Haftung bei fehlerhafter Anlageberatung - Rechtsanwalt Dresden
Datum: Donnerstag, dem 10. Februar 2011
Thema: Köln Fragen


Keine grobfahrlässige Unkenntnis des Kunden über Anlagerisiken bei Nichtlesen des Anlageprospekts Rechtsanwalt Dresden.

Rechtsgrundsatz Rechtsanwalt Dresden:

Wenn der Kunde des Anlageberaters den ihm überreichen Prospekt (mit Risikohinweisen) nicht liest, sondern sich allein auf die Erklärungen des Anlageberaters verlässt, liegt darin keine grob fahrlässige Unkenntnis des Kunden (BGH, Urteil vom 08.07.2010, Az.: IV ZR 249/09, Vorinstanz OLG Köln).

Sachverhalt Rechtsanwalt Dresden:

Im Oktober 1999 zeichnete K eine Beteiligung von DM 150.000,00 an einem geschlossenen Immobilienfonds. Dies erfolgte aufgrund eines Beratungsgesprächs mit B. K hatte eine sichere Anlage als Altersvorsorge gewünscht. Durch rückläufige Mieteinnahmen der Gewerbeimmobilie traten ab 2002 wirtschaftliche Probleme auf. Am 04.08.2005 wurde auf Antrag der finanzierenden Bank die Zwangsverwaltung angeordnet und am 17.02.2006 wurde gegen die Fondsgesellschaft das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. K klagt auf Schadensersatz gegen Berater B, d. h. Erstattung von Kapital, Kosten und entgangenem Anlagegewinn. B wendet grob fahrlässige Unkenntnis ein, weil K den ihm überreichten Anlageprospekt nicht gelesen habe. Im Übrigen sei Verjährung eingetreten. LG und OLG haben der Klage stattgegeben. Die Revision des B vor dem BGH hat keinen Erfolg.

Rechtsgründe Rechtsanwalt Dresden

Es wurde ein Beratungsvertrag geschlossen. Geschuldet war eine sichere Anlage als Altersvorsorge. Dazu gehört ein geschlossener Immobilienfonds nicht, weil erhebliche Verluste, je nach Marktlage sogar Totalverlust, eintreten können. Bei Vier-Augen- Gesprächen entspricht es der prozessualen Waffengleichheit, dass die Partei ohne Zeugen persönlich angehört (§ 141 ZPO) oder als Partei vernommen (§ 448 ZPO) wird. Die Schadensersatzforderung ist nicht verjährt. Verjährungsbeginn ist die Kenntniserlangung über die anspruchsbegründenden Tatsachen.

Das Nichtlesen des Prospekts durch K stellt keine grob fahrlässige Unkenntnis des K über die Risiken der Anlage dar. K durfte auf die besondere Erfahrung und Kompetenz des B vertrauen.

Mein Rechtstipp Rechtsanwalt Dresden

"Ob der Anleger einen Schadensersatz gegen den Berater bei Verlust hat, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Die Einzelumstände sind genauestens aufzuklären", so Rechts¬an¬walt Ul¬rich Hor¬rion aus Dres¬den.

Kanzleiprofil - Insolvenzrecht Chemnitz - Rechtsanwalt Ulrich Horrion Chemnitz

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.

Philosophie - Insolvenzrecht Chemnitz - Rechtsanwalt Chemnitz

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion .

Langjährige Berufserfahrung - Insolvenzrecht Chemnitz - Rechtsanwalt Chemnitz

Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg!

Ständige Weiterbildung - Insolvenzrecht Chemnitz - Rechtsanwalt Chemnitz

Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie - Insolvenzrecht Chemitz - Rechtsanwalt Chemnitz

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40

http://www.insolvenzrecht-Chemnitz

Pressekontakt:
Rechtsanwalt
Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
01099
Dresden
info@rechtsanwalt-horrion.de
0351-8030940
http://insolvenzrecht-chemnitz.de

(Interessante Dresden News & Dresden Infos @ Dresden-News.net.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de


Keine grobfahrlässige Unkenntnis des Kunden über Anlagerisiken bei Nichtlesen des Anlageprospekts Rechtsanwalt Dresden.

Rechtsgrundsatz Rechtsanwalt Dresden:

Wenn der Kunde des Anlageberaters den ihm überreichen Prospekt (mit Risikohinweisen) nicht liest, sondern sich allein auf die Erklärungen des Anlageberaters verlässt, liegt darin keine grob fahrlässige Unkenntnis des Kunden (BGH, Urteil vom 08.07.2010, Az.: IV ZR 249/09, Vorinstanz OLG Köln).

Sachverhalt Rechtsanwalt Dresden:

Im Oktober 1999 zeichnete K eine Beteiligung von DM 150.000,00 an einem geschlossenen Immobilienfonds. Dies erfolgte aufgrund eines Beratungsgesprächs mit B. K hatte eine sichere Anlage als Altersvorsorge gewünscht. Durch rückläufige Mieteinnahmen der Gewerbeimmobilie traten ab 2002 wirtschaftliche Probleme auf. Am 04.08.2005 wurde auf Antrag der finanzierenden Bank die Zwangsverwaltung angeordnet und am 17.02.2006 wurde gegen die Fondsgesellschaft das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. K klagt auf Schadensersatz gegen Berater B, d. h. Erstattung von Kapital, Kosten und entgangenem Anlagegewinn. B wendet grob fahrlässige Unkenntnis ein, weil K den ihm überreichten Anlageprospekt nicht gelesen habe. Im Übrigen sei Verjährung eingetreten. LG und OLG haben der Klage stattgegeben. Die Revision des B vor dem BGH hat keinen Erfolg.

Rechtsgründe Rechtsanwalt Dresden

Es wurde ein Beratungsvertrag geschlossen. Geschuldet war eine sichere Anlage als Altersvorsorge. Dazu gehört ein geschlossener Immobilienfonds nicht, weil erhebliche Verluste, je nach Marktlage sogar Totalverlust, eintreten können. Bei Vier-Augen- Gesprächen entspricht es der prozessualen Waffengleichheit, dass die Partei ohne Zeugen persönlich angehört (§ 141 ZPO) oder als Partei vernommen (§ 448 ZPO) wird. Die Schadensersatzforderung ist nicht verjährt. Verjährungsbeginn ist die Kenntniserlangung über die anspruchsbegründenden Tatsachen.

Das Nichtlesen des Prospekts durch K stellt keine grob fahrlässige Unkenntnis des K über die Risiken der Anlage dar. K durfte auf die besondere Erfahrung und Kompetenz des B vertrauen.

Mein Rechtstipp Rechtsanwalt Dresden

"Ob der Anleger einen Schadensersatz gegen den Berater bei Verlust hat, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Die Einzelumstände sind genauestens aufzuklären", so Rechts¬an¬walt Ul¬rich Hor¬rion aus Dres¬den.

Kanzleiprofil - Insolvenzrecht Chemnitz - Rechtsanwalt Ulrich Horrion Chemnitz

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.

Philosophie - Insolvenzrecht Chemnitz - Rechtsanwalt Chemnitz

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion .

Langjährige Berufserfahrung - Insolvenzrecht Chemnitz - Rechtsanwalt Chemnitz

Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg!

Ständige Weiterbildung - Insolvenzrecht Chemnitz - Rechtsanwalt Chemnitz

Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie - Insolvenzrecht Chemitz - Rechtsanwalt Chemnitz

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40

http://www.insolvenzrecht-Chemnitz

Pressekontakt:
Rechtsanwalt
Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
01099
Dresden
info@rechtsanwalt-horrion.de
0351-8030940
http://insolvenzrecht-chemnitz.de

(Interessante Dresden News & Dresden Infos @ Dresden-News.net.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de






Dieser Artikel kommt von Köln News & Köln Infos & Köln Tipps
http://www.koeln-news-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.koeln-news-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=2557