wohl nur gering ausfallen."
ImmoConcept wurde 2004 gegründet. Die Gruppe bietet Full-Service-Immobilienverwaltung für private und gewerbliche Eigentümer. Ein fest angestelltes Spezialisten-Team aus Immobilienfachwirten, Immobilienkaufleuten, Ingenieuren, Bauzeichnern und geprüften Fachverwaltern betreut im Rheinland von Bonn über Köln bis Düsseldorf rund 14.000 Wohn- und Gewerbeeinheiten. Neben den herkömmlichen Verwaltungsleistungen gibt es eine 24-Stunden-Notfallhilfe, ein zentrales Informationssystem und regionale Weiterbildungsangebote wie Beirats-Seminare, Symposien und die Veranstaltungsreihe "Immobilien-Treff". 2016 wurde ImmoConcept vom Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) als Verwalter des Jahres ausgezeichnet.
ImmoConcept Verwaltungsgruppe
Frank Hillemeier
Von-der-Wettern-Straße 21
51149 Köln
(02203) 2070-0

http://www.ic-verwaltungsgruppe.de

Pressekontakt:
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Gemeinschafts- und Sondereigentum trennen. Hausverwaltungen werden entlastet

Die Wartung von Heizungsthermen in Etagenwohnungen muss künftig den einzelnen Eigentümern direkt in Rechnung gestellt werden. Wie der Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI) auf Anfrage der Kölner ImmoConcept Verwaltungsgruppe mitteilt, dürfen Schornsteinfeger die Kosten für die Wartung einzelner Etagenheizungen nicht mehr über die Eigentümergemeinschaft (WEG) abrechnen.

Frank Hillemeier, Geschäftsführer der ImmoConcept Verwaltungsgruppe, sieht dadurch die Hausverwalter entlastet. In der Vergangenheit haben viele Schornsteinfeger die Wartungskosten für alle Etagenheizungen in einem Mehrfamilienhaus auf einer Rechnung vereint. Die Hausverwaltungen mussten dann diese Gesamtkosten auf die einzelnen Wohnungseigentümer aufteilen und ihnen dem jeweiligen Aufwand entsprechend gesondert berechnen. "Ein enormer Aufwand, der in dieser Form nicht sinnvoll und auch nicht zulässig war", betont Hillemeier. Denn die Wartungskosten für einzelne Etagenheizungen gehören zum Sondereigentum der jeweiligen Eigentümer und dürfen nicht der Eigentümergemeinschaft in Rechnung gestellt werden.

Die Eigentümergemeinschaft müsse nur die Wartung und Reinigung des gemeinschaftlichen Kamins und beispielsweise der gemeinsamen Gas-Zuleitungen bis zu den Etagenheizungen gemeinsam tragen. Und auch nur diese Rechnung falle in die Zuständigkeit der von der WEG beauftragten Hausverwaltung. Für die Wartung der einzelnen Thermen müssen Schornsteinfeger künftig direkt mit den jeweiligen Eigentümern Termine vereinbaren und ihnen die Wartungsgebühren jeweils individuell in Rechnung stellen.

Hillemeier geht davon aus, dass die Schornsteinfeger diesen zusätzlichen Aufwand den Wohnungseigentümern in Rechnung stellen werden. "Wer aber eine neue Brennwert-Therme in seiner Wohnung hat, braucht diese ohnehin nur alle zwei Jahre statt jährlich warten zu lassen, die Kostensteigerung für die Heizungswartung wird in solchen Fällen wohl nur gering ausfallen."
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