Heilpraktikerversicherung
Datum: Sonntag, dem 21. März 2010
Thema: Köln Infos


Wer eine gute Heilpraktikerversicherung abschließen möchte, sollte beachten, dass dies frühzeitig geschieht. Da jede gute Heilpraktikerversicherung im Antrag Gesundheitsfragen stellt, kann dies für bereits erkrankte Personen Zuschläge, Leistungsausschlüsse oder sogar Ablehnungen bedeuten. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind nur so genannte medizinisch notwendige Heilbehandlungen versichert. Bei einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung sind keine Behandlungen durch den Heilpraktiker im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten. Da nun der Besuch beim Heilpraktiker nicht gerade günstig ist, gibt es eine Zusatzversicherung Heilpraktiker. Die Heilpraktikerversicherung erstattet in den meisten Fällen 80 % der Rechnung, oft ist es dass noch weitere Leistungen wie die Erstattung von Brillenkosten und gesetzlichen Zuzahlungen oder die Bezahlung von privaten Vorsorgeuntersuchungen enthalten sind. Es ist sogar eine garantierte Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen möglich. Da die Schulmedizin in vielen Fällen nicht mehr weiter weiß, die gesetzliche Krankenkasse bei Heilpraktikerleistungen nicht zahlt, ist eine Heilpraktikerversicherung die Lösung. Für nur wenige Euro im Monat sichert sie einen hohen medizinischen Standard und dies lebenslang ohne Leistungskürzungen.

Über "Die Continentale Agentur Armin Sturm"

Die Continentale Agentur Armin Sturm ist spezialisiert auf private Krankenzusatzversicherungen im ambulanten und stationären Bereich sowie auf dem Gebiet der Zahnzusatzversicherungen. Ansprechpartner: Armin Sturm, Versicherungsfachwirt.

Weitere Infos zur Pressemeldung:
http://www.heilpraktikerversicherung.de

Pressekontakt / Agentur:
Continentale Agentur Armin Sturm
Armin Sturm
Nohlstr. 31
50733 Köln
armin.sturm@continentale.de
Tel.: 0221 / 120 82 11
http://www.heilpraktikerversicherung.de



Wer eine gute
Heilpraktikerversicherung abschließen möchte, sollte beachten, dass dies frühzeitig geschieht. Da jede gute Heilpraktikerversicherung im Antrag Gesundheitsfragen stellt, kann dies für bereits erkrankte Personen Zuschläge, Leistungsausschlüsse oder sogar Ablehnungen bedeuten. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind nur so genannte medizinisch notwendige Heilbehandlungen versichert. Bei einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung sind keine Behandlungen durch den Heilpraktiker im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten. Da nun der Besuch beim Heilpraktiker nicht gerade günstig ist, gibt es eine Zusatzversicherung Heilpraktiker. Die Heilpraktikerversicherung erstattet in den meisten Fällen 80 % der Rechnung, oft ist es dass noch weitere Leistungen wie die Erstattung von Brillenkosten und gesetzlichen Zuzahlungen oder die Bezahlung von privaten Vorsorgeuntersuchungen enthalten sind. Es ist sogar eine garantierte Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen möglich. Da die Schulmedizin in vielen Fällen nicht mehr weiter weiß, die gesetzliche Krankenkasse bei Heilpraktikerleistungen nicht zahlt, ist eine Heilpraktikerversicherung die Lösung. Für nur wenige Euro im Monat sichert sie einen hohen medizinischen Standard und dies lebenslang ohne Leistungskürzungen.

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