HKI: Schärfere Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid (CO)
Datum: Mittwoch, dem 22. Dezember 2010
Thema: Köln Infos


Nachrüsten, austauschen, stilllegen: Was der Gesetzgeber von Ofen-Besitzern verlangt - Online-Datenbank der Hersteller gibt Auskunft

Frankfurt am Main. - Seit März 2010 ist sie in Kraft: die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) in ihrer neuen Fassung. Und seitdem steht fest, was der Gesetzgeber von den Besitzern älterer Feuerstätten verlangt: Nachrüstung, Austausch oder Stilllegung - falls der Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin die Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid nicht einhält. Bis Ende 2013 ist dem Schornsteinfeger gegenüber ein entsprechender Nachweis zu erbringen.

Detaillierte Informationen zu jedem einzelnen Modell liefert eine Online-Datenbank, die der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. gemeinsam mit den Herstellern aufgebaut und unter www.ratgeber-ofen.de allgemein zugänglich gemacht hat.

Die Datenbank informiert darüber, ob eine häusliche Feuerstätte für feste Brennstoffe bestimmte Emissionsgrenzen einhält. Betreiber, Handwerker und Schornsteinfeger können so leicht feststellen, welchen Emissions- und Wirkungsgrad-Anforderungen eine Feuerstätte genügt. Hierzu erfolgt durch den HKI als unabhängige und neutrale Instanz eine sorgfältige Prüfung und Bewertung der Produktmerkmale auf Grundlage der Typprüfung. In der Datenbank kann komfortabel recherchiert werden,

- ob eine Feuerstätte, die zwischen dem 22.03.2010 und dem 31.12.2014 errichtet wurde oder noch errichtet wird, die Anforderungen an neue Festbrennstoffgeräte erfüllt und auch nach 2015 Bestandsschutz genießt,

- und ob eine Feuerstätte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Verordnung am 22.03.2010 installiert worden ist, die Anforderungen der Übergangsregelung nach § 26 der 1. BImSchV erfüllt - und ebenfalls weiter betrieben werden darf.

Weiterhin liefert die Datenbank Informationen zum Abgaswerte-Tripel - bestehend aus dem Massestrom (in g/s), der Abgastemperatur und dem Förderdruck - und gibt Auskunft, ob die Feuerstätte für eine Mehrfachbelegung geeignet ist; ob sie also gemeinsam mit anderen Heizgeräten an ein und denselben Schornstein angeschlossen werden darf.
Weitere Informationen im Internet unter www.ratgeber-ofen.de.

Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz und Küchentechnik e.V. vertritt die Interessen der Hersteller von Großküchengeräten sowie häuslicher Heiz- und Kochgeräte. Beide Herstellergruppen sind in separaten Fachverbänden organisiert, die sich in gerätespezifische Fachabteilungen untergliedern. Zurzeit vertrauen rund 150 Mitglieder den Leistungen des Verbandes.
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Dipl.-Volkswirt Robert Hild
Lyoner Straße 9
60528 Frankfurt a. M.
+49-69-25 62 68-0

www.ratgeber-ofen.de

Pressekontakt:
Dr. Schulz Business Consulting GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Straße 190
50937
Köln
hki@dr-schulz-bc.de
0221- 42 58 12
http://dr-schulz-bc.de


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Nachrüsten, austauschen, stilllegen: Was der Gesetzgeber von Ofen-Besitzern verlangt - Online-Datenbank der Hersteller gibt Auskunft

Frankfurt am Main. - Seit März 2010 ist sie in Kraft: die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) in ihrer neuen Fassung. Und seitdem steht fest, was der Gesetzgeber von den Besitzern älterer Feuerstätten verlangt: Nachrüstung, Austausch oder Stilllegung - falls der Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin die Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid nicht einhält. Bis Ende 2013 ist dem Schornsteinfeger gegenüber ein entsprechender Nachweis zu erbringen.

Detaillierte Informationen zu jedem einzelnen Modell liefert eine Online-Datenbank, die der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. gemeinsam mit den Herstellern aufgebaut und unter www.ratgeber-ofen.de allgemein zugänglich gemacht hat.

Die Datenbank informiert darüber, ob eine häusliche Feuerstätte für feste Brennstoffe bestimmte Emissionsgrenzen einhält. Betreiber, Handwerker und Schornsteinfeger können so leicht feststellen, welchen Emissions- und Wirkungsgrad-Anforderungen eine Feuerstätte genügt. Hierzu erfolgt durch den HKI als unabhängige und neutrale Instanz eine sorgfältige Prüfung und Bewertung der Produktmerkmale auf Grundlage der Typprüfung. In der Datenbank kann komfortabel recherchiert werden,

- ob eine Feuerstätte, die zwischen dem 22.03.2010 und dem 31.12.2014 errichtet wurde oder noch errichtet wird, die Anforderungen an neue Festbrennstoffgeräte erfüllt und auch nach 2015 Bestandsschutz genießt,

- und ob eine Feuerstätte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Verordnung am 22.03.2010 installiert worden ist, die Anforderungen der Übergangsregelung nach § 26 der 1. BImSchV erfüllt - und ebenfalls weiter betrieben werden darf.

Weiterhin liefert die Datenbank Informationen zum Abgaswerte-Tripel - bestehend aus dem Massestrom (in g/s), der Abgastemperatur und dem Förderdruck - und gibt Auskunft, ob die Feuerstätte für eine Mehrfachbelegung geeignet ist; ob sie also gemeinsam mit anderen Heizgeräten an ein und denselben Schornstein angeschlossen werden darf.
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