Autodiebstahl: Keine grobe Fahrlässigkeit bei Probefahrt
Datum: Samstag, dem 30. Oktober 2010
Thema: Köln Infos


Düsseldorf – 30. Oktober 2010 - Schnell erhebt sich der Vorwurf grober Fahrlässigkeit, wenn der private Autoverkäufer den vermeintlichen Kauinteressenten mit dem Fahrzeug während einer Probefahrt entwischen lässt. Die Teilkaskoversicherung lässt sich diesen Aufhänger selten entgehen.
Nicht grob fahrlässig, weil er nicht damit rechnen mußte, sagt aber das OLG Köln (Az.: 9 U 188/07). Kehrt der Kaufinteressent von der Fahrt nicht mehr zurück, so stellt dies einen versicherten Diebstahl in der Teilkaskoversicherung dar.
Der Versicherungskunde wird feststellen, dass die Rechtsprechung zur Regulierungspflicht der Versicherungen nach Autodiebstahl nicht immer einheitlich und eindeutig ist. Aber wenn er verschiedene Urteile zu einem Stichwort liest, erkennen er schnell, wo das Problem der Schadenregulierung beim Fahrzeugdiebstahl liegen kann.
www.kfz-diebstahl.de stellt eine umfangreiche Sammlung von Gerichtsentscheidungen zur Regulierungspflicht der Versicherungen nach Autodiebstahl zur Verfügung. Die Sammlung von Gerichtsentscheidungen zum Autodiebstahl wird betreut von Rechtsanwalt Dr. Martin Rademacher, Kaiser-Friedrich-Ring 45, 40545 Düsseldorf.


Düsseldorf – 30. Oktober 2010 - Schnell erhebt sich der Vorwurf grober Fahrlässigkeit, wenn der private Autoverkäufer den vermeintlichen Kauinteressenten mit dem Fahrzeug während einer Probefahrt entwischen lässt. Die Teilkaskoversicherung lässt sich diesen Aufhänger selten entgehen.
Nicht grob fahrlässig, weil er nicht damit rechnen mußte, sagt aber das OLG Köln (Az.: 9 U 188/07). Kehrt der Kaufinteressent von der Fahrt nicht mehr zurück, so stellt dies einen versicherten Diebstahl in der Teilkaskoversicherung dar.
Der Versicherungskunde wird feststellen, dass die Rechtsprechung zur Regulierungspflicht der Versicherungen nach Autodiebstahl nicht immer einheitlich und eindeutig ist. Aber wenn er verschiedene Urteile zu einem Stichwort liest, erkennen er schnell, wo das Problem der Schadenregulierung beim Fahrzeugdiebstahl liegen kann.
www.kfz-diebstahl.de stellt eine umfangreiche Sammlung von Gerichtsentscheidungen zur Regulierungspflicht der Versicherungen nach Autodiebstahl zur Verfügung. Die Sammlung von Gerichtsentscheidungen zum Autodiebstahl wird betreut von Rechtsanwalt Dr. Martin Rademacher, Kaiser-Friedrich-Ring 45, 40545 Düsseldorf.






Dieser Artikel kommt von Köln News & Köln Infos & Köln Tipps
http://www.koeln-news-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.koeln-news-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=1845