Harte Zeiten für Schiffsfondsanleger
Datum: Montag, dem 07. Mai 2012
Thema: Köln Infos


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com rät: führen aus: Die Börse-Analysten sehen mehrere Gründe dafür. Schon seit mehreren Monaten sinken die Charterraten, also die Tagesmieten für die Schiffe, stetig nach unten. Auf dem Containerfrachter- und Tankschiffmarkt sollen bedeutsame Überkapazitäten herrschen. Im Gegenzug sei das Frachtaufkommen durch die Krise übermäßig gestiegen. Dies seien die wichtigsten Faktoren für die momentane Insolvenzwelle, die sehr wohl andauern kann.

Die Insolvenz eines Schiffsfonds bedeutet meistens den Totalverlust für den Anleger, denn ein Notverkauf eines Schiffes könne kaum die durch die letzten schwierigen Jahre angehäuften Darlehensverbindlichkeiten des Fonds ausgleichen. Oft bleibe als einzige Möglichkeit eine Sanierung, die aber von dem Wille und der finanziellen Möglichkeiten der Anleger abhänge. Allerdings wird es immer schwieriger das Vertrauen der Anleger zu gewinnen, wenn gehäuft von gescheiterten Sanierung informiert werde, wie zum Beispiel bzgl. des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 16 MS Rosenheim. Trotz der Sanierung im Jahr 2010 und 2.1 Mio. Euro, die von den Anlegern aufgebracht wurden, habe der Fonds nicht mehr gerettet werden können und musste dieses Jahr Insolvenz anmelden.

In den Zeiten der Unsicherheit und Angst um das investierte Geld, das oft als eine Altersvorsorge dienen sollte, ist es erforderlich, einen kompetenten Rat einzuholen. Vielen Anlegern ist gar nicht bewusst, dass sie mit ihrer Anlage Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft geworden sind und dass sie im Falle einer Insolvenz ihre komplette Anlage verlieren können. Denn dies entspräche der gesetzlich geregelten Haftung eines Kommanditisten. Was die Anleger teilweise auch nicht wissen: Ihre Ausschüttungen stammen oft aus den liquiden Mitteln und nicht aus den Gewinnen. Die Folge bei einer Insolvenz ist ganz einfach und gleichzeitig erschreckend: Der Insolvenzverwalter hat das Recht die Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt waren, zurückzuverlangen.

Viele der Anleger hätten sich niemals auf eine solche Anlage eingelassen, wenn sie von diesen gravieren Risiken gewusst hätten. Oft wurden sie von ihren Banken falsch beraten. Sie wurden auch teilweise nicht über die Rückvergütungen unterrichtet, die teilweise bei 8 % lagen. Die neuste BGH-Rechtsprechung bestätigt aber, dass Banken dazu verpflichtet sind ihre Rückvergütungsprämien zu offenbaren. Unter diesen Voraussetzungen haben die Anleger gute Chancen Schadensersatzansprüche geltend zu machen und das von ihnen investierte Geld zurück zu bekommen.

Lassen Sie die ihre Schiffsfonds-Beteiligung durch einen erfahrenen Anwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen, um einen endgültigen Verlust ihres investierten Geldes zu vermeiden.
Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Anwalt anhand einer umfangreichen Checkliste prüfen, ob und gegen wen ihnen Ansprüche zustehen. Insbesondere wird geprüft, ob sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind. Des Weiteren werden unsere Rechtsanwälte bei GRP ermitteln, ob ihre Beteiligung angemessen angelegt worden ist, dazu gehört unter anderem, die Angemessenheit des Kaufpreise des Schiffes, sowie die kalkulierten laufenden Kosten des Schiffes.

http://www.grprainer.com/Schiffsfonds.html

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Hohenzollernring 21-23

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Die Insolvenz eines Schiffsfonds bedeutet meistens den Totalverlust für den Anleger, denn ein Notverkauf eines Schiffes könne kaum die durch die letzten schwierigen Jahre angehäuften Darlehensverbindlichkeiten des Fonds ausgleichen. Oft bleibe als einzige Möglichkeit eine Sanierung, die aber von dem Wille und der finanziellen Möglichkeiten der Anleger abhänge. Allerdings wird es immer schwieriger das Vertrauen der Anleger zu gewinnen, wenn gehäuft von gescheiterten Sanierung informiert werde, wie zum Beispiel bzgl. des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 16 MS Rosenheim. Trotz der Sanierung im Jahr 2010 und 2.1 Mio. Euro, die von den Anlegern aufgebracht wurden, habe der Fonds nicht mehr gerettet werden können und musste dieses Jahr Insolvenz anmelden.

In den Zeiten der Unsicherheit und Angst um das investierte Geld, das oft als eine Altersvorsorge dienen sollte, ist es erforderlich, einen kompetenten Rat einzuholen. Vielen Anlegern ist gar nicht bewusst, dass sie mit ihrer Anlage Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft geworden sind und dass sie im Falle einer Insolvenz ihre komplette Anlage verlieren können. Denn dies entspräche der gesetzlich geregelten Haftung eines Kommanditisten. Was die Anleger teilweise auch nicht wissen: Ihre Ausschüttungen stammen oft aus den liquiden Mitteln und nicht aus den Gewinnen. Die Folge bei einer Insolvenz ist ganz einfach und gleichzeitig erschreckend: Der Insolvenzverwalter hat das Recht die Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt waren, zurückzuverlangen.

Viele der Anleger hätten sich niemals auf eine solche Anlage eingelassen, wenn sie von diesen gravieren Risiken gewusst hätten. Oft wurden sie von ihren Banken falsch beraten. Sie wurden auch teilweise nicht über die Rückvergütungen unterrichtet, die teilweise bei 8 % lagen. Die neuste BGH-Rechtsprechung bestätigt aber, dass Banken dazu verpflichtet sind ihre Rückvergütungsprämien zu offenbaren. Unter diesen Voraussetzungen haben die Anleger gute Chancen Schadensersatzansprüche geltend zu machen und das von ihnen investierte Geld zurück zu bekommen.

Lassen Sie die ihre Schiffsfonds-Beteiligung durch einen erfahrenen Anwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen, um einen endgültigen Verlust ihres investierten Geldes zu vermeiden.
Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Anwalt anhand einer umfangreichen Checkliste prüfen, ob und gegen wen ihnen Ansprüche zustehen. Insbesondere wird geprüft, ob sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind. Des Weiteren werden unsere Rechtsanwälte bei GRP ermitteln, ob ihre Beteiligung angemessen angelegt worden ist, dazu gehört unter anderem, die Angemessenheit des Kaufpreise des Schiffes, sowie die kalkulierten laufenden Kosten des Schiffes.

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