Kostenübernahme vor Behandlung prüfen lassen - Privatkrankenkasse kann Kostenübernahme verweigern
Datum: Freitag, dem 01. April 2011
Thema: Köln Infos


Wer privat krankenversichert ist, sollte vor Untersuchungen oder Operationen von seiner Versicherung prüfen lassen, ob diese die Kosten tatsächlich übernimmt. Andernfalls riskieren die Versicherten, dass die Versicherungsgesellschaft die Übernahme der Kosten nach der Behandlung verweigert. Das Versicherungsportal private-krankenversicherung.de informiert über ein entsprechendes Gerichtsurteil.

Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, möchte sich unter anderem für den Fall einer Krankheit umfassend absichern. In vielen Fällen mag eine Privatkrankenkasse einen umfangreicheren Versicherungsschutz bieten als gesetzliche Krankenkassen. Oft sind diese besseren Leistungen aber auch an gewisse Bedingungen geknüpft. Zum Beispiel überprüfen viele private Krankenversicherungen im Einzelfall, ob sie die Kosten für eine Behandlung oder eine Untersuchung übernehmen. Das heißt, dass sich ein Patient in bestimmten Fällen nicht darauf verlassen sollte, dass seine Versicherung die entsprechenden Kosten auch wirklich trägt. Das gilt nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Köln auch im Fall medizinisch notwendiger Therapien oder Eingriffe.

Private Krankenversicherungen haben demnach das Recht, eine Behandlung zu prüfen und gegebenenfalls Alternativen vorzuschlagen. Lässt ein Patient eine Behandlung nicht im Vorfeld prüfen, so ist es der Versicherung vorbehalten, die Kostenübernahme abzulehnen. Wer sich also behandeln lassen möchte oder muss, sollte im Voraus eine Zusage zur Kostenübernahme von seiner Versicherung einholen.

Weitere Informationen:
http://news.private-krankenversicherung.de/zusagevorbehalt-in-der-pkv-zu-lasten-der-versicherten/338218.html

Kontakt:

GELD.de GmbH
Lisa Neumann
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-3843
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann@unister.de

Private-krankenversicherung.de hat seine Webpräsenz erweitert und bietet zusätzliche Informationen auf dem Twitter-Kanal
http://twitter.com/vergleichpkv. Die Unister-Gruppe vermarktet und betreibt erfolgreiche deutschsprachige Internetportale im Versicherungsbereich wie www.private-krankenversicherung.de und versicherungen.de. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit geld.de und Verbraucherinformation mit preisvergleich.de angeboten. Auktionen zum Thema Versicherung werden bei dem kostenlosen Online-Auktionshaus auvito.de angeboten.

Veröffentlicht von >> Unister << auf
Freie-PresseMitteilungen.de


Wer privat krankenversichert ist, sollte vor Untersuchungen oder Operationen von seiner Versicherung prüfen lassen, ob diese die Kosten tatsächlich übernimmt. Andernfalls riskieren die Versicherten, dass die Versicherungsgesellschaft die Übernahme der Kosten nach der Behandlung verweigert. Das Versicherungsportal private-krankenversicherung.de informiert über ein entsprechendes Gerichtsurteil.

Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, möchte sich unter anderem für den Fall einer Krankheit umfassend absichern. In vielen Fällen mag eine Privatkrankenkasse einen umfangreicheren Versicherungsschutz bieten als gesetzliche Krankenkassen. Oft sind diese besseren Leistungen aber auch an gewisse Bedingungen geknüpft. Zum Beispiel überprüfen viele private Krankenversicherungen im Einzelfall, ob sie die Kosten für eine Behandlung oder eine Untersuchung übernehmen. Das heißt, dass sich ein Patient in bestimmten Fällen nicht darauf verlassen sollte, dass seine Versicherung die entsprechenden Kosten auch wirklich trägt. Das gilt nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Köln auch im Fall medizinisch notwendiger Therapien oder Eingriffe.

Private Krankenversicherungen haben demnach das Recht, eine Behandlung zu prüfen und gegebenenfalls Alternativen vorzuschlagen. Lässt ein Patient eine Behandlung nicht im Vorfeld prüfen, so ist es der Versicherung vorbehalten, die Kostenübernahme abzulehnen. Wer sich also behandeln lassen möchte oder muss, sollte im Voraus eine Zusage zur Kostenübernahme von seiner Versicherung einholen.

Weitere Informationen:
http://news.private-krankenversicherung.de/zusagevorbehalt-in-der-pkv-zu-lasten-der-versicherten/338218.html

Kontakt:

GELD.de GmbH
Lisa Neumann
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-3843
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann@unister.de

Private-krankenversicherung.de hat seine Webpräsenz erweitert und bietet zusätzliche Informationen auf dem Twitter-Kanal
http://twitter.com/vergleichpkv. Die Unister-Gruppe vermarktet und betreibt erfolgreiche deutschsprachige Internetportale im Versicherungsbereich wie www.private-krankenversicherung.de und versicherungen.de. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit geld.de und Verbraucherinformation mit preisvergleich.de angeboten. Auktionen zum Thema Versicherung werden bei dem kostenlosen Online-Auktionshaus auvito.de angeboten.

Veröffentlicht von >> Unister << auf
Freie-PresseMitteilungen.de






Dieser Artikel kommt von Köln News & Köln Infos & Köln Tipps
http://www.koeln-news-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.koeln-news-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=3051