Michael Bertrams, Ex-Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofs macht das Bundesverfassungsgericht mitverantwortlich für das Erstarken des Rechtextremismus!
Datum: Dienstag, dem 25. Juni 2019
Thema: Köln News


Michael Bertrams zum Bundesverfassungsgericht:

Köln (ots) - Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, macht das Bundesverfassungsgericht mitverantwortlich für das Erstarken rechtsextremer Kräfte in Deutschland.

"Der liberale Umgang des Bundesverfassungsgerichts mit der Meinungsfreiheit von Neonazis hat meines Erachtens einen hohen Anteil an der zunehmenden Unverfrorenheit ihres Auftretens und daran, dass diese Neonazis bei uns ein bedrohliches Klima geschaffen haben", schreibt der Jurist im "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstag-Ausgabe).

Er wandte sich gegen Versuche, einzelnen AfD-Funktionären und anderen rechtsextremen Hetzern unter Berufung auf Artikel 18 des Grundgesetzes das Grundrecht auf Ausübung der Meinungsfreiheit zu entziehen. Dies hatte zuerst Ex-Generalsekretär Peter Tauber ins Gespräch gebracht. Innenminister Horst Seehofer griff den Vorschlag auf.

Die Äußerungen bestimmter AfD-Mitglieder seien zwar "widerwärtig und nur schwer erträglich", unterstrich Bertrams. Das Bundesverfassungsgericht stelle sie jedoch - wie seine Rechtsprechung zur Demonstrationsfreiheit für Neonazis zeige - als "politisch missliebig" unter den Schutz der in Artikel 5 gewährleisteten Meinungsfreiheit, solange entsprechende Äußerungen die Grenze zur Strafbarkeit - etwa zur Volksverhetzung - nicht überschritten.

"Es ist von daher ausgeschlossen, verfassungsrechtlich legitimierte Meinungsäußerungen allein schon wegen ihrer Anstößigkeit der Ebene einer aggressiv kämpferischen Haltung zuzuordnen und darin gar eine Gefährdung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu sehen."

Die Karlsruher Rechtsprechung könne "nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich bei den von Tauber und Seehofer in den Blick genommenen AfD-Politikern um geistige Brandstifter handelt. Fraglich bleibt, wie ihnen beizukommen ist. Eine Anwendung von Artikel 18 wäre nach Bertrams' Ansicht "nicht zielführend". Es würde den AfD-Funktionären den Einwand erlauben, man wolle sie mundtot machen.

Bertrams hatte als Präsident des Oberverwaltungsgerichts in Münster mehrfach Versammlungsverbote für Aufmärsche von Neonazis verhängt, die später von Karlsruhe mit Rücksicht auf die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit aufgehoben wurden

Pressekontakt:

Kölner Stadt-Anzeiger
Newsdesk
Telefon: 0221 224 2080

Original-Content von: Kölner Stadt-Anzeiger, übermittelt durch news aktuell

(News & Infos zum Thema "Verfassungsrecht" können hier nachgelesen werden.)

(Ein Forum zum Thema "Verwaltungsrecht" gibt es hier.)

(Videos zum Thema "Verfassungsrecht" können hier geschaut werden.)

(Eine Themenseite "Rechtextremismus" gibt es hier.)

ARD / Die Story im Ersten: Rechtsrockland
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 01.10.2018):

Zitat: "Seit einigen Jahren steigt die Zahl rechtsextremer Konzerte in Deutschland deutlich an.

Im Film werden Netzwerke analysiert, die Neonazis in Thüringen, Deutschland und ganz Europa miteinander verbinden."




Zeruyu / Bundesverfassungsgericht: NPD-Verbot gescheitert - Urteilsverkündung & -begründung
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 17.01.2017):

Zitat: "Bundesverfassungsgericht: NPD-Verbot gescheitert - Urteilsverkündung & -begründung [ARD, 17.01.2017]"




Y-Kollektiv / Aussteiger - Ein Ex-Neonazi packt aus
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 03.01.2019):

Zitat: "Ende 2017 zählte der Verfassungsschutz 24.000 Rechtsextreme in Deutschland. Die Hälfte davon gilt als gewaltbereit.

Maximilian Kelm gehörte fünf Jahre auch zu der rechten Szene. In der Vergangenheit meldete er rechte Demos an, gründete die „Nationalisten Braunschweig“ und war zeitweise Mitglied der Partei „Die Rechte“.

Die Antifa Braunschweig teilte zwei Flyer über ihn aus und outete ihn so in der Nachbarschaft und auf der Arbeit als Neonazi. 2015 schaffte er den Ausstieg aus der rechten Szene und startet ein neues Leben.

Dennis Leiffels trifft ihn drei Jahre nach seinem Ausstieg und hat einen Berg an Fragen: Wie wird man zum Neonazi und wieso trifft man die Entscheidung, aus der rechten Szene auszusteigen? Wie reagieren Freunde und gibt es Probleme mit Ex-Kameraden?"




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/66749/4305727, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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Michael Bertrams zum Bundesverfassungsgericht:

Köln (ots) - Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, macht das Bundesverfassungsgericht mitverantwortlich für das Erstarken rechtsextremer Kräfte in Deutschland.

"Der liberale Umgang des Bundesverfassungsgerichts mit der Meinungsfreiheit von Neonazis hat meines Erachtens einen hohen Anteil an der zunehmenden Unverfrorenheit ihres Auftretens und daran, dass diese Neonazis bei uns ein bedrohliches Klima geschaffen haben", schreibt der Jurist im "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstag-Ausgabe).

Er wandte sich gegen Versuche, einzelnen AfD-Funktionären und anderen rechtsextremen Hetzern unter Berufung auf Artikel 18 des Grundgesetzes das Grundrecht auf Ausübung der Meinungsfreiheit zu entziehen. Dies hatte zuerst Ex-Generalsekretär Peter Tauber ins Gespräch gebracht. Innenminister Horst Seehofer griff den Vorschlag auf.

Die Äußerungen bestimmter AfD-Mitglieder seien zwar "widerwärtig und nur schwer erträglich", unterstrich Bertrams. Das Bundesverfassungsgericht stelle sie jedoch - wie seine Rechtsprechung zur Demonstrationsfreiheit für Neonazis zeige - als "politisch missliebig" unter den Schutz der in Artikel 5 gewährleisteten Meinungsfreiheit, solange entsprechende Äußerungen die Grenze zur Strafbarkeit - etwa zur Volksverhetzung - nicht überschritten.

"Es ist von daher ausgeschlossen, verfassungsrechtlich legitimierte Meinungsäußerungen allein schon wegen ihrer Anstößigkeit der Ebene einer aggressiv kämpferischen Haltung zuzuordnen und darin gar eine Gefährdung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu sehen."

Die Karlsruher Rechtsprechung könne "nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich bei den von Tauber und Seehofer in den Blick genommenen AfD-Politikern um geistige Brandstifter handelt. Fraglich bleibt, wie ihnen beizukommen ist. Eine Anwendung von Artikel 18 wäre nach Bertrams' Ansicht "nicht zielführend". Es würde den AfD-Funktionären den Einwand erlauben, man wolle sie mundtot machen.

Bertrams hatte als Präsident des Oberverwaltungsgerichts in Münster mehrfach Versammlungsverbote für Aufmärsche von Neonazis verhängt, die später von Karlsruhe mit Rücksicht auf die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit aufgehoben wurden

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Im Film werden Netzwerke analysiert, die Neonazis in Thüringen, Deutschland und ganz Europa miteinander verbinden."




Zeruyu / Bundesverfassungsgericht: NPD-Verbot gescheitert - Urteilsverkündung & -begründung
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 17.01.2017):

Zitat: "Bundesverfassungsgericht: NPD-Verbot gescheitert - Urteilsverkündung & -begründung [ARD, 17.01.2017]"




Y-Kollektiv / Aussteiger - Ein Ex-Neonazi packt aus
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 03.01.2019):

Zitat: "Ende 2017 zählte der Verfassungsschutz 24.000 Rechtsextreme in Deutschland. Die Hälfte davon gilt als gewaltbereit.

Maximilian Kelm gehörte fünf Jahre auch zu der rechten Szene. In der Vergangenheit meldete er rechte Demos an, gründete die „Nationalisten Braunschweig“ und war zeitweise Mitglied der Partei „Die Rechte“.

Die Antifa Braunschweig teilte zwei Flyer über ihn aus und outete ihn so in der Nachbarschaft und auf der Arbeit als Neonazi. 2015 schaffte er den Ausstieg aus der rechten Szene und startet ein neues Leben.

Dennis Leiffels trifft ihn drei Jahre nach seinem Ausstieg und hat einen Berg an Fragen: Wie wird man zum Neonazi und wieso trifft man die Entscheidung, aus der rechten Szene auszusteigen? Wie reagieren Freunde und gibt es Probleme mit Ex-Kameraden?"




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/66749/4305727, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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