Mediastream Anleger sollen Steuern nachzahlen
Datum: Dienstag, dem 02. November 2010
Thema: Köln Infos


Die Finanzämter verlangen von Medienfondsanlegern mehrere Millionen Euro zurück. Auch bei den Mediastream Filmfonds wurden die Steuervorteile gekippt.

Köln, 02.11.2010 - Anleger des Mediastream-Medienfonds müssen demnach in den nächsten Wochen mit geänderten Einkommensteuerbescheiden und somit mit hohen Nachzahlungen rechnen. Das hat für viele Anleger verheerende Folgen, darauf weisen GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf www.grprainer.com hin. Neben den immensen Einbußen sind auch die steuerlichen Vorteile weggefallen, so dass die Anlage in Medienfonds ein großer Verlust für die Anleger war. Anleger die einen solchen Steuerbescheid erhalten haben, sollten schnell reagieren und einen erfahrenen Rechtsanwalt konsultieren.

Einige Anleger wurden von Ihren Banken auf die Anlage aufmerksam gemacht und in diesem Zusammenhang falsch beziehungsweise ungenügend beraten. Anleger können ihre Anteile an den Mediastream Medienfonds rückabwickeln, wenn ihr Anlageberater die Zahlung so genannter Kick-Backs verschwiegen hat. Bei Kick-Backs handelt es sich um Provisionen, die Banken und Anlageberater von den Fondsinitiatoren kassieren. Diese Belohnung wird regelmäßig fällig, wenn ein Kunde nach erfolgter Anlageberatung in den Fonds investiert. Doch darüber wurden die meisten Kunden nicht richtig aufgeklärt. Die Folge ist, dass den Anlegern eventuell Schadensersatzansprüche gegenüber den Banken zustehen http://grprainer.com/Mediastream.html
Über GRP Rainer LLP

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf berät die Kanzlei Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Zur Veröffentlichung, honorarfrei. Belegexemplar oder Hinweis erbeten. Der Presseverteiler, press2day ( p2d ), übernimmt mit Verweis auf die AGB unter http://press2day.de keine Verantwortung für den Inhalt der Pressemitteilung.
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Michael Rainer
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Die Finanzämter verlangen von Medienfondsanlegern mehrere Millionen Euro zurück. Auch bei den Mediastream Filmfonds wurden die Steuervorteile gekippt.

Köln, 02.11.2010 - Anleger des Mediastream-Medienfonds müssen demnach in den nächsten Wochen mit geänderten Einkommensteuerbescheiden und somit mit hohen Nachzahlungen rechnen. Das hat für viele Anleger verheerende Folgen, darauf weisen GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf www.grprainer.com hin. Neben den immensen Einbußen sind auch die steuerlichen Vorteile weggefallen, so dass die Anlage in Medienfonds ein großer Verlust für die Anleger war. Anleger die einen solchen Steuerbescheid erhalten haben, sollten schnell reagieren und einen erfahrenen Rechtsanwalt konsultieren.

Einige Anleger wurden von Ihren Banken auf die Anlage aufmerksam gemacht und in diesem Zusammenhang falsch beziehungsweise ungenügend beraten. Anleger können ihre Anteile an den Mediastream Medienfonds rückabwickeln, wenn ihr Anlageberater die Zahlung so genannter Kick-Backs verschwiegen hat. Bei Kick-Backs handelt es sich um Provisionen, die Banken und Anlageberater von den Fondsinitiatoren kassieren. Diese Belohnung wird regelmäßig fällig, wenn ein Kunde nach erfolgter Anlageberatung in den Fonds investiert. Doch darüber wurden die meisten Kunden nicht richtig aufgeklärt. Die Folge ist, dass den Anlegern eventuell Schadensersatzansprüche gegenüber den Banken zustehen http://grprainer.com/Mediastream.html
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