Anzeigepflichten bei Auslandsbeziehungen
Datum: Montag, dem 29. November 2010
Thema: Köln Infos


Durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz wurde die Abgabenordnung mit Wirkung zum 01.01.2002 geändert. Danach müssen Steuerpflichtige mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes dem zuständigen Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck Folgendes mitteilen:

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebstätten im Ausland;
2. Die Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften oder deren Aufgabe oder Änderung;
3. Den Erwerb von Beteiligungen an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes, wenn damit unmittelbar eine Beteiligung von mindestens 10 % oder mittelbar eine Beteiligung von mindestens 25 % am Kapital oder Vermögen der Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse erreicht wird oder wenn die Summe der Anschaffungskosten aller Beteiligungen mehr als 150.000,00 Euro beträgt.

Die Mitteilungen sind laut GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf www.grprainer.com innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis zu erstatten. Die Anzeigepflichten dienen der rechtzeitigen steuerlichen Erfassung und Überwachung grenzüberschreitender Sachverhalte.

Die leichtfertige oder vorsätzliche Nichteinhaltung der Vorschrift ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Bei Verstößen gegen die Anzeigepflichten wird ggf. die zuständige Straf- und Bußgeldsachenstelle eingeschaltet. Es wird empfohlen, bei solchen Sachverhalten darauf zu achten, dass die Meldung fristgerecht erfolgt.

http://grprainer.com/Steuerrecht.html
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf berät die Kanzlei Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672
Köln
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1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebstätten im Ausland;
2. Die Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften oder deren Aufgabe oder Änderung;
3. Den Erwerb von Beteiligungen an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes, wenn damit unmittelbar eine Beteiligung von mindestens 10 % oder mittelbar eine Beteiligung von mindestens 25 % am Kapital oder Vermögen der Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse erreicht wird oder wenn die Summe der Anschaffungskosten aller Beteiligungen mehr als 150.000,00 Euro beträgt.

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