Für Anleger der Medico Fonds können Chancen auf Schadenersatz bestehen
Datum: Mittwoch, dem 26. Oktober 2011
Thema: Köln Infos


Nachdem sich aber herausgestellt hat, dass das Fondskonzept nicht aufgeht und möglicherweise von Anfang an nicht aufgehen konnte, stellt sich die Frage, wie Anleger reagieren sollten.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com rät: Betroffene Anleger sollten sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass dem Anleger Schadensersatzansprüche zustehen, mit denen er dem Verlust seines Kapitals entgegenwirken kann.
Gegenstand einer anwaltlichen Überprüfung sollte sein, ob ein Schadensersatzanspruch des Anlegers gegen die beratende Bank/das fondsvermittelnde Unternehmen besteht, weil diese den Fonds als sehr sicher oder risikolose Altersversorgung dargestellt hat, ohne jedoch über die tatsächlich bestehenden Risiken, wie dem Kapitalverlust und der kaum gegebenen Veräußerbarkeit der Beteiligung, aufzuklären. Hierin kann eine fehlerhafte Bankberatung zu sehen sein, die zum Schadensersatz führen kann.
Die Bank/das fondsvermittelnde Unternehmen kann sich auch schadensersatzpflichtig gemacht haben, wenn nicht über Rückvergütungen, die für die Fondsvermittlung eventuell geflossen sind (sog. "Kick-Backs"), aufgeklärt wurde. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann das Verschweigen von Kick-Backs zum Schadensersatzanspruch des Anlegers führen.
Da Schadensersatzansprüche der Verjährung unterliegen, sollten betroffene Anleger zeitnah einen Rechtsanwalt aufsuchen, der etwaige Ansprüche prüft und bei Erfolgsaussichten deren Durchsetzung auf den Weg bringen kann. Dies gilt vor allem für Anleger der Medico Fonds, da mit Ablauf des Jahres 2011 Verjährung droht, deren Eintreten durch die Einleitung entsprechender Schritte gehemmt werden sollte.

http://www.grprainer.com/Medico-Fonds.html

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Die Bank/das fondsvermittelnde Unternehmen kann sich auch schadensersatzpflichtig gemacht haben, wenn nicht über Rückvergütungen, die für die Fondsvermittlung eventuell geflossen sind (sog. "Kick-Backs"), aufgeklärt wurde. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann das Verschweigen von Kick-Backs zum Schadensersatzanspruch des Anlegers führen.
Da Schadensersatzansprüche der Verjährung unterliegen, sollten betroffene Anleger zeitnah einen Rechtsanwalt aufsuchen, der etwaige Ansprüche prüft und bei Erfolgsaussichten deren Durchsetzung auf den Weg bringen kann. Dies gilt vor allem für Anleger der Medico Fonds, da mit Ablauf des Jahres 2011 Verjährung droht, deren Eintreten durch die Einleitung entsprechender Schritte gehemmt werden sollte.

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