Premium Management Immobilien Fonds Anleger bangen um ihr Kapital
Datum: Dienstag, dem 05. Juli 2011
Thema: Köln News


Anteilscheinrückgaben in Höhe von rund einer Milliarde Euro im vergangenen Jahr, haben die kurzfristig liquidierbaren Vermögenspositionen im Fonds weitgehend aufgezehrt.
Die Schließung eines Fonds in Fällen wie dem vorliegenden ist gesetzlich geregelt und für bis zu zwei Jahre zulässig. Danach muss er entweder wieder öffnen, oder abgewickelt werden. Vor dem Hintergrund, dass in letzter Zeit einige offene Immobilienfonds nach zweijähriger Schließung nicht wieder öffnen konnten, sondern liquidiert werden müssen, befürchten die Anleger, dass dem Premium Management Immobilien Fonds nun das gleiche Schicksal drohen könnte.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com empfehlen daher, sich von einem Rechtsanwalt im Bankrecht und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen und mögliche Schadensersatzansprüche zu prüfen. Obwohl gerade Schadensersatzansprüche stets der Einzelfallprüfung bedürfen und deren Vorliegen sich immer an den jeweiligen Umständen bemisst, sollten insbesondere folgende Punkte in den Blick genommen werden:
Zum einen sollte ein Rechtsanwalt klären, ob eine fehlerhafte Bankberatung vorliegt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Anleger während der Beratungsgespräche nicht über die Risiken des Fonds, wie z. B. den möglichen Kapitalverlust und die Schließung des Fonds, informiert wurde.
Zum anderen ist zu ermitteln, ob Rückvergütungen für die Vermittlung des Fonds geflossen sind (sog. "Kick-backs"), die gegenüber dem Anleger verschwiegen wurden.
Diese Aspekte könnten einen Schadensersatzanspruch des Anlegers begründen und dazu führen, dass der Anleger sein Geld zurückerhält >http://www.grprainer.com/Premium-Management-Immobilien.html
Ein>>http://www.grprainer.com/Premium-Management-Immobilien.html
Ein Problem könnte aber gerade im Falle des Premium Management Immobilien Fonds die drohende Verjährung eventueller Ansprüche sein, es ist daher ratsam rasch zu handeln und einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
>http://www.grprainer.com/Premium-Management-Immobilien.html
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html

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Anteilscheinrückgaben in Höhe von rund einer Milliarde Euro im vergangenen Jahr, haben die kurzfristig liquidierbaren Vermögenspositionen im Fonds weitgehend aufgezehrt.
Die Schließung eines Fonds in Fällen wie dem vorliegenden ist gesetzlich geregelt und für bis zu zwei Jahre zulässig. Danach muss er entweder wieder öffnen, oder abgewickelt werden. Vor dem Hintergrund, dass in letzter Zeit einige offene Immobilienfonds nach zweijähriger Schließung nicht wieder öffnen konnten, sondern liquidiert werden müssen, befürchten die Anleger, dass dem Premium Management Immobilien Fonds nun das gleiche Schicksal drohen könnte.

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Zum einen sollte ein Rechtsanwalt klären, ob eine fehlerhafte Bankberatung vorliegt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Anleger während der Beratungsgespräche nicht über die Risiken des Fonds, wie z. B. den möglichen Kapitalverlust und die Schließung des Fonds, informiert wurde.
Zum anderen ist zu ermitteln, ob Rückvergütungen für die Vermittlung des Fonds geflossen sind (sog. "Kick-backs"), die gegenüber dem Anleger verschwiegen wurden.
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