Keine Sondervergütung wegen Krankheit
Datum: Donnerstag, dem 20. Januar 2011
Thema: Köln News


Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz ist eine Vereinbarung über die Kürzung von
Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit zulässig.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com teilen mit:

Die Kürzung darf jedoch für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit 1/4 des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.

In einem vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG) entschiedenen Fall war im Arbeitsvertrag u. a. Folgendes geregelt:

"Eine Weihnachtsgratifikation wird nach der betrieblichen Übung des Unternehmens bezahlt. Die etwaige Zahlung von Gratifi kationen, Prämien oder sonstigen Sondervergütungen erfolgt freiwillig und unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Auch durch mehrmalige Zahlungen wird ein Rechtsanspruch für die Zukunft weder dem Grunde noch der Höhe nach begründet."

In den Jahren 2005 bis 2007 erhielt die Arbeitnehmerin eine Weihnachtsgeldzahlung in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes. In der Zeit vom 12.6.2008 bis 2.12.2008 war sie arbeitsunfähig erkrankt. Mit Schreiben vom 9.12.2008 erhielt sie die Mitteilung, dass das Weihnachtsgeld wegen
der Arbeitsunfähigkeitszeiten auf der Grundlage der o. g. Regelung anteilig gekürzt wurde.

Die Richter des LAG kamen hier zu dem Entschluss, dass der Arbeitnehmerin für das Jahr 2008 keine Weihnachtsgratifi kation zusteht und die Kürzung bzw. der Wegfall der Weihnachtsgratifi -
kation rechtens war.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München berät die Kanzlei Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672
Köln
info@grprainer.com
02212722750
http://grprainer.com

(Interessante München News & München Infos @ Muenchen-News.net.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de


Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz ist eine Vereinbarung über die Kürzung von
Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit zulässig.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com teilen mit:

Die Kürzung darf jedoch für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit 1/4 des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.

In einem vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG) entschiedenen Fall war im Arbeitsvertrag u. a. Folgendes geregelt:

"Eine Weihnachtsgratifikation wird nach der betrieblichen Übung des Unternehmens bezahlt. Die etwaige Zahlung von Gratifi kationen, Prämien oder sonstigen Sondervergütungen erfolgt freiwillig und unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Auch durch mehrmalige Zahlungen wird ein Rechtsanspruch für die Zukunft weder dem Grunde noch der Höhe nach begründet."

In den Jahren 2005 bis 2007 erhielt die Arbeitnehmerin eine Weihnachtsgeldzahlung in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes. In der Zeit vom 12.6.2008 bis 2.12.2008 war sie arbeitsunfähig erkrankt. Mit Schreiben vom 9.12.2008 erhielt sie die Mitteilung, dass das Weihnachtsgeld wegen
der Arbeitsunfähigkeitszeiten auf der Grundlage der o. g. Regelung anteilig gekürzt wurde.

Die Richter des LAG kamen hier zu dem Entschluss, dass der Arbeitnehmerin für das Jahr 2008 keine Weihnachtsgratifi kation zusteht und die Kürzung bzw. der Wegfall der Weihnachtsgratifi -
kation rechtens war.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München berät die Kanzlei Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672
Köln
info@grprainer.com
02212722750
http://grprainer.com

(Interessante München News & München Infos @ Muenchen-News.net.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de






Dieser Artikel kommt von Köln News & Köln Infos & Köln Tipps
http://www.koeln-news-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.koeln-news-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=2379