GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung der Haftungsrisiken bei Managern
Datum: Freitag, dem 16. Juni 2017
Thema: Köln Infos


GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung der Haftungsrisiken bei Managern

Manager tragen in Unternehmen nicht nur hohe Verantwortung, sondern auch ein hohes Risiko. Um das Risiko der Organhaftung zu reduzieren, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden.

Bei Krisen oder Insolvenzen wird immer schneller die Frage nach der Verantwortlichkeit der Manager und damit auch nach ihrer persönlichen Haftung gestellt. Haftungsansprüche gegen Vorstände, Aufsichtsräte oder Geschäftsführer können schon bei einfacher Fahrlässigkeit entstehen. Die Folge können Schadensersatzansprüche oder Regressforderungen gegen die leitenden Organe sein. Da es dabei in der Regel um hohe Summen geht, können diese Forderungen für die Betroffenen existenzbedrohend sein, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Erschwerend kommt hinzu, dass bei Ansprüchen des Unternehmens gegen seine leitenden Organe die Beweislastumkehr gilt, d.h. der Manager muss beweisen, dass er seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat.

Haftungsfälle könne etwa eintreten, wenn Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt wurden, Informations- und Meldepflichten verletzt wurden oder den leitenden Organen ein Fehlverhalten in der Krise oder Insolvenz vorgeworfen werden kann.

Allerdings lässt sich das Risiko der persönlichen Haftung durch geeignete Maßnahmen verringern. Wichtig ist, zunächst eine Bewertung des persönlichen Haftungsrisikos vorzunehmen. Außerdem sollte schon bei der Gestaltung der Geschäftsführerverträge, Dienstverträge oder Geschäftsordnungen das Haftungsrisiko im Auge behalten werden und nach Möglichkeit haftungsbeschränkende Maßnahmen vereinbart werden.

Außerdem sollte für die leitenden Organe eine D&O-Versicherung abgeschlossen werden. Diese sollte speziell auf die persönlichen Haftungsrisiken zugeschnitten sein. Das betrifft sowohl die Höhe der Deckungssumme aber auch die Rückwärtsdeckung und die Nachhaftungsdeckung.

Ein weiteres wesentliches Element zur Reduzierung des Haftungsrisikos ist die Einrichtung eines wirksamen Compliance Management Systems, um dafür zu sorgen, dass gesetzliche und vertragliche Regelungen von allen Mitarbeitern des Unternehmens eingehalten werden.

Im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte können die Risiken der Managerhaftung bewerten und durch die geeigneten Maßnahmen dafür sorgen, dass das Risiko erheblich reduziert wird. Sollte es dennoch zu Ansprüchen gegen die leitenden Organe kommen, können alle rechtlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Forderungen abzuwehren oder im umgekehrten Fall auch durchzusetzen.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/vorstand-aufsichtsrat.html
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info@grprainer.com
02212722750
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Manager tragen in Unternehmen nicht nur hohe Verantwortung, sondern auch ein hohes Risiko. Um das Risiko der Organhaftung zu reduzieren, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden.

Bei Krisen oder Insolvenzen wird immer schneller die Frage nach der Verantwortlichkeit der Manager und damit auch nach ihrer persönlichen Haftung gestellt. Haftungsansprüche gegen Vorstände, Aufsichtsräte oder Geschäftsführer können schon bei einfacher Fahrlässigkeit entstehen. Die Folge können Schadensersatzansprüche oder Regressforderungen gegen die leitenden Organe sein. Da es dabei in der Regel um hohe Summen geht, können diese Forderungen für die Betroffenen existenzbedrohend sein, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Erschwerend kommt hinzu, dass bei Ansprüchen des Unternehmens gegen seine leitenden Organe die Beweislastumkehr gilt, d.h. der Manager muss beweisen, dass er seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat.

Haftungsfälle könne etwa eintreten, wenn Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt wurden, Informations- und Meldepflichten verletzt wurden oder den leitenden Organen ein Fehlverhalten in der Krise oder Insolvenz vorgeworfen werden kann.

Allerdings lässt sich das Risiko der persönlichen Haftung durch geeignete Maßnahmen verringern. Wichtig ist, zunächst eine Bewertung des persönlichen Haftungsrisikos vorzunehmen. Außerdem sollte schon bei der Gestaltung der Geschäftsführerverträge, Dienstverträge oder Geschäftsordnungen das Haftungsrisiko im Auge behalten werden und nach Möglichkeit haftungsbeschränkende Maßnahmen vereinbart werden.

Außerdem sollte für die leitenden Organe eine D&O-Versicherung abgeschlossen werden. Diese sollte speziell auf die persönlichen Haftungsrisiken zugeschnitten sein. Das betrifft sowohl die Höhe der Deckungssumme aber auch die Rückwärtsdeckung und die Nachhaftungsdeckung.

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