Wesentliche Änderungen der 'Düsseldorfer Tabelle' zum 1.1.2011
Datum: Donnerstag, dem 10. Februar 2011
Thema: Köln News


Die "Düsseldorfer Tabelle" wird zum 1.1.2011 geändert.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com weisen auf die folgenden Änderungen hin:

- Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) wird für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, von 900 EUR auf 950 EUR erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es bei dem bisherigen Betrag von 770 EUR.
Auch die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Mutter/Vater eines nicht ehelichen Kindes, volljährigen Kindern oder Eltern werden angehoben:

Unterhaltspflicht gegenüber Selbstbehalt
bisher Selbstbehalt
ab 2011
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig: 900 EUR 950 EUR
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig: 770 EUR 770 EUR
anderen volljährigen Kindern: 1.100 EUR 1.150 EUR
Ehegatte oder Mutter/Vater eines nicht ehelichen Kindes: 1.000 EUR 1.050 EUR
Eltern: 1.400 EUR 1.500 EUR

- Die Anpassung auf 950 EUR lehnt sich an die Erhöhung der "Hartz-IV-Sätze" zum 1.1.2011 an. Die übrigen Selbstbehalte sind wegen der nicht so engen familiären Bindungen und wegen des geringeren Schutzbedürfnisses der unterhaltsberechtigten Erwachsenen höher.

- Auch der Bedarfskontrollbetrag wird in jeder Einkommensgruppe um 50 EUR erhöht. Der Bedarfskontrollbetrag soll eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den unterhaltsberechtigten Kindern, Ehegatten und Eltern gewährleisten. Mit steigendem Einkommen des Unterhaltsverpflichteten soll ihm selbst auch ein höherer Betrag verbleiben.

- Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern wohnt, wird von 640 EUR auf 670 EUR erhöht. Darin sind 280 EUR (bisher 270 EUR) für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden. Durch die Erhöhung wird der Unterhaltsbedarf an den zum 1.10.2010 erhöhten BAföG-Höchstsatz angepasst.

- Die in der Düsseldorfer Tabelle genannten Unterhaltsbeträge gehen - wie schon die seit 1.1.2010 geltende Tabelle - von zwei Unterhaltsberechtigten aus. Bei mehr als zwei Unterhaltsberechtigten kann - einzelfallabhängig - ggf. die Einstufung in eine niedrigere Einkommensgruppe in Betracht kommen.
http://www.grprainer.com/Familienrecht.html

http://www.grprainer.com/Scheidung-Unternehmer-Freiberufler.html
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672
Köln
info@grprainer.com
02212722750
http://grprainer.com

(Interessante München News & München Infos @ Muenchen-News.net.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de


Die "Düsseldorfer Tabelle" wird zum 1.1.2011 geändert.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com weisen auf die folgenden Änderungen hin:

- Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) wird für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, von 900 EUR auf 950 EUR erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es bei dem bisherigen Betrag von 770 EUR.
Auch die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Mutter/Vater eines nicht ehelichen Kindes, volljährigen Kindern oder Eltern werden angehoben:

Unterhaltspflicht gegenüber Selbstbehalt
bisher Selbstbehalt
ab 2011
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig: 900 EUR 950 EUR
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig: 770 EUR 770 EUR
anderen volljährigen Kindern: 1.100 EUR 1.150 EUR
Ehegatte oder Mutter/Vater eines nicht ehelichen Kindes: 1.000 EUR 1.050 EUR
Eltern: 1.400 EUR 1.500 EUR

- Die Anpassung auf 950 EUR lehnt sich an die Erhöhung der "Hartz-IV-Sätze" zum 1.1.2011 an. Die übrigen Selbstbehalte sind wegen der nicht so engen familiären Bindungen und wegen des geringeren Schutzbedürfnisses der unterhaltsberechtigten Erwachsenen höher.

- Auch der Bedarfskontrollbetrag wird in jeder Einkommensgruppe um 50 EUR erhöht. Der Bedarfskontrollbetrag soll eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den unterhaltsberechtigten Kindern, Ehegatten und Eltern gewährleisten. Mit steigendem Einkommen des Unterhaltsverpflichteten soll ihm selbst auch ein höherer Betrag verbleiben.

- Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern wohnt, wird von 640 EUR auf 670 EUR erhöht. Darin sind 280 EUR (bisher 270 EUR) für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden. Durch die Erhöhung wird der Unterhaltsbedarf an den zum 1.10.2010 erhöhten BAföG-Höchstsatz angepasst.

- Die in der Düsseldorfer Tabelle genannten Unterhaltsbeträge gehen - wie schon die seit 1.1.2010 geltende Tabelle - von zwei Unterhaltsberechtigten aus. Bei mehr als zwei Unterhaltsberechtigten kann - einzelfallabhängig - ggf. die Einstufung in eine niedrigere Einkommensgruppe in Betracht kommen.
http://www.grprainer.com/Familienrecht.html

http://www.grprainer.com/Scheidung-Unternehmer-Freiberufler.html
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672
Köln
info@grprainer.com
02212722750
http://grprainer.com

(Interessante München News & München Infos @ Muenchen-News.net.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de






Dieser Artikel kommt von Köln News & Köln Infos & Köln Tipps
http://www.koeln-news-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.koeln-news-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=2560