Meldung zur Sozialversicherung
Datum: Freitag, dem 11. März 2011
Thema: Köln News


Für die Meldung zur Sozialversicherung muss der Arbeitgeber feststellen, ob eine versicherungsfreie geringfügige oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Hierfür hat er die Beschäftigung zu Beginn sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen. Dazu gehört auch, dass der Arbeitnehmer Auskunft über eventuelle Vorbeschäftigungen oder parallel ausgeübte Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern gibt. Der Arbeitgeber hat die für die Versi-cherungsfreiheit maßgebenden Angaben über den Beschäftigten zu den Entgeltunterlagen zu nehmen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erklärt: Hierzu gehört seit dem 1.1.2011 zwingend eine Erklärung des kurzfristig geringfügigen Beschäftigten über weitere kurzfristige Beschäftigungen im Kalenderjahr bzw. eine Erklärung des geringfügig entlohnten Beschäftigten über weitere Beschäftigungen.

Der Personalfragebogen ist ein Leitfaden, mit dessen Hilfe bestimmte Angaben des Arbeitnehmers abgefragt werden. Diese Angaben werden für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses benötigt. Der Personalfragebogen ersetzt nicht den Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Beschäftigten. Er dient lediglich zur Vervollständigung der Lohnunterlagen und als Nachweis bei Betriebsprüfungen.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672
Köln
presse@grprainer.com
02212722750
http://grprainer.com

(Interessante München News & München Infos @ Muenchen-News.net.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de


Für die Meldung zur Sozialversicherung muss der Arbeitgeber feststellen, ob eine versicherungsfreie geringfügige oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Hierfür hat er die Beschäftigung zu Beginn sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen. Dazu gehört auch, dass der Arbeitnehmer Auskunft über eventuelle Vorbeschäftigungen oder parallel ausgeübte Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern gibt. Der Arbeitgeber hat die für die Versi-cherungsfreiheit maßgebenden Angaben über den Beschäftigten zu den Entgeltunterlagen zu nehmen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erklärt: Hierzu gehört seit dem 1.1.2011 zwingend eine Erklärung des kurzfristig geringfügigen Beschäftigten über weitere kurzfristige Beschäftigungen im Kalenderjahr bzw. eine Erklärung des geringfügig entlohnten Beschäftigten über weitere Beschäftigungen.

Der Personalfragebogen ist ein Leitfaden, mit dessen Hilfe bestimmte Angaben des Arbeitnehmers abgefragt werden. Diese Angaben werden für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses benötigt. Der Personalfragebogen ersetzt nicht den Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Beschäftigten. Er dient lediglich zur Vervollständigung der Lohnunterlagen und als Nachweis bei Betriebsprüfungen.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672
Köln
presse@grprainer.com
02212722750
http://grprainer.com

(Interessante München News & München Infos @ Muenchen-News.net.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de






Dieser Artikel kommt von Köln News & Köln Infos & Köln Tipps
http://www.koeln-news-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.koeln-news-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=2834