DEGI EUROPA Immobilienfonds Liquidation erst im September 2013 abgeschlossen
Datum: Dienstag, dem 01. März 2011
Thema: Köln News


Trotz der Liquidation müssen die Anleger mit herben Verlusten rechnen. In mehreren Stufen hatte die Gesellschaft den Wert der Fondsanteile zuletzt abgewertet. So oder so bedeutet dies einen herben Schlag für die betroffenen Anleger und bringt große Unsicherheit mit sich.
Auch die Beschlussfassung des Bundestags über das umstrittene Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz kommt für viele Anleger zu spät. Das Gesetz enthält viele Lücken und bietet keinen einheitlichen Schutz für Anleger. Insbesondere ist negativ zu bewerten, dass die geplante Beaufsichtigung der freien Vermittler durch die kommunale Gewerbeaufsicht erfolgen soll. Diese ist jedoch gerade nicht als gleichrangig mit einer Aufsicht durch die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) zu bewerten.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com empfehlen daher, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist und mögliche Schadensersatzansprüche genauestens prüft. Gerade Schadensersatzansprüche unterliegen stets der Einzelfallprüfung und sind immer an den jeweiligen Umständen zu bemessen. Es empfiehlt sich aber, insbesondere folgende Punkte abklären zu lassen:
Zum einen sollte ein Rechtsanwalt überprüfen, ob eine fehlerhafte Bankberatung vorliegt. Eine solche könnte dann in Betracht kommen, wenn dem Anleger während der Beratungsgespräche die Risiken des Fonds, wie z. B. der mögliche Kapitalverlust oder die Schließungsmöglichkeit des Fonds, nicht offengelegt wurden. In diesen Fällen könnte es sich um eine fehlerhafte Beratung wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten handeln.
Zum anderen ist zu ermitteln, ob Rückvergütungen für die Vermittlung des Fonds geflossen sind (sog. "Kick-backs"), die dem Anleger nicht mitgeteilt wurden.
Aus diesen Punkten können sich Schadensersatzansprüche des Anlegers ergeben, die dazu führen, dass er sein Geld doch noch zurückerhält http://www.grprainer.com/Degi-Europa-Fonds-Immobilienfonds.html
Jedoch ist es ratsam, frühzeitig zu handeln. Denn im Falle des DEGI EUROPA könnte die Verjährung eventuell bestehender Ansprüche drohen. Zögern Sie also nicht, kompetenten Rechtsrat von einem Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einzuholen.
http://www.grprainer.com/Degi-Europa-Fonds-Immobilienfonds.html

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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater

Michael Rainer

Hohenzollernring 21-23

50672 Köln

Deutschland

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Auch die Beschlussfassung des Bundestags über das umstrittene Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz kommt für viele Anleger zu spät. Das Gesetz enthält viele Lücken und bietet keinen einheitlichen Schutz für Anleger. Insbesondere ist negativ zu bewerten, dass die geplante Beaufsichtigung der freien Vermittler durch die kommunale Gewerbeaufsicht erfolgen soll. Diese ist jedoch gerade nicht als gleichrangig mit einer Aufsicht durch die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) zu bewerten.
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Zum einen sollte ein Rechtsanwalt überprüfen, ob eine fehlerhafte Bankberatung vorliegt. Eine solche könnte dann in Betracht kommen, wenn dem Anleger während der Beratungsgespräche die Risiken des Fonds, wie z. B. der mögliche Kapitalverlust oder die Schließungsmöglichkeit des Fonds, nicht offengelegt wurden. In diesen Fällen könnte es sich um eine fehlerhafte Beratung wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten handeln.
Zum anderen ist zu ermitteln, ob Rückvergütungen für die Vermittlung des Fonds geflossen sind (sog. "Kick-backs"), die dem Anleger nicht mitgeteilt wurden.
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Jedoch ist es ratsam, frühzeitig zu handeln. Denn im Falle des DEGI EUROPA könnte die Verjährung eventuell bestehender Ansprüche drohen. Zögern Sie also nicht, kompetenten Rechtsrat von einem Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einzuholen.
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