Solar Millennium AG Insolvenz trifft mehr als 30.000 Anleger Welche Risiken bei den Geschlossenen Fonds, Aktien und Inhaber-Schuldverschreibungen des Unternehmens drohen
Datum: Montag, dem 16. Januar 2012
Thema: Köln Infos


(Hamburg/Bremen, 16. Januar 2012) Drei Tage vor Heilig Abend beantragte die börsennotierte Solar Millennium AG beim Amtsgericht Fürth die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Betroffen sind schätzungsweise mehr als 30.000 Investoren – als Aktionäre oder weil sie sich an einem der von Solar Millennium initiierten Geschlossenen Fonds beteiligt oder die Inhaber-Schuldverschreibungen des Unternehmens gekauft haben. Wie weit reichend die finanziellen Risiken der Investoren sind, hängt davon ab, in welcher Form sie sich – also mittelbar oder unmittelbar – bei der Solar Millennium AG engagiert haben.

Die Solar Millennium AG projektierte und finanzierte weltweit Solarkraftwerke. Derzeit gibt es rund 60 Projektgesellschaften und Beteiligungen an Unternehmen in Deutschland, den USA, Spanien, Israel, Marokko, Türkei, Ägypten und in einigen weiteren Ländern. Fast alle Projekte befinden sich in sehr frühen Entwicklungsstadien. Ein einziges Kraftwerk, das als Geschlossener Fonds konzipierte Projekt „Andasol“, ist fertig gestellt. Ein weiteres Projekt, das ebenfalls als Geschlossener Fonds konzipierte Vorhaben „Ibersol“, befindet sich derzeit im Bau.

„Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand sind diese Fonds nicht unmittelbar von der Insolvenz der Solar Millennium AG betroffen. Fraglich ist aber, welche vertraglichen Verpflichtungen zwischen den jeweiligen Fondsgesellschaften und der insolventen Gesellschaft bestehen“, erläutert Jan-Henning Ahrens, Partner der KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Hamburg und Bremen.

Andasol Fonds GmbH & Co. KG. Daran haben sich 3.569 Investoren mit rund 48 Millionen Euro beteiligt. Das mit diesem Geld finanzierte Kraftwerk in Südspanien erzeugt bereits Strom. „Momentan scheint der Andasol-Fonds solide. Ich rate allerdings dringend dazu, sämtliche Möglichkeiten einer Haftung oder vertraglichen Verpflichtung des Fonds gegenüber der insolventen Solar Millennium AG individuell zu überprüfen. Nur dadurch können Investoren ihre Risiken im Hinblick auf mögliche Verluste aus der bestehenden Insolvenz beurteilen und begrenzen“, rät KWAG-Partner Jan-Henning Ahrens. Überdies sollten Investoren ihre Beteiligungen auf rechtssichere Ausstiegsmöglichkeiten von versierten Fachanwälten prüfen lassen.

Ibersol-Fonds GmbH & Co. KG. Die Platzierung dieses Fonds wurde am 21. Dezember 2011 vorzeitig beendet. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten 537 Anleger rund 6,6 Millionen Euro bereitgestellt. Das Geld soll auf einem Treuhandkonto hinterlegt worden sein. Geplant ist, den Fonds nach einem entsprechenden Beschluss seiner Gesellschafter rückabzuwickeln und das Geld an die Zeichner auszuzahlen. „Sämtliche Ausstiegsmöglichkeiten aus diesem Fonds müssen ebenfalls individuell überprüft werden, damit Investoren keine Verpflichtungen oder Nachhaftungen treffen und sie ihr Geld ohne Einbußen zurückerhalten“, rät Jan-Henning Ahrens.

Aktien der Solar Millennium AG. Die rund 14.000 Aktionäre des Unternehmens haben im Insolvenzverfahren keine Forderung. Erst nach Befriedigung sämtlicher Gläubiger, der Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens und der sich darin anschließenden Liquidation der Gesellschaft können die Aktionäre aus einem dann möglicherweise noch bestehenden Restvermögen Zahlungen erwarten. Der Insolvenzverwalter bemüht sich, den Geschäftsbetrieb bis auf Weiteres fortzuführen. Zudem sollen ein Teil der Projektgesellschaften sowie die US-Tochter Solar Trust sowie weitere Unternehmensbeteiligungen an Investoren zwecks Schuldenabbaus verkauft werden. „Dies dürfte sehr lange dauern wegen der zahlreichen Gesellschaften, Projekte und Partner“, befürchtet Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens. Sein Rat an Aktionäre: „Individuelle Prüfung sämtlicher Möglichkeiten einer Beraterhaftung beim Erwerb der Aktien. Falls eine mangelhafte Anlageberatung vorliegt, bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen und so den finanziellen Schaden zu begrenzen.“

Inhaber-Schuldverschreibungen der Solar Millennium AG. Mit fünf Anleihen hat das Unternehmen knapp 227 Millionen Euro bei rund 16.000 Anlegern eingesammelt. „Hier droht – auf Grundlage der mutmaßlichen Quote – wahrscheinlich der Totalverlust“, befürchtet KWAG-Partner Ahrens. Hintergrund: Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss jeder Anleger seine eigene Forderung beim Insolvenzverwalter zur so genannten Insolvenztabelle anmelden. Eröffnung des Verfahrens dürfte voraussichtlich im März 2012 sein. „Wer als Anleger die Inhaber-Schuldverschreibungen der Solar Millennium AG im Depot hat, wird am Ende mit der gleichen Quote wie alle anderen Gläubiger mit ungesicherten Forderungen bedient – erfahrungsgemäß nur ein geringer einstelliger Prozentbetrag des ursprünglichen Investments.“

Als erstes sollten die Anleihen-Investoren ihre individuellen Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Zudem empfiehlt Jan-Henning Ahrens dringend „die individuelle Prüfung möglicher Schadenersatzansprüche wegen mangelhafter Anlageberatung beim Erwerb der Anleihen.“

Für Rückfragen:

Jan-Henning Ahrens, Partner

KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht

Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft

Lise-Meitner-Straße 2

28359 Bremen

Tel.- Nr.: 0421 5209 480

Fax- Nr.: 0421 5209 489

bremen@kwag-recht.de

www.kwag-recht.de

Pressekontakt:

Hajo Simons| Partner

Siccma Media GmbH | Bonner Strasse 328 | D-50968 Köln

Telefon: 0221 348 038 – 12

Telefax: 0221 348 038 – 41

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(Hamburg/Bremen, 16. Januar 2012) Drei Tage vor Heilig Abend beantragte die börsennotierte Solar Millennium AG beim Amtsgericht Fürth die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Betroffen sind schätzungsweise mehr als 30.000 Investoren – als Aktionäre oder weil sie sich an einem der von Solar Millennium initiierten Geschlossenen Fonds beteiligt oder die Inhaber-Schuldverschreibungen des Unternehmens gekauft haben. Wie weit reichend die finanziellen Risiken der Investoren sind, hängt davon ab, in welcher Form sie sich – also mittelbar oder unmittelbar – bei der Solar Millennium AG engagiert haben.

Die Solar Millennium AG projektierte und finanzierte weltweit Solarkraftwerke. Derzeit gibt es rund 60 Projektgesellschaften und Beteiligungen an Unternehmen in Deutschland, den USA, Spanien, Israel, Marokko, Türkei, Ägypten und in einigen weiteren Ländern. Fast alle Projekte befinden sich in sehr frühen Entwicklungsstadien. Ein einziges Kraftwerk, das als Geschlossener Fonds konzipierte Projekt „Andasol“, ist fertig gestellt. Ein weiteres Projekt, das ebenfalls als Geschlossener Fonds konzipierte Vorhaben „Ibersol“, befindet sich derzeit im Bau.

„Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand sind diese Fonds nicht unmittelbar von der Insolvenz der Solar Millennium AG betroffen. Fraglich ist aber, welche vertraglichen Verpflichtungen zwischen den jeweiligen Fondsgesellschaften und der insolventen Gesellschaft bestehen“, erläutert Jan-Henning Ahrens, Partner der KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Hamburg und Bremen.

Andasol Fonds GmbH & Co. KG. Daran haben sich 3.569 Investoren mit rund 48 Millionen Euro beteiligt. Das mit diesem Geld finanzierte Kraftwerk in Südspanien erzeugt bereits Strom. „Momentan scheint der Andasol-Fonds solide. Ich rate allerdings dringend dazu, sämtliche Möglichkeiten einer Haftung oder vertraglichen Verpflichtung des Fonds gegenüber der insolventen Solar Millennium AG individuell zu überprüfen. Nur dadurch können Investoren ihre Risiken im Hinblick auf mögliche Verluste aus der bestehenden Insolvenz beurteilen und begrenzen“, rät KWAG-Partner Jan-Henning Ahrens. Überdies sollten Investoren ihre Beteiligungen auf rechtssichere Ausstiegsmöglichkeiten von versierten Fachanwälten prüfen lassen.

Ibersol-Fonds GmbH & Co. KG. Die Platzierung dieses Fonds wurde am 21. Dezember 2011 vorzeitig beendet. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten 537 Anleger rund 6,6 Millionen Euro bereitgestellt. Das Geld soll auf einem Treuhandkonto hinterlegt worden sein. Geplant ist, den Fonds nach einem entsprechenden Beschluss seiner Gesellschafter rückabzuwickeln und das Geld an die Zeichner auszuzahlen. „Sämtliche Ausstiegsmöglichkeiten aus diesem Fonds müssen ebenfalls individuell überprüft werden, damit Investoren keine Verpflichtungen oder Nachhaftungen treffen und sie ihr Geld ohne Einbußen zurückerhalten“, rät Jan-Henning Ahrens.

Aktien der Solar Millennium AG. Die rund 14.000 Aktionäre des Unternehmens haben im Insolvenzverfahren keine Forderung. Erst nach Befriedigung sämtlicher Gläubiger, der Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens und der sich darin anschließenden Liquidation der Gesellschaft können die Aktionäre aus einem dann möglicherweise noch bestehenden Restvermögen Zahlungen erwarten. Der Insolvenzverwalter bemüht sich, den Geschäftsbetrieb bis auf Weiteres fortzuführen. Zudem sollen ein Teil der Projektgesellschaften sowie die US-Tochter Solar Trust sowie weitere Unternehmensbeteiligungen an Investoren zwecks Schuldenabbaus verkauft werden. „Dies dürfte sehr lange dauern wegen der zahlreichen Gesellschaften, Projekte und Partner“, befürchtet Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens. Sein Rat an Aktionäre: „Individuelle Prüfung sämtlicher Möglichkeiten einer Beraterhaftung beim Erwerb der Aktien. Falls eine mangelhafte Anlageberatung vorliegt, bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen und so den finanziellen Schaden zu begrenzen.“

Inhaber-Schuldverschreibungen der Solar Millennium AG. Mit fünf Anleihen hat das Unternehmen knapp 227 Millionen Euro bei rund 16.000 Anlegern eingesammelt. „Hier droht – auf Grundlage der mutmaßlichen Quote – wahrscheinlich der Totalverlust“, befürchtet KWAG-Partner Ahrens. Hintergrund: Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss jeder Anleger seine eigene Forderung beim Insolvenzverwalter zur so genannten Insolvenztabelle anmelden. Eröffnung des Verfahrens dürfte voraussichtlich im März 2012 sein. „Wer als Anleger die Inhaber-Schuldverschreibungen der Solar Millennium AG im Depot hat, wird am Ende mit der gleichen Quote wie alle anderen Gläubiger mit ungesicherten Forderungen bedient – erfahrungsgemäß nur ein geringer einstelliger Prozentbetrag des ursprünglichen Investments.“

Als erstes sollten die Anleihen-Investoren ihre individuellen Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Zudem empfiehlt Jan-Henning Ahrens dringend „die individuelle Prüfung möglicher Schadenersatzansprüche wegen mangelhafter Anlageberatung beim Erwerb der Anleihen.“

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