Anlegerhaftung bei geschlossenen Fonds
Datum: Montag, dem 30. Juli 2012
Thema: Köln Infos


In letzter Zeit haben immer neue Nachrichten über in finanzielle Nöte geratene Schiffsfonds die Anleger wachgerüttelt. Schiffsfonds gehören wohl zu den bekanntesten geschlossenen Fonds, neben Flottenfonds, Medienfonds, Gamefonds, Immobilienfonds und Flugzeugfonds.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei dieser Art der Kapitalanlage handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, bei der der Anleger in der Regel Mitgesellschafter der Fondsgesellschaft wird. Dadurch geht man als Anleger mit der wirtschaftlichen Entwicklung der Fondsgesellschaft verbundene Chancen aber auch Risiken ein. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Insolvenz eines solchen geschlossenen Fonds nicht selten zu dem Totalverlust der zu Beginn geleisteten Einlagen führen kann. Der Notverkauf insbesondere eines Schiffes kann häufig kaum die durch die letzten schwierigen Jahre angehäuften Darlehensverbindlichkeiten des Fonds ausgleichen.
Auch geschlossene Fonds prominenter Emissionshäuser sind insbesondere von der anhaltenden Schifffahrtskrise bislang nicht verschont geblieben. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines geschlossenen Fonds ist nicht zwangsläufig das Ende der finanziellen Einbußen der betroffenen Anleger verbunden. Ein Fondsanleger kann gegebenenfalls nicht nur mit seiner Einlage, sondern nach den gesetzlichen Vorschriften oder vertraglichen Bestimmungen unter Umständen noch darüber hinaus mit seinem Privatvermögen haften. Dies hängt insbesondere von der Gesellschaftsform des jeweiligen Fonds ab. Es kann schlimmstenfalls zu hohen Nachzahlungsverpflichtungen kommen.
Im Insolvenzfalle sind die Schulden regelmäßig höher als das zur Verfügung stehende Kapital, sodass die Anleger zumindest die als Ausschüttungen erhaltenen Auszahlungen unter Umständen wieder an den gezeichneten Fonds zurückzahlen müssten.
Oft bleibt als einzige Möglichkeit eine Sanierung, die aber von dem Willen und den finanziellen Möglichkeiten der Anleger abhängt. Allerdings soll es immer schwieriger werden, das Vertrauen der Anleger zu gewinnen, wenn gehäuft von gescheiterten Sanierungen informiert werde.
Viele der Anleger hätten sich wohl niemals auf eine solche Anlage eingelassen, wenn sie von diesen gravieren Risiken gewusst hätten. Oft sollen sie von Ihren Banken falsch beraten und insbesondere nicht über Rückvergütungen aufgeklärt worden sein, die teilweise bei 8 % gelegen haben sollen. Die neuste BGH-Rechtsprechung bestätigt aber, dass Banken dazu verpflichtet sind, ihre Rückvergütungsprämien zu offenbaren. Unter diesen Voraussetzungen haben die Anleger gute Chancen Schadenersatzansprüche geltend zu machen und das von ihnen investierte Geld zurück zu bekommen.
Lassen Sie Ihre Fonds-Beteiligung durch einen erfahrenen Anwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen, um einen endgültigen Verlust ihres investierten Geldes zu vermeiden.
Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein im Kapitalmarktrecht tätiger Anwalt umfangreich und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen Ansprüche zustehen. Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind.

http://www.grprainer.com/Anlegerhaftung.html

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Auch geschlossene Fonds prominenter Emissionshäuser sind insbesondere von der anhaltenden Schifffahrtskrise bislang nicht verschont geblieben. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines geschlossenen Fonds ist nicht zwangsläufig das Ende der finanziellen Einbußen der betroffenen Anleger verbunden. Ein Fondsanleger kann gegebenenfalls nicht nur mit seiner Einlage, sondern nach den gesetzlichen Vorschriften oder vertraglichen Bestimmungen unter Umständen noch darüber hinaus mit seinem Privatvermögen haften. Dies hängt insbesondere von der Gesellschaftsform des jeweiligen Fonds ab. Es kann schlimmstenfalls zu hohen Nachzahlungsverpflichtungen kommen.
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Oft bleibt als einzige Möglichkeit eine Sanierung, die aber von dem Willen und den finanziellen Möglichkeiten der Anleger abhängt. Allerdings soll es immer schwieriger werden, das Vertrauen der Anleger zu gewinnen, wenn gehäuft von gescheiterten Sanierungen informiert werde.
Viele der Anleger hätten sich wohl niemals auf eine solche Anlage eingelassen, wenn sie von diesen gravieren Risiken gewusst hätten. Oft sollen sie von Ihren Banken falsch beraten und insbesondere nicht über Rückvergütungen aufgeklärt worden sein, die teilweise bei 8 % gelegen haben sollen. Die neuste BGH-Rechtsprechung bestätigt aber, dass Banken dazu verpflichtet sind, ihre Rückvergütungsprämien zu offenbaren. Unter diesen Voraussetzungen haben die Anleger gute Chancen Schadenersatzansprüche geltend zu machen und das von ihnen investierte Geld zurück zu bekommen.
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