Top-Anwälte Ciper & Coll. im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht erfolgreich vor dem Landgericht Köln
Datum: Montag, dem 30. Oktober 2017
Thema: Köln Infos


Qualfizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von RA Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht:

Landgericht Köln aus 2017

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Kapselfibrosen nach Mammaaugmentation, 20.000,- Euro, LG Köln, Az.: 25 O 298/15

Chronologie:

Die Klägerin begab sich erstmals in 2005 in eine Klinik, in der der Beklagte als Belegarzt tätig war, zwecks Brustvergrößerung. Da das Ergebnis nicht zufriedenstellend war, mussten in der Folge bis in 2013 insgesamt sechs weitere Korrekturoperationen erfolgen. Es werden dem Beklagten mehrere ärztliche Fehlleistungen, sowie eine nicht ordnungsgemäße Aufklärung vorgeworfen.

Verfahren:

Das Landgericht Köln hat die Angelegenheit fachmedizinisch hinterfragen lassen und im Ergebnis sodann eine Verurteilung des Beklagten von 20.000,- Euro, nebst Zusprechung aller immateriellen und materiellen Feststellungsanträge avisiert. Eine außergerichtliche Klärung war aufgrund der Regulierungsverweigerung des Haftpflichtversicherers des Beklagten zuvor gescheitert.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Für Schönheitsoperationen gelten erhebliche Aufklärungspflichten auf Behandlerseite, da die Operationen nicht absolut indiziert sind. Der Mediziner trägt die Beweislast für eine hinreichende Aufklärung. Ist ein Belegarzt für einen Behandlungsfehler verantwortlich, so ist grundsätzlich nicht die Klinik, in der er tätig ist, passivlegitimiert, sondern die Ansprüche richten sich unmittelbar gegen den Belegarzt, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki klar.
Rechtsberatung im Personenschadenrecht: insbesondere Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht, bundesweit sowie in Italien, Frankreich
Ciper & Coll.
Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
ku damm 217
10719 Berlin
ra.ciper@t-online.de
030
www.ciper.de

(Weitere interessante Köln News & Köln Infos gibt es hier.)

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Landgericht Köln aus 2017

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Kapselfibrosen nach Mammaaugmentation, 20.000,- Euro, LG Köln, Az.: 25 O 298/15

Chronologie:

Die Klägerin begab sich erstmals in 2005 in eine Klinik, in der der Beklagte als Belegarzt tätig war, zwecks Brustvergrößerung. Da das Ergebnis nicht zufriedenstellend war, mussten in der Folge bis in 2013 insgesamt sechs weitere Korrekturoperationen erfolgen. Es werden dem Beklagten mehrere ärztliche Fehlleistungen, sowie eine nicht ordnungsgemäße Aufklärung vorgeworfen.

Verfahren:

Das Landgericht Köln hat die Angelegenheit fachmedizinisch hinterfragen lassen und im Ergebnis sodann eine Verurteilung des Beklagten von 20.000,- Euro, nebst Zusprechung aller immateriellen und materiellen Feststellungsanträge avisiert. Eine außergerichtliche Klärung war aufgrund der Regulierungsverweigerung des Haftpflichtversicherers des Beklagten zuvor gescheitert.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Für Schönheitsoperationen gelten erhebliche Aufklärungspflichten auf Behandlerseite, da die Operationen nicht absolut indiziert sind. Der Mediziner trägt die Beweislast für eine hinreichende Aufklärung. Ist ein Belegarzt für einen Behandlungsfehler verantwortlich, so ist grundsätzlich nicht die Klinik, in der er tätig ist, passivlegitimiert, sondern die Ansprüche richten sich unmittelbar gegen den Belegarzt, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki klar.
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