UBS 3 sector real estate Europe Immobilienfonds erneut geschlossen
Datum: Montag, dem 06. Dezember 2010
Thema: Köln Infos


Die Anleger des Fonds sind aufgrund der erneuten Rückgabesperre verunsichert. Hinzu kommt, dass jüngst andere Fonds nach zweijähriger Sperre nicht wieder öffnen konnten, sondern abgewickelt werden müssen. Auch die Anleger des UBS 3 sector real estate Europe sorgen sich nun, dass ihrem Fonds das gleiche Schicksal drohen könnte.

Dabei ist Betroffenen zu raten, jetzt Rechtsrat einzuholen. Es besteht nämlich die Möglichkeit für Anleger, sich schadlos halten zu können, wenn ihnen ein Schadensersatzanspruch gegen die Bank, die den Fonds vermittelt hat, zusteht.

Hierfür kommen laut GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf www.grprainer.com insbesondere folgende Aspekte in Betracht, deren Abklärung allerdings der Einzelfallprüfung durch einen Rechtsanwalt vorbehalten ist:

Zum einen besteht die Möglichkeit, dass der Anleger bereits durch die Bank fehlerhaft beraten wurde. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn die Bank den Anleger nicht über die bestehenden Risiken des Fonds (Wertverlust, Schließung, etc.) aufgeklärt, sondern die Anlage als sehr sicher angepriesen hat. In diesem Fall könnte eine Pflichtverletzung der Bank vorliegen, die zum Schadensersatz führen könnte.

Außerdem wird von Banken häufig verschwiegen, dass sie für die Fondsvermittlung Rückvergütungen (sog. "Kick-backs") erhalten. Legen Banken aber "Kick-backs" nicht offen, machen sie sich nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dadurch schadensersatzpflichtig. http://www.grprainer.com/UBS-3-Sector-Real-Estate-Europe.html

Es empfiehlt sich, zur Überprüfung der bestehenden Möglichkeiten einen Rechtsanwalt zeitnah aufzusuchen, denn Schadensersatzansprüche - so sie bestehen -verjähren in der Regel nach drei Jahren.

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater

Michael Rainer

Hohenzollernring 21-23

50672 Köln

Deutschland

E-Mail: info@grprainer.com

Homepage: http://www.grprainer.com/

Telefon: 0221-2722750

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Die Anleger des Fonds sind aufgrund der erneuten Rückgabesperre verunsichert. Hinzu kommt, dass jüngst andere Fonds nach zweijähriger Sperre nicht wieder öffnen konnten, sondern abgewickelt werden müssen. Auch die Anleger des UBS 3 sector real estate Europe sorgen sich nun, dass ihrem Fonds das gleiche Schicksal drohen könnte.

Dabei ist Betroffenen zu raten, jetzt Rechtsrat einzuholen. Es besteht nämlich die Möglichkeit für Anleger, sich schadlos halten zu können, wenn ihnen ein Schadensersatzanspruch gegen die Bank, die den Fonds vermittelt hat, zusteht.

Hierfür kommen laut GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf www.grprainer.com insbesondere folgende Aspekte in Betracht, deren Abklärung allerdings der Einzelfallprüfung durch einen Rechtsanwalt vorbehalten ist:

Zum einen besteht die Möglichkeit, dass der Anleger bereits durch die Bank fehlerhaft beraten wurde. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn die Bank den Anleger nicht über die bestehenden Risiken des Fonds (Wertverlust, Schließung, etc.) aufgeklärt, sondern die Anlage als sehr sicher angepriesen hat. In diesem Fall könnte eine Pflichtverletzung der Bank vorliegen, die zum Schadensersatz führen könnte.

Außerdem wird von Banken häufig verschwiegen, dass sie für die Fondsvermittlung Rückvergütungen (sog. "Kick-backs") erhalten. Legen Banken aber "Kick-backs" nicht offen, machen sie sich nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dadurch schadensersatzpflichtig. http://www.grprainer.com/UBS-3-Sector-Real-Estate-Europe.html

Es empfiehlt sich, zur Überprüfung der bestehenden Möglichkeiten einen Rechtsanwalt zeitnah aufzusuchen, denn Schadensersatzansprüche - so sie bestehen -verjähren in der Regel nach drei Jahren.

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