Mein Haus, mein Auto, mein Leben - für jeden sichtbar im Internet?
Datum: Freitag, dem 03. Dezember 2010
Thema: Köln Links


Was Sie über Geo-Dienste wissen sollten

Der Online Panorama-Dienst Google Street View ist nun auch in Deutschland gestartet. Tausende verunsicherte Verbraucher sehen dies mit gemischten Gefühlen und stellen sich die Frage: Wird unser aller Privatleben jetzt zu einer Art "Peep-Show", für jeden im Internet öffentlich zugänglich? Was tatsächlich auf den dreidimensionalen Online-Stadtplänen zu sehen ist, welche Folgen sich dadurch für den einzelnen Bürger ergeben und wie sich unerwünschte "Schnappschüsse" auch jetzt, nach Ablauf der offiziellen Einspruchsfrist am 15. Oktober 2010, entfernen lassen, fasst die D.A.S. Rechtsschutzversicherung zusammen.

Der Ruf der "Internet-Krake" eilt Google, der weltweit größten Suchmaschine, schon seit Jahren voraus. Nun hat der amerikanische Multi-Milliarden-Dollar-Konzern erste Fotos von belebten Straßenansichten aus Deutschland in seinem Online-Stadtplan namens Google Street View veröffentlicht - und die Gerüchteküche kommt nicht mehr zur Ruhe. "Zwar bezieht sich die hitzig geführte öffentliche Diskussion um Vor- und Nachteile von Geo-Diensten wie Google Street View immer wieder auf das bekannte Szenario aus George Orwells Roman '1984', in dem man keinen Schritt mehr unbeobachtet tun kann", weiß Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, und ergänzt: "Aber die Aufzählung möglicher Datenschutzprobleme und die Sorge um eine Gefährdung von Persönlichkeitsrechten durch den breit angelegten Einsatz der neuen Online-Technologie trägt in vielen Fällen eher zur Verunsicherung der Verbraucher bei, anstatt Klarheit zu schaffen". Deshalb fasst die D.A.S. in einem kurzen Überblick die wichtigsten Fakten zum Thema zusammen.

Was ist bei Google Street View zu sehen?

"Laut Aussage des Google-Konzerns kommen bei Google Street View lediglich stationäre Bilder zum Einsatz, die in der Regel bereits mehrere Monate alt sind", erläutert die D.A.S. Rechtsexpertin. "Hierfür waren schon vor einiger Zeit zahlreiche speziell ausgerüstete Kamerawagen in vielen deutschen Städten unterwegs und haben von ihren Rundfahrten vermutlich eine weitgehend flächendeckende Bild-Ausbeute mitgebracht."

Wie verhindere ich, dass eine Aufnahme veröffentlicht wird?

Aufgrund des breiten Widerstands in der deutschen Bevölkerung hat sich Google inzwischen dazu verpflichtet, noch vor Veröffentlichung des Bildmaterials jegliche Gesichter von zufällig aufgenommenen Passanten sowie Autokennzeichen automatisch unkenntlich zu machen. Ein Verfahren, das allerdings noch nicht hundertprozentig zu funktionieren scheint und den meisten Gegnern längst nicht weit genug geht. Wer darüber hinaus beispielsweise nicht möchte, dass seine eigenen vier Wände in das dreidimensionale Kartenmaterial von Google Street View aufgenommen werden, kann auf der Website https://streetview-deutschland.appspot.com/submission "Antrag auf Unkenntlichmachung" von Häusern und Wohnungen stellen. "Einen Haken hat die Sache allerdings", warnt die D.A.S. Rechtsexpertin: "Für Bewohner der bereits 'abfotografierten' deutschen Großstädte Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal sowie Oberstaufen im Allgäu endete die von Google eingeräumte Einspruchsfrist am 15. Oktober 2010." Wer bis dahin keinen Antrag auf Unkenntlichmachung seines Hauses gestellt hat, kann nachträglich auf eine Funktion von Google Street View zurückgreifen, die sich "Ein Problem melden" nennt - sichtbar unten links im Street View-Bild. Die Bilder des Gebäudes sind jedoch erst einmal online sichtbar.

Muss Google Aufnahmen auf meinen Wunsch hin unkenntlich machen?

Google Street View hat nach Angaben des Konzerns eine einfache Lösung parat, mit der sich unerwünschte Bildinhalte nach einer überschaubaren Bearbeitungsfrist unkenntlich machen lassen. Umgesetzt wird dieses Verfahren über die Funktion "Ein Problem melden". Der Nutzer kann diese Funktion anklicken und muss begründen, warum er das entsprechende Gebäude unkenntlich machen möchte. Ob die Unkenntlichmachung auf diese Art einfach möglich ist und tatsächlich funktioniert, ist noch nicht bekannt. Bislang fehlen hierzu praktische Erfahrungen. Nach deutschem Recht gilt: Eine Person darf ohne Einwilligung fotografiert und das Foto darf veröffentlicht werden, solange die Person nur als "Beiwerk" im Bild ist, also hauptsächlich die Umgebung fotografiert werden sollte (vg. §§ 22 und 23 Kunsturheberrechtsgesetz). Dieses Recht entfällt sofort, wenn gegen ein "berechtigtes Interesse" der Person verstoßen wird - wenn z. B. jemand beim Nackt-Sonnenbaden, beim Liebesspiel oder im Gespräch mit dem Gerichtsvollzieher fotografiert wurde. Hier macht sich der Fotograf nach § 201a StGB sogar strafbar und riskiert eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Es ist davon auszugehen, dass mit der nachträglichen Regelung von Google zum Löschen von Bildern derartige "Problem-Bilder" gemeint sind.

Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de/

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 5.153

Kurzfassung:

Wie viel weiß Google Street View?

Wissenswertes über den neuen Geo-Dienst der Suchmaschine

Der Online Panorama-Dienst Google Street View ist nun auch in Deutschland gestartet. Tausende verunsicherte Verbraucher sehen dies mit gemischten Gefühlen und stellen sich die Frage: Wird unser aller Privatleben jetzt zu einer Art "Peep-Show", für jeden im Internet öffentlich zugänglich? Was ist tatsächlich auf den dreidimensionalen Online-Stadtplänen zu sehen, welche Folgen ergeben sich dadurch für den einzelnen Bürger und wie lassen sich unerwünschte "Schnappschüsse" auch jetzt noch, nach Ablauf der offiziellen Einspruchsfrist am 15. Oktober 2010, entfernen? "Laut Aussage des Google-Konzerns kommen bei Google Street View lediglich stationäre Bilder zum Einsatz, die in der Regel bereits mehrere Monate alt sind", berichtet die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Zudem hat sich Google dazu verpflichtet, noch vor Veröffentlichung des Bildmaterials jegliche Gesichter von zufällig aufgenommenen Passanten sowie Autokennzeichen automatisch unkenntlich zu machen. Wer nicht möchte, dass seine Wohnung oder sein Haus in das dreidimensionale Kartenmaterial von Google Street View aufgenommen wird, kann zudem einen "Antrag auf Unkenntlichmachung" stellen. Für Bewohner der bereits "abfotografierten" deutschen Großstädte Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart, Wuppertal sowie Oberstaufen im Allgäu endete die von Google eingeräumte Einspruchsfrist zwar am 15. Oktober 2010. Jedoch bietet Google fotografierten Personen weiterhin eine Möglichkeit zur Löschung von Bildern. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich dies nur auf problematische Bilder wie etwa kompromittierende Fotos oder Nacktfotos bezieht. Deren Entfernung kann auch nach deutschem Recht gefordert werden.

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Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

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Der Online Panorama-Dienst Google Street View ist nun auch in Deutschland gestartet. Tausende verunsicherte Verbraucher sehen dies mit gemischten Gefühlen und stellen sich die Frage: Wird unser aller Privatleben jetzt zu einer Art "Peep-Show", für jeden im Internet öffentlich zugänglich? Was tatsächlich auf den dreidimensionalen Online-Stadtplänen zu sehen ist, welche Folgen sich dadurch für den einzelnen Bürger ergeben und wie sich unerwünschte "Schnappschüsse" auch jetzt, nach Ablauf der offiziellen Einspruchsfrist am 15. Oktober 2010, entfernen lassen, fasst die D.A.S. Rechtsschutzversicherung zusammen.

Der Ruf der "Internet-Krake" eilt Google, der weltweit größten Suchmaschine, schon seit Jahren voraus. Nun hat der amerikanische Multi-Milliarden-Dollar-Konzern erste Fotos von belebten Straßenansichten aus Deutschland in seinem Online-Stadtplan namens Google Street View veröffentlicht - und die Gerüchteküche kommt nicht mehr zur Ruhe. "Zwar bezieht sich die hitzig geführte öffentliche Diskussion um Vor- und Nachteile von Geo-Diensten wie Google Street View immer wieder auf das bekannte Szenario aus George Orwells Roman '1984', in dem man keinen Schritt mehr unbeobachtet tun kann", weiß Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, und ergänzt: "Aber die Aufzählung möglicher Datenschutzprobleme und die Sorge um eine Gefährdung von Persönlichkeitsrechten durch den breit angelegten Einsatz der neuen Online-Technologie trägt in vielen Fällen eher zur Verunsicherung der Verbraucher bei, anstatt Klarheit zu schaffen". Deshalb fasst die D.A.S. in einem kurzen Überblick die wichtigsten Fakten zum Thema zusammen.

Was ist bei Google Street View zu sehen?

"Laut Aussage des Google-Konzerns kommen bei Google Street View lediglich stationäre Bilder zum Einsatz, die in der Regel bereits mehrere Monate alt sind", erläutert die D.A.S. Rechtsexpertin. "Hierfür waren schon vor einiger Zeit zahlreiche speziell ausgerüstete Kamerawagen in vielen deutschen Städten unterwegs und haben von ihren Rundfahrten vermutlich eine weitgehend flächendeckende Bild-Ausbeute mitgebracht."

Wie verhindere ich, dass eine Aufnahme veröffentlicht wird?

Aufgrund des breiten Widerstands in der deutschen Bevölkerung hat sich Google inzwischen dazu verpflichtet, noch vor Veröffentlichung des Bildmaterials jegliche Gesichter von zufällig aufgenommenen Passanten sowie Autokennzeichen automatisch unkenntlich zu machen. Ein Verfahren, das allerdings noch nicht hundertprozentig zu funktionieren scheint und den meisten Gegnern längst nicht weit genug geht. Wer darüber hinaus beispielsweise nicht möchte, dass seine eigenen vier Wände in das dreidimensionale Kartenmaterial von Google Street View aufgenommen werden, kann auf der Website https://streetview-deutschland.appspot.com/submission "Antrag auf Unkenntlichmachung" von Häusern und Wohnungen stellen. "Einen Haken hat die Sache allerdings", warnt die D.A.S. Rechtsexpertin: "Für Bewohner der bereits 'abfotografierten' deutschen Großstädte Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal sowie Oberstaufen im Allgäu endete die von Google eingeräumte Einspruchsfrist am 15. Oktober 2010." Wer bis dahin keinen Antrag auf Unkenntlichmachung seines Hauses gestellt hat, kann nachträglich auf eine Funktion von Google Street View zurückgreifen, die sich "Ein Problem melden" nennt - sichtbar unten links im Street View-Bild. Die Bilder des Gebäudes sind jedoch erst einmal online sichtbar.

Muss Google Aufnahmen auf meinen Wunsch hin unkenntlich machen?

Google Street View hat nach Angaben des Konzerns eine einfache Lösung parat, mit der sich unerwünschte Bildinhalte nach einer überschaubaren Bearbeitungsfrist unkenntlich machen lassen. Umgesetzt wird dieses Verfahren über die Funktion "Ein Problem melden". Der Nutzer kann diese Funktion anklicken und muss begründen, warum er das entsprechende Gebäude unkenntlich machen möchte. Ob die Unkenntlichmachung auf diese Art einfach möglich ist und tatsächlich funktioniert, ist noch nicht bekannt. Bislang fehlen hierzu praktische Erfahrungen. Nach deutschem Recht gilt: Eine Person darf ohne Einwilligung fotografiert und das Foto darf veröffentlicht werden, solange die Person nur als "Beiwerk" im Bild ist, also hauptsächlich die Umgebung fotografiert werden sollte (vg. §§ 22 und 23 Kunsturheberrechtsgesetz). Dieses Recht entfällt sofort, wenn gegen ein "berechtigtes Interesse" der Person verstoßen wird - wenn z. B. jemand beim Nackt-Sonnenbaden, beim Liebesspiel oder im Gespräch mit dem Gerichtsvollzieher fotografiert wurde. Hier macht sich der Fotograf nach § 201a StGB sogar strafbar und riskiert eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Es ist davon auszugehen, dass mit der nachträglichen Regelung von Google zum Löschen von Bildern derartige "Problem-Bilder" gemeint sind.

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Wie viel weiß Google Street View?

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Das Bildmaterial steht unter http://hartzpress.de/DAS/Google-Street-View/Bild1.jpg bzw. Bild2 bzw. Bild 3 zur Verfügung.

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Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

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