GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung bei der Durchsetzung von Ansprüchen bei Markenrechtsverletzungen
Datum: Dienstag, dem 11. Juli 2017
Thema: Köln Infos


GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung bei der Durchsetzung von Ansprüchen bei Markenrechtsverletzungen

Wird eine geschützte Marke verletzt, kann dagegen vorgegangen werden. GRP Rainer Rechtsanwälte verfügt über Erfahrung bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen bei Markenrechtsverletzungen.

Marken schaffen einen hohen Wiederkennungswert beim Verbraucher und tragen dadurch zur Kundenbindung bei. Für Unternehmen ist es daher wichtig, die Marken schützen zu lassen, um zu vermeiden, dass Mitbewerber von dem Erfolg der Marke partizipieren.

Grundsätzlich kann ein Zeichen als Marke eingetragen werden, wenn es die nötige Unterscheidungskraft zu Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen aufweist, erklärt die Wirtschaftskanzlei hat GRP Rainer Rechtsanwälte, die über große Erfahrung im Markenrecht verfügt. Doch auch, wenn die Marke eingetragen und geschützt ist, kommt es immer wieder zu Markenrechtsverletzungen. Derartige Verletzungen sollten zum Schutz des eigenen Unternehmens konsequent verfolgt und rechtliche Schritte wie Abmahnungen, Unterlassungserklärungen oder Schadensersatzansprüche ergriffen werden.

Zuvor sollte allerdings gründlich geprüft werden, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Wird z.B. eine Abmahnung zu Unrecht ausgesprochen, ist dies ohne vorherige Prüfung fahrlässig und schuldhaft. Das kann wiederum dazu führen, dass das zu Unrecht abgemahnte Unternehmen Schadensersatzansprüche geltend machen kann.

Eine solches Szenario sollte unbedingt vermieden werden. Daher sollte zunächst festgestellt werden, für welchen Bereich eine Marke eingetragen wurde. Eintragungsfähig sind z.B. Wortmarken, Bildmarken, Farbmarken, Hörmarken, 3D-Marken oder Kombinationen aus diesen. Darüber hinaus gilt es zu prüfen, für welchen territorialen Bereich die Marke geschützt wurde. Dies ist gerade in Zeiten zunehmender Globalisierung wichtig. Zunächst ist eine Marke in dem Staat, in dem sie eingetragen wurde, geschützt. Dieser Schutz kann aber auch ausgeweitet werden, beispielsweise auf die Staaten der Europäischen Union oder darüber hinaus. Gerade in Hinsicht auf den bevorstehenden Brexit kann es wichtig werden, den Markenschutz noch einmal genau zu überprüfen. Zudem muss natürlich auch darauf geachtet werden, dass die eigene Marke nicht gegen bereits bestehende Markenrechte verstößt.

Im Gewerblichen Rechtsschutz erfahrene Rechtsanwälte können Unternehmen in allen Fragen des Markenrechts beraten und bei Verletzungen des Markenrechts für die Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen sorgen.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info@grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com

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Wird eine geschützte Marke verletzt, kann dagegen vorgegangen werden. GRP Rainer Rechtsanwälte verfügt über Erfahrung bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen bei Markenrechtsverletzungen.

Marken schaffen einen hohen Wiederkennungswert beim Verbraucher und tragen dadurch zur Kundenbindung bei. Für Unternehmen ist es daher wichtig, die Marken schützen zu lassen, um zu vermeiden, dass Mitbewerber von dem Erfolg der Marke partizipieren.

Grundsätzlich kann ein Zeichen als Marke eingetragen werden, wenn es die nötige Unterscheidungskraft zu Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen aufweist, erklärt die Wirtschaftskanzlei hat GRP Rainer Rechtsanwälte, die über große Erfahrung im Markenrecht verfügt. Doch auch, wenn die Marke eingetragen und geschützt ist, kommt es immer wieder zu Markenrechtsverletzungen. Derartige Verletzungen sollten zum Schutz des eigenen Unternehmens konsequent verfolgt und rechtliche Schritte wie Abmahnungen, Unterlassungserklärungen oder Schadensersatzansprüche ergriffen werden.

Zuvor sollte allerdings gründlich geprüft werden, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Wird z.B. eine Abmahnung zu Unrecht ausgesprochen, ist dies ohne vorherige Prüfung fahrlässig und schuldhaft. Das kann wiederum dazu führen, dass das zu Unrecht abgemahnte Unternehmen Schadensersatzansprüche geltend machen kann.

Eine solches Szenario sollte unbedingt vermieden werden. Daher sollte zunächst festgestellt werden, für welchen Bereich eine Marke eingetragen wurde. Eintragungsfähig sind z.B. Wortmarken, Bildmarken, Farbmarken, Hörmarken, 3D-Marken oder Kombinationen aus diesen. Darüber hinaus gilt es zu prüfen, für welchen territorialen Bereich die Marke geschützt wurde. Dies ist gerade in Zeiten zunehmender Globalisierung wichtig. Zunächst ist eine Marke in dem Staat, in dem sie eingetragen wurde, geschützt. Dieser Schutz kann aber auch ausgeweitet werden, beispielsweise auf die Staaten der Europäischen Union oder darüber hinaus. Gerade in Hinsicht auf den bevorstehenden Brexit kann es wichtig werden, den Markenschutz noch einmal genau zu überprüfen. Zudem muss natürlich auch darauf geachtet werden, dass die eigene Marke nicht gegen bereits bestehende Markenrechte verstößt.

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