Schweiz und Deutschland paraphieren Steuerabkommen
Datum: Donnerstag, dem 06. Oktober 2011
Thema: Köln Infos


Zwischen der Schweiz und Deutschland wurde ein Steuerabkommen paraphiert

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutert: Das Abkommen, das Anfang 2013 in Kraft treten soll, umfasst insbesondere folgende Punkte:

- Künftige Kapitalerträge und -gewinne sollen unmittelbar über eine Abgeltungsteuer erfasst werden. Der einheitliche Steuersatz wurde auf 26,375 % festgelegt. Dies entspricht dem in Deutschland geltenden Abgeltungsteuersatz einschließlich Solidaritätszuschlag.

- Um zu verhindern, dass unversteuertes Geld in der Schweiz angelegt wird, können die deutschen Behörden in beschränktem Maße Auskunftsgesuche stellen, die den Namen des Kunden, jedoch nicht zwingend den Namen der Bank enthalten müssen.

- Zur Nachbesteuerung bestehender Bankbeziehungen in der Schweiz soll Personen mit Wohnsitz in Deutschland - einmalig - die Möglichkeit gewährt werden, eine pauschal bemessene Steuer zu entrichten. Die Höhe dieser Steuerbelastung liegt zwischen 19 und 34 % des Vermögensbestandes und wird festgelegt aufgrund der Dauer der Kundenbeziehung sowie des Anfangs- und Endbetrages des Kapitalbestandes. Anstelle einer solchen Zahlung können die Betroffenen ihre Bankbeziehung in der Schweiz gegenüber den deutschen Behörden offenlegen.

- Die Durchführung des Freistellungsverfahrens für schweizerische Banken in Deutschland wird vereinfacht und die Pflicht zur Anbahnung von Kundenbeziehungen über ein Institut vor Ort aufgehoben. Ebenfalls gelöst wurde die Problematik des Kaufs steuererheblicher Daten. Zum Paket gehört auch die Lösung möglicher Strafverfolgung von Bankmitarbeitern.

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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
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- Um zu verhindern, dass unversteuertes Geld in der Schweiz angelegt wird, können die deutschen Behörden in beschränktem Maße Auskunftsgesuche stellen, die den Namen des Kunden, jedoch nicht zwingend den Namen der Bank enthalten müssen.

- Zur Nachbesteuerung bestehender Bankbeziehungen in der Schweiz soll Personen mit Wohnsitz in Deutschland - einmalig - die Möglichkeit gewährt werden, eine pauschal bemessene Steuer zu entrichten. Die Höhe dieser Steuerbelastung liegt zwischen 19 und 34 % des Vermögensbestandes und wird festgelegt aufgrund der Dauer der Kundenbeziehung sowie des Anfangs- und Endbetrages des Kapitalbestandes. Anstelle einer solchen Zahlung können die Betroffenen ihre Bankbeziehung in der Schweiz gegenüber den deutschen Behörden offenlegen.

- Die Durchführung des Freistellungsverfahrens für schweizerische Banken in Deutschland wird vereinfacht und die Pflicht zur Anbahnung von Kundenbeziehungen über ein Institut vor Ort aufgehoben. Ebenfalls gelöst wurde die Problematik des Kaufs steuererheblicher Daten. Zum Paket gehört auch die Lösung möglicher Strafverfolgung von Bankmitarbeitern.

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