Top-Anwälte Ciper & Coll. im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht erneut erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Köln.
Datum: Donnerstag, dem 19. Oktober 2017
Thema: Köln Infos


Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht:

Oberlandesgericht Köln vom 18.10.2017

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Implantation einer SCS-Elektrode im sakralen Bereich, OLG Köln, Az.: 5 U 47/17

Chronologie:

Der Kläger litt unter einer Schmerzsymptomatik im rechten Bein und Gesäßbereich. Im September 2013 implantierten ihm die Mediziner der Beklagten daraufhin eine sakrale Stimulationselektrode. Postoperativ traten Probleme auf, die Schmerzen kamen zurück. Der Behandlerseite werden ärztliche Versäumnisse und Dokumentationspflichtverletzungen vorgeworfen.

Verfahren:

Mit der Sache war bereits das Landgericht Köln befasst gewesen und hatte die Klage als unbegründet abgewiesen (Az.: 25 O 229/15). Hiergegen richtet sich die Berufung des Klägers. Entgegen der Auffassung des Landgerichtes sah der OLG-Senat noch erheblichen Aufklärungsbedarf und rügte unter anderem die Verletzung der ärztlichen Dokumentationspflichten. Zur Vermeidung einer weiteren umfangreichen Beweisaufnahme schlug das Oberlandesgericht den Parteien sodann einen Vergleich über einen hohen fünfstelligen Eurobetrag vor, dem der Kläger allerdings noch nicht nähertreten wollte.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Nur selten lässt der Arzthaftungssenat des OLG Köln Berufungen zu. In der Regel werden diese nach § 522 ZPO zurückgewiesen. In der vorliegenden Angelegenheit sieht der OLG indes, wie ausgeführt, noch einen erheblichen Aufklärungsbedarf und wird eine umfangreiche Beweisaufnahme vornehmen, stellt Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.
Rechtsberatung im Personenschadenrecht: insbesondere Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht, bundesweit sowie in Italien, Frankreich
Ciper & Coll.
Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
ku damm 217
10719 Berlin
ra.ciper@t-online.de
030
www.ciper.de

(Weitere interessante Köln News & Köln Infos gibt es hier.)

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Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Implantation einer SCS-Elektrode im sakralen Bereich, OLG Köln, Az.: 5 U 47/17

Chronologie:

Der Kläger litt unter einer Schmerzsymptomatik im rechten Bein und Gesäßbereich. Im September 2013 implantierten ihm die Mediziner der Beklagten daraufhin eine sakrale Stimulationselektrode. Postoperativ traten Probleme auf, die Schmerzen kamen zurück. Der Behandlerseite werden ärztliche Versäumnisse und Dokumentationspflichtverletzungen vorgeworfen.

Verfahren:

Mit der Sache war bereits das Landgericht Köln befasst gewesen und hatte die Klage als unbegründet abgewiesen (Az.: 25 O 229/15). Hiergegen richtet sich die Berufung des Klägers. Entgegen der Auffassung des Landgerichtes sah der OLG-Senat noch erheblichen Aufklärungsbedarf und rügte unter anderem die Verletzung der ärztlichen Dokumentationspflichten. Zur Vermeidung einer weiteren umfangreichen Beweisaufnahme schlug das Oberlandesgericht den Parteien sodann einen Vergleich über einen hohen fünfstelligen Eurobetrag vor, dem der Kläger allerdings noch nicht nähertreten wollte.

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Nur selten lässt der Arzthaftungssenat des OLG Köln Berufungen zu. In der Regel werden diese nach § 522 ZPO zurückgewiesen. In der vorliegenden Angelegenheit sieht der OLG indes, wie ausgeführt, noch einen erheblichen Aufklärungsbedarf und wird eine umfangreiche Beweisaufnahme vornehmen, stellt Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.
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