Filesharing bleibt Einzelfallentscheidung
Datum: Mittwoch, dem 02. März 2011
Thema: Köln News


Die große Flut an Abmahnungen und den damit verbundenden Unterlassungserklärungen ist zwar langsam abgeebbt, jedoch macht das Thema Filesharing nach wie vor ein großen Bereich des Urheberrechts im Internet aus.

Häufig sind die Betroffenen verunsichert und wissen nicht wie sie auf eine Abmahnung reagieren sollen. Aufgrund der Komplexität der Fälle und der mittlerweile vielfältigen Rechtsprechung wissen die Betroffenen erst Recht nicht, ob sie die geforderten Summen zahlen oder ob sie gegen eine Abmahnung vorgehen sollen.
Dabei übersehen die Betroffenen, dass gerade die Vielzahl an unterschiedlichen Rechtsprechungen auch eine große Erfolgsquote für den Einzelfall bedeuten kann. So hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 08.10.2010 entschieden, dass derjenige der Anschlussinhaber eines Internetanschlusses ist über den zwar ein Download stattgefunden hat, der aber nicht von den Anschlussinhaber getätigt wurde, nicht schadenersatzpflichtig ist. Der Anschlussinhaber, der unter Verletzung von Prüfpflichten seinen Internetanschluss zur Verfügung gestellt hat, sei nur Störer aber nicht Täter oder Mittäter.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com empfehlen daher, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der die Abmahnung und Unterlassungserklärung rechtlich überprüft. Auf keinen Fall sollte rechtlich ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben werden, eine solche könnte zur Folge haben, dass die Abgemahnten sich bei einem weiteren, auch unverschuldeten Verstoß, horrenden Schadensersatzsummen aussetzen http://www.grprainer.com/Filesharing-Musikdownload-Abmahnung.html
Auf Grund der kurzen Fristen und der hohen Summen ist es ratsam rasch zu handeln.
http://www.grprainer.com/Filesharing-Musikdownload-Abmahnung.html

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672
Köln
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Dabei übersehen die Betroffenen, dass gerade die Vielzahl an unterschiedlichen Rechtsprechungen auch eine große Erfolgsquote für den Einzelfall bedeuten kann. So hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 08.10.2010 entschieden, dass derjenige der Anschlussinhaber eines Internetanschlusses ist über den zwar ein Download stattgefunden hat, der aber nicht von den Anschlussinhaber getätigt wurde, nicht schadenersatzpflichtig ist. Der Anschlussinhaber, der unter Verletzung von Prüfpflichten seinen Internetanschluss zur Verfügung gestellt hat, sei nur Störer aber nicht Täter oder Mittäter.
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