Illegaler Download: Abwesenheitsbehauptung nicht ausreichend
Datum: Mittwoch, dem 04. April 2012
Thema: Köln Infos


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: In dem zur Entscheidung vorliegenden Fall hatte ein Musikrechteinhaber gegen eine Privatperson auf Schadenersatz geklagt. Die Beklagte wehrte sich mit der Behauptung, sie sei zu dem ihr vorgeworfenen Tatzeitpunkt, als der illegale Download vorgenommen wurde, nicht zuhause gewesen. Das Gericht entschied, dass diese Behauptung nicht ausreiche, um den Verdacht der Täterschaft zu entkräften. Das Gericht hatte als erwiesen angesehen, dass der illegale Download der Dateien von der IP-Adresse vorgenommen wurde, die der Beklagten zu dem streitigen Zeitpunkt zugewiesen war. Daher spreche eine Vermutung dafür, dass die Beklagte für die Rechtsverletzung verantwortlich sei. Die Behauptung der Abwesenheit sei zudem unerheblich, da der Computer lediglich eingeschaltet und mit dem Internet verbunden gewesen sein müsse - eine Anwesenheit sei dazu nicht erforderlich.

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