Umsatztantieme für Geschäftsführer - Vorsicht: Verdeckte Gewinnausschüttung
Datum: Montag, dem 11. April 2011
Thema: Köln Tipps


Erhält ein alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH eine Umsatztantieme, wird dies vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) qualifiziert – auch wenn die Tantieme nur für von ihm selbst abgeschlossene Geschäfte gewährt wird.

Dies ist die Kernaussage eines Urteils des Bundesfinanzhofs (Az. I B 70/10). Die Einordnung der Tantieme als vGA gilt insbesondere dann, wenn die Umsatztantieme weder zeitlich noch der Höhe nach beschränkt ist.

Eine Umsatztantieme kann ausnahmsweise dann anerkannt werden, wenn die damit angestrebte Leistungssteigerung durch eine Gewinntantieme nicht zu erreichen wäre, so etwa in der ertragsschwachen Aufbauphase eines Unternehmens. Bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer besteht nach Auffassung der Richter bei einer Umsatztantieme ansonsten die Gefahr, dass er – um eine möglichst hohe Tantieme zu erhalten – die Umsätze zulasten der Unternehmensrentabilität in die Höhe treibt. Daher ist für den Gesellschafter-Geschäftsführer eine Umsatztantieme auch dann tabu, wenn andere GmbH-Mitarbeiter bereits eine Umsatztantieme erhalten.

Termin-Hinweis:

Weitere Tipps und Hinweise zum Thema erhalten GmbH-Geschäftsführer auf dem 4. GmbH-Geschäftsführer-Tag in Köln am 5. Mai. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Volker Wogeck von der Kanzlei DHPG Dr. Harzem und Partner KG, klärt dort in seinem Vortrag: "Gehalt und Tantieme für (Gesellschafter-)Geschäftsführer – Wie Sie Steuerfallen vermeiden" Fragen wie: Wie müssen Festgehalt und Tantieme ausgestaltet sein, damit das Finanzamt keinen Anstoß an diesen Vergütungsbestandteilen nimmt? Wie hoch darf die Tantieme ausfallen? Wann kann eine Umsatztantieme vereinbart werden?

Als weitere Vortragsthemen für die insgesamt sieben Impulsvorträge des 4. GmbH-Geschäftsführer-Tags in der BusinessLounge Ost des RheinEnergieStadions hat der Veranstalter, das Wirtschaftsmagazin gmbhchef, wieder aktuelle Brennpunktfragen rund um die Führung einer GmbH ausgewählt: Das Spektrum reicht von der steuersicheren Gestaltung des Geschäftsführer-Gehalts bis zu Verkaufsstrategien für schwierige Fälle.

Ziel der GmbH-Geschäftsführer-Tage, die in diesem Jahr neben Köln auch am 28. Juni in Düsseldorf und am 5. Juli in Bonn stattfinden, ist vor allem die regionale Vernetzung und die Stärkung des GmbH-Mittelstands in der Region. Dem dient auch die begleitende Messe, die den Besuchern die Möglichkeit gibt, sich über Angebote aus der Region speziell für GmbH-Geschäftsführer zu informieren.

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit unter
http://www.gmbh-geschaeftsfuehrer-tage.de oder Tel. 0228 95124-0

Download der Pressemitteilung:
www.gmbh-geschaeftsfuehrer-tage.de/presse
Veröffentlicht von >> VSRW_Verlag << auf Freie-PresseMitteilungen.de


Erhält ein alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH eine Umsatztantieme, wird dies vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) qualifiziert – auch wenn die Tantieme nur für von ihm selbst abgeschlossene Geschäfte gewährt wird.

Dies ist die Kernaussage eines Urteils des Bundesfinanzhofs (Az. I B 70/10). Die Einordnung der Tantieme als vGA gilt insbesondere dann, wenn die Umsatztantieme weder zeitlich noch der Höhe nach beschränkt ist.

Eine Umsatztantieme kann ausnahmsweise dann anerkannt werden, wenn die damit angestrebte Leistungssteigerung durch eine Gewinntantieme nicht zu erreichen wäre, so etwa in der ertragsschwachen Aufbauphase eines Unternehmens. Bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer besteht nach Auffassung der Richter bei einer Umsatztantieme ansonsten die Gefahr, dass er – um eine möglichst hohe Tantieme zu erhalten – die Umsätze zulasten der Unternehmensrentabilität in die Höhe treibt. Daher ist für den Gesellschafter-Geschäftsführer eine Umsatztantieme auch dann tabu, wenn andere GmbH-Mitarbeiter bereits eine Umsatztantieme erhalten.

Termin-Hinweis:

Weitere Tipps und Hinweise zum Thema erhalten GmbH-Geschäftsführer auf dem 4. GmbH-Geschäftsführer-Tag in Köln am 5. Mai. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Volker Wogeck von der Kanzlei DHPG Dr. Harzem und Partner KG, klärt dort in seinem Vortrag: "Gehalt und Tantieme für (Gesellschafter-)Geschäftsführer – Wie Sie Steuerfallen vermeiden" Fragen wie: Wie müssen Festgehalt und Tantieme ausgestaltet sein, damit das Finanzamt keinen Anstoß an diesen Vergütungsbestandteilen nimmt? Wie hoch darf die Tantieme ausfallen? Wann kann eine Umsatztantieme vereinbart werden?

Als weitere Vortragsthemen für die insgesamt sieben Impulsvorträge des 4. GmbH-Geschäftsführer-Tags in der BusinessLounge Ost des RheinEnergieStadions hat der Veranstalter, das Wirtschaftsmagazin gmbhchef, wieder aktuelle Brennpunktfragen rund um die Führung einer GmbH ausgewählt: Das Spektrum reicht von der steuersicheren Gestaltung des Geschäftsführer-Gehalts bis zu Verkaufsstrategien für schwierige Fälle.

Ziel der GmbH-Geschäftsführer-Tage, die in diesem Jahr neben Köln auch am 28. Juni in Düsseldorf und am 5. Juli in Bonn stattfinden, ist vor allem die regionale Vernetzung und die Stärkung des GmbH-Mittelstands in der Region. Dem dient auch die begleitende Messe, die den Besuchern die Möglichkeit gibt, sich über Angebote aus der Region speziell für GmbH-Geschäftsführer zu informieren.

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