Eigenhändiges Testament trotz starker Sehschwäche gültig
Datum: Freitag, dem 23. Juni 2017
Thema: Köln Infos


Eigenhändiges Testament trotz starker Sehschwäche gültig

Trotz einer starken Sehschwäche kann ein eigenhändiges Testament immer noch gültig erstellt werden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Neuss hervor (Az.: 132 VI 46/16).

Ein Testament kann notariell oder auch eigenhändig erstellt werden. Ein eigenhändiges Testament muss vom Anfang bis zum Ende handschriftlich geschrieben sein. Eine bloße Unterschrift reicht nicht aus. Der Testierende muss das Testament selbst schreiben und es anschließend auch überprüfen können, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Durch ein Testament kann der Erblasser die gesetzliche Erbfolge unter Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen umgehen und Erben seiner Wahl einsetzen. Mit zunehmenden Alter können aber naturgemäß gesundheitliche Probleme auftauchen, die die Erstellung eines eigenhändigen Testaments erschweren. Das kann dann trotz der letztwilligen Verfügung zu Erbstreitigkeiten führen. Die gesetzlichen Erben fühlen sich möglicherweise übergangen und bezweifeln die Testierfähigkeit des Erblassers. So auch in dem Fall, den das Amtsgericht Neuss zu entscheiden hatte.

Die Erblasserin litt offenbar unter einer starken Sehschwäche. Dennoch erstellte sie ein handschriftlich geschriebenes Testament, in dem sie eine entfernte Verwandte als Erbin einsetzte. Eine nähere Verwandte, die sich als gesetzliche Erbin sah, hielt das Testament allerdings für unwirksam. Denn aufgrund der Sehschwäche habe die Erblasserin ihr Testament nicht mehr lesen und überprüfen können.

Das AG Neuss kam aber zu der Überzeugung, dass das Testament wirksam ist. Die Zeugenbefragungen hätten ergeben, dass die Erblasserin in der Lage war mit Hilfe einer Lupe eine große Schrift zu lesen. So hatte sie das Testament auch mit einem dicken Filzstift verfasst. Zudem hatte sie falsche Wörter in dem Text säuberlich durchgestrichen. Auch dies sei ein Hinweis darauf, dass die Frau in der Lage war, ihr Testament zu lesen und das Geschriebene zu überprüfen, so das Gericht.

Bei Fragen rund um den Nachlass, das Testament oder den Erbvertrag können im Erbrecht versierte Rechtsanwälte beraten, damit die letztwilligen Verfügungen auch im Sinne des Erblassers umgesetzt werden können.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/private-clients/erbrecht/testament-erbvertrag.html
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info@grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Eigenhändiges Testament trotz starker Sehschwäche gültig

Trotz einer starken Sehschwäche kann ein eigenhändiges Testament immer noch gültig erstellt werden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Neuss hervor (Az.: 132 VI 46/16).

Ein Testament kann notariell oder auch eigenhändig erstellt werden. Ein eigenhändiges Testament muss vom Anfang bis zum Ende handschriftlich geschrieben sein. Eine bloße Unterschrift reicht nicht aus. Der Testierende muss das Testament selbst schreiben und es anschließend auch überprüfen können, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Durch ein Testament kann der Erblasser die gesetzliche Erbfolge unter Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen umgehen und Erben seiner Wahl einsetzen. Mit zunehmenden Alter können aber naturgemäß gesundheitliche Probleme auftauchen, die die Erstellung eines eigenhändigen Testaments erschweren. Das kann dann trotz der letztwilligen Verfügung zu Erbstreitigkeiten führen. Die gesetzlichen Erben fühlen sich möglicherweise übergangen und bezweifeln die Testierfähigkeit des Erblassers. So auch in dem Fall, den das Amtsgericht Neuss zu entscheiden hatte.

Die Erblasserin litt offenbar unter einer starken Sehschwäche. Dennoch erstellte sie ein handschriftlich geschriebenes Testament, in dem sie eine entfernte Verwandte als Erbin einsetzte. Eine nähere Verwandte, die sich als gesetzliche Erbin sah, hielt das Testament allerdings für unwirksam. Denn aufgrund der Sehschwäche habe die Erblasserin ihr Testament nicht mehr lesen und überprüfen können.

Das AG Neuss kam aber zu der Überzeugung, dass das Testament wirksam ist. Die Zeugenbefragungen hätten ergeben, dass die Erblasserin in der Lage war mit Hilfe einer Lupe eine große Schrift zu lesen. So hatte sie das Testament auch mit einem dicken Filzstift verfasst. Zudem hatte sie falsche Wörter in dem Text säuberlich durchgestrichen. Auch dies sei ein Hinweis darauf, dass die Frau in der Lage war, ihr Testament zu lesen und das Geschriebene zu überprüfen, so das Gericht.

Bei Fragen rund um den Nachlass, das Testament oder den Erbvertrag können im Erbrecht versierte Rechtsanwälte beraten, damit die letztwilligen Verfügungen auch im Sinne des Erblassers umgesetzt werden können.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/private-clients/erbrecht/testament-erbvertrag.html
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info@grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!






Dieser Artikel kommt von Köln News & Köln Infos & Köln Tipps
http://www.koeln-news-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.koeln-news-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=19001