M&A Transaktionen: Strengere Prüfungen nach Novellierung der Außenwirtschaftsverordnung
Datum: Donnerstag, dem 21. September 2017
Thema: Köln Infos


M&A Transaktionen: Strengere Prüfungen nach Novellierung der Außenwirtschaftsverordnung

M&A-Transaktionen steuerten im vergangenen Jahr in Deutschland auf einen Höchstwert zu. Für ausländische Investoren waren deutsche Firmen ein beliebtes Ziel für Unternehmensübernahmen.

Wohl auch aufgrund der zunehmenden Unternehmensübernahmen durch Investoren, die nicht aus dem EU-Raum stammen, will die Bundesregierung bei derartigen Transaktionen genauer hinschauen. Die Neunte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung räumt ihr sogar ein Vetorecht ein.

Schon bislang konnte der Erwerb von mindestens 25 Prozent eines deutschen Unternehmens durch Investoren, die nicht aus der Europäischen Union oder aus dem EFTA-Raum stammen, durch das Bundeswirtschaftsministerium geprüft werden, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Mit der Novellierung der Außenwirtschaftsverordnung wurden nun aber die Prüffristen zu einem großen Teil von zwei auf vier Monate verlängert und es werden auch sog. mittelbare Erwerbe in die Prüfung einbezogen. Es sind also auch Transaktionen betroffen, bei denen der Investor zunächst ein Unternehmen in der EU gegründet hat und dieses sich dann an einem deutschen Unternehmen beteiligen oder es übernehmen möchte.

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums soll durch die strengeren Prüfkriterien auf die wachsende Zahl und die zunehmende Komplexität von Unternehmenskäufen und -verkäufen reagiert werden.

Im Kern geht es bei der Prüfung um Übernahmen in besonders sicherheitsrelevanten Bereichen, die das Sicherheitsinteresse der Bundesregierung berühren. Das betrifft beispielsweise die Rüstungsindustrie aber auch zivile sicherheitsrelevante Technologien. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf Unternehmen aus den Bereichen Informationstechnik, Telekommunikation, Cloud-Computing, Energie und Wasser, Gesundheit, Verkehr oder auch Finanz- und Versicherungswesen gelegt werden.

Mit der Verordnung wird zudem eine Meldepflicht für von unionsfremden Investoren geplanten Erwerben deutscher Unternehmen in besonders sicherheitsrelevanten zivilen Wirtschaftsbereichen eingeführt.

Durch die Novellierung der Außenwirtschaftsverordnung kann der Erwerb eines deutschen Unternehmens für ausländische Investoren schwieriger werden und auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Um eine Unternehmenstransaktion zu verhindern, müssen aber schon gewichtige Gründe vorliegen.

Investoren und Unternehmer, die an einem Kauf bzw. Verkauf interessiert sind, können sich von im Bereich M&A erfahrenen Rechtsanwälten beraten lassen.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/ma.html
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
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M&A-Transaktionen steuerten im vergangenen Jahr in Deutschland auf einen Höchstwert zu. Für ausländische Investoren waren deutsche Firmen ein beliebtes Ziel für Unternehmensübernahmen.

Wohl auch aufgrund der zunehmenden Unternehmensübernahmen durch Investoren, die nicht aus dem EU-Raum stammen, will die Bundesregierung bei derartigen Transaktionen genauer hinschauen. Die Neunte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung räumt ihr sogar ein Vetorecht ein.

Schon bislang konnte der Erwerb von mindestens 25 Prozent eines deutschen Unternehmens durch Investoren, die nicht aus der Europäischen Union oder aus dem EFTA-Raum stammen, durch das Bundeswirtschaftsministerium geprüft werden, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Mit der Novellierung der Außenwirtschaftsverordnung wurden nun aber die Prüffristen zu einem großen Teil von zwei auf vier Monate verlängert und es werden auch sog. mittelbare Erwerbe in die Prüfung einbezogen. Es sind also auch Transaktionen betroffen, bei denen der Investor zunächst ein Unternehmen in der EU gegründet hat und dieses sich dann an einem deutschen Unternehmen beteiligen oder es übernehmen möchte.

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums soll durch die strengeren Prüfkriterien auf die wachsende Zahl und die zunehmende Komplexität von Unternehmenskäufen und -verkäufen reagiert werden.

Im Kern geht es bei der Prüfung um Übernahmen in besonders sicherheitsrelevanten Bereichen, die das Sicherheitsinteresse der Bundesregierung berühren. Das betrifft beispielsweise die Rüstungsindustrie aber auch zivile sicherheitsrelevante Technologien. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf Unternehmen aus den Bereichen Informationstechnik, Telekommunikation, Cloud-Computing, Energie und Wasser, Gesundheit, Verkehr oder auch Finanz- und Versicherungswesen gelegt werden.

Mit der Verordnung wird zudem eine Meldepflicht für von unionsfremden Investoren geplanten Erwerben deutscher Unternehmen in besonders sicherheitsrelevanten zivilen Wirtschaftsbereichen eingeführt.

Durch die Novellierung der Außenwirtschaftsverordnung kann der Erwerb eines deutschen Unternehmens für ausländische Investoren schwieriger werden und auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Um eine Unternehmenstransaktion zu verhindern, müssen aber schon gewichtige Gründe vorliegen.

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