Altersunabhängiger Urlaubsanspruch im Öffentlichen Dienst
Datum: Montag, dem 26. März 2012
Thema: Köln Infos


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutern: Seit langem wurde folgende Staffelung praktiziert: Beschäftigte bis zum vollendeten 30. Lebensjahr erhielten 26 Urlaubstage, bis zum 40. Lebensjahr 29 Urlaubstage und danach 30 Urlaubstage. Für dieses Vorgehen sieht das BAG keine Grundlage. Ganz im Gegenteil: es stelle eine Benachteiligung der jüngeren Angestellten und damit einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz dar. In verschieden Branchen, wie z.B. dem Einzelhandel, wurde dies schon berücksichtigt, ohne ein Urteil diesbezüglich abzuwarten. Es wird sich zeigen, ob andere Branchen diesem Beispiel folgen werden. Zunächst bedeutet es aber für die jüngeren Angestellten des öffentlichen Dienstes, dass sie künftig mit 4 Urlaubstagen mehr pro Jahr rechnen dürfen als bisher.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html

Firmenkontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23

50672 Köln
Deutschland

E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com/
Telefon: 0221-2722750

Pressekontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23

50672 Köln
Deutschland

E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com/
Telefon: 0221-2722750

(Weitere interessante München News & München Infos gibt es auch hier zum Nachschlagen und Lesen.)

Veröffentlicht von >> prmaximus << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutern: Seit langem wurde folgende Staffelung praktiziert: Beschäftigte bis zum vollendeten 30. Lebensjahr erhielten 26 Urlaubstage, bis zum 40. Lebensjahr 29 Urlaubstage und danach 30 Urlaubstage. Für dieses Vorgehen sieht das BAG keine Grundlage. Ganz im Gegenteil: es stelle eine Benachteiligung der jüngeren Angestellten und damit einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz dar. In verschieden Branchen, wie z.B. dem Einzelhandel, wurde dies schon berücksichtigt, ohne ein Urteil diesbezüglich abzuwarten. Es wird sich zeigen, ob andere Branchen diesem Beispiel folgen werden. Zunächst bedeutet es aber für die jüngeren Angestellten des öffentlichen Dienstes, dass sie künftig mit 4 Urlaubstagen mehr pro Jahr rechnen dürfen als bisher.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html

Firmenkontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23

50672 Köln
Deutschland

E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com/
Telefon: 0221-2722750

Pressekontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23

50672 Köln
Deutschland

E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com/
Telefon: 0221-2722750

(Weitere interessante München News & München Infos gibt es auch hier zum Nachschlagen und Lesen.)

Veröffentlicht von >> prmaximus << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de






Dieser Artikel kommt von Köln News & Köln Infos & Köln Tipps
http://www.koeln-news-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.koeln-news-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=6641