Premium Management Immobilien Fonds Anleger haben Sorge um Ihr Geld
Datum: Dienstag, dem 01. März 2011
Thema: Köln News


Anteilscheinrückgaben in Höhe von rund einer Milliarde Euro im vergangenen Jahr, haben die kurzfristig liquidierbaren Vermögenspositionen im Fonds weitgehend aufgezehrt.
Die Schließung eines Fonds in Fällen wie dem vorliegenden ist gesetzlich geregelt und für bis zu zwei Jahre zulässig. Danach muss er entweder wieder öffnen, oder abgewickelt werden. Vor dem Hintergrund, dass in letzter Zeit einige offene Immobilienfonds (DEGI Europa und KanAm US grundinvest) nach zweijähriger Schließung nicht wieder öffnen konnten, sondern liquidiert werden müssen, befürchten die Anleger, dass dem Premium Management Immobilien Fonds nun das gleiche Schicksal drohen könnte.
Auch die Beschlussfassung des Bundestags über das umstrittene Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz kommt für viele Anleger zu spät. Das Gesetz lässt viele Lücken offen und es wird kein einheitlicher Schutz für die Anleger erreicht. Insbesondere wird kritisiert, dass die geplante Beaufsichtigung der freien Vermittler durch die kommunale Gewerbeaufsicht erfolgen soll, diese ist jedoch gerade nicht gleichwertig mit der Aufsicht durch die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com empfehlen daher, einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen, der mögliche Schadensersatzansprüche prüft. Obwohl gerade Schadensersatzansprüche stets der Einzelfallprüfung bedürfen und deren Vorliegen sich immer an den jeweiligen Umständen bemisst, sollten insbesondere folgende Punkte in den Blick genommen werden:
Zum einen sollte ein Rechtsanwalt klären, ob eine fehlerhafte Bankberatung vorliegt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Anleger während der Beratungsgespräche nicht über die Risiken des Fonds, wie z. B. den möglichen Kapitalverlust und die Schließung des Fonds, informiert wurde.
Zum anderen ist zu ermitteln, ob Rückvergütungen für die Vermittlung des Fonds geflossen sind (sog. "Kick-backs"), die gegenüber dem Anleger verschwiegen wurden.
Diese Aspekte könnten einen Schadensersatzanspruch des Anlegers begründen und dazu führen, dass der Anleger sein Geld zurückerhält http://www.grprainer.com/Premium-Management-Immobilien.html
Ein Problem könnte aber gerade im Falle des Premium Management Immobilien Fonds die drohende Verjährung eventueller Ansprüche sein, es ist daher ratsam rasch zu handeln und einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
http://www.grprainer.com/Premium-Management-Immobilien.html

Firmenkontakt

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater

Michael Rainer

Hohenzollernring 21-23

50672 Köln

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Die Schließung eines Fonds in Fällen wie dem vorliegenden ist gesetzlich geregelt und für bis zu zwei Jahre zulässig. Danach muss er entweder wieder öffnen, oder abgewickelt werden. Vor dem Hintergrund, dass in letzter Zeit einige offene Immobilienfonds (DEGI Europa und KanAm US grundinvest) nach zweijähriger Schließung nicht wieder öffnen konnten, sondern liquidiert werden müssen, befürchten die Anleger, dass dem Premium Management Immobilien Fonds nun das gleiche Schicksal drohen könnte.
Auch die Beschlussfassung des Bundestags über das umstrittene Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz kommt für viele Anleger zu spät. Das Gesetz lässt viele Lücken offen und es wird kein einheitlicher Schutz für die Anleger erreicht. Insbesondere wird kritisiert, dass die geplante Beaufsichtigung der freien Vermittler durch die kommunale Gewerbeaufsicht erfolgen soll, diese ist jedoch gerade nicht gleichwertig mit der Aufsicht durch die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin).
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Zum einen sollte ein Rechtsanwalt klären, ob eine fehlerhafte Bankberatung vorliegt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Anleger während der Beratungsgespräche nicht über die Risiken des Fonds, wie z. B. den möglichen Kapitalverlust und die Schließung des Fonds, informiert wurde.
Zum anderen ist zu ermitteln, ob Rückvergütungen für die Vermittlung des Fonds geflossen sind (sog. "Kick-backs"), die gegenüber dem Anleger verschwiegen wurden.
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