Verzicht des Gesellschafter-Geschäftsführers auf eine Pensionszusage
Datum: Donnerstag, dem 21. April 2011
Thema: Köln News


Spätestens beim Verkauf der Gesellschaftsanteile einer GmbH stellt sich regelmäßig die Frage, wie mit bestehenden Pensionszusagen zu verfahren ist. Häufig wird der Erwerber der GmbH nicht bereit sein, die Pensionszusage an den bisherigen Gesellschafter-Geschäftsführer zu übernehmen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com führt hierzu aus: Spätestens beim Verkauf der Gesellschaftsanteile einer GmbH stellt sich regelmäßig die Frage, wie mit bestehenden Pensionszusagen zu verfahren ist. Häufig wird der Erwerber der GmbH nicht bereit sein, die Pensionszusage an den bisherigen Gesellschafter-Geschäftsführer zu übernehmen.

Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH jedoch auf eine Pensionszusage, die zu einer Minderung des Einkommens der GmbH geführt hat, ergeben sich folgende Auswirkungen:

- Die GmbH hat die gebildete Pensionsrückstellung in ihrer Steuerbilanz erfolgswirksam aufzulösen.

- Der Verzicht auf die Pensionszusage ist regelmäßig durch das Gesellschafterverhältnis veranlasst, weil ein Nichtgesellschafter der Gesellschaft diesen Vermögensvorteil - den entschädigungslosen Wegfall einer Pensionsverpflichtung - nicht eingeräumt hätte. Eine betriebliche Veranlassung des Verzichts auf die Pensionszusage ist nach allgemeinen Grundsätzen nur anzunehmen, wenn auch ein Fremdgeschäftsführer auf die Pensionszusage verzichten würde.

- Im Fall der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung des Pensionsverzichts liegt eine verdeckte Einlage i. H. des Teilwerts der Pensionsanwartschaft vor. Die verdeckte Einlage ist außerbilanziell bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens in Abzug zu bringen.

- In Höhe des Teilwerts der verdeckten Einlage liegt beim Gesellschafter-Geschäftsführer ein Zufluss von Arbeitslohn vor.

- Die verdeckte Einlage führt zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die GmbH-Anteile.

Anmerkung: Die dargestellten Grundsätze gelten entsprechend, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer nur auf einen Teil seiner Pensionsanwartschaft verzichtet. Das Thema "Pensionszusage" ist sehr komplex, hat viele Vor-, aber auch Nachteile, und bedarf einer ausführlichen persönlichen Erörterung.

http://www.grprainer.com/Gesellschaftsrecht.html
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse@grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com

(Interessante München News & München Infos @ Muenchen-News.net.)


Spätestens beim Verkauf der Gesellschaftsanteile einer GmbH stellt sich regelmäßig die Frage, wie mit bestehenden Pensionszusagen zu verfahren ist. Häufig wird der Erwerber der GmbH nicht bereit sein, die Pensionszusage an den bisherigen Gesellschafter-Geschäftsführer zu übernehmen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com führt hierzu aus: Spätestens beim Verkauf der Gesellschaftsanteile einer GmbH stellt sich regelmäßig die Frage, wie mit bestehenden Pensionszusagen zu verfahren ist. Häufig wird der Erwerber der GmbH nicht bereit sein, die Pensionszusage an den bisherigen Gesellschafter-Geschäftsführer zu übernehmen.

Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH jedoch auf eine Pensionszusage, die zu einer Minderung des Einkommens der GmbH geführt hat, ergeben sich folgende Auswirkungen:

- Die GmbH hat die gebildete Pensionsrückstellung in ihrer Steuerbilanz erfolgswirksam aufzulösen.

- Der Verzicht auf die Pensionszusage ist regelmäßig durch das Gesellschafterverhältnis veranlasst, weil ein Nichtgesellschafter der Gesellschaft diesen Vermögensvorteil - den entschädigungslosen Wegfall einer Pensionsverpflichtung - nicht eingeräumt hätte. Eine betriebliche Veranlassung des Verzichts auf die Pensionszusage ist nach allgemeinen Grundsätzen nur anzunehmen, wenn auch ein Fremdgeschäftsführer auf die Pensionszusage verzichten würde.

- Im Fall der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung des Pensionsverzichts liegt eine verdeckte Einlage i. H. des Teilwerts der Pensionsanwartschaft vor. Die verdeckte Einlage ist außerbilanziell bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens in Abzug zu bringen.

- In Höhe des Teilwerts der verdeckten Einlage liegt beim Gesellschafter-Geschäftsführer ein Zufluss von Arbeitslohn vor.

- Die verdeckte Einlage führt zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die GmbH-Anteile.

Anmerkung: Die dargestellten Grundsätze gelten entsprechend, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer nur auf einen Teil seiner Pensionsanwartschaft verzichtet. Das Thema "Pensionszusage" ist sehr komplex, hat viele Vor-, aber auch Nachteile, und bedarf einer ausführlichen persönlichen Erörterung.

http://www.grprainer.com/Gesellschaftsrecht.html
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse@grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com

(Interessante München News & München Infos @ Muenchen-News.net.)






Dieser Artikel kommt von Köln News & Köln Infos & Köln Tipps
http://www.koeln-news-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.koeln-news-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=3251