Mandatsablehnungen wegen drohender Interessenkollision
Datum: Montag, dem 30. Juli 2012
Thema: Köln Infos


Problem sowohl in Klein- als auch in Großkanzleien

Köln, den 30.7.2012*****In einem Dreijahreszeitraum muss ein Anwalt durchschnittlich die Übernahme von fünf Mandaten ablehnen, weil seine Kanzlei in derselben
Rechtsangelegenheit bereits für die Gegenseite tätig ist. Dies hat eine Untersuchung des Soldan Instituts ergeben. Rechtsanwälten ist nach § 43a Abs. 4 BRAO die Vertretung widerstreitender Interessen in derselben Rechtsangelegenheit untersagt. Dieses Verbot trifft einen Rechtsanwalt nicht nur persönlich, sondern gilt für die gesamte Kanzlei unabhängig von der Zahl der in ihr tätigen Rechtsanwälte.

Den stärksten Einfluss auf die Notwendigkeit, Mandate wegen eines
Interessenkonflikts ablehnen zu müssen, hat die Größe des Orts, in dem ein Rechtsanwalt tätig ist: Im kleinstädtischen Umfeld, in dem Rechtsuchende eine geringere Auswahl an Rechtsanwälten haben, kommt es deutlich häufiger zu disqualifizierenden Tätigkeitsverboten als in Großstädten: So waren 91% der Rechtsanwälte aus Kleinstädten mit weniger als 10.000 Einwohnern im Laufe von drei Jahren mindestens einem relevanten Interessenkonflikt ausgesetzt (34% sogar mehr als fünf Mal), hingegen nur rund 75% der Anwälte in Städten mit 200.000 und mehr Einwohnern (und von diesen nur 13% mehr als fünf Mal). Die Sozietätsgröße als solche hat hingegen keinen besonderen Einfluss auf die Häufigkeit von Mandatsablehnungen wegen Interessenkonflikten: Von mehr als fünf Mandatsablehnungen berichten Rechtsanwälte aus Sozietäten beliebiger Größe mit einem Anteil zwischen 24% und 31%.

Dr. Matthias Kilian: "Das berufsrechtliche Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen ist entgegen verbreiteter Wahrnehmung keineswegs vor allem ein Problem internationaler Großkanzleien. Betroffen ist vielmehr die gesamte Anwaltschaft - vom Einzelanwalt bis hin zur großen Law Firm. Immerhin 8% der Anwälte müssen in einem Dreijahreszeitraum mehr als 10 Mandate ablehnen, um ihre Kanzlei nicht in einen pflichtwidrigen Interessenkonflikt zu bringen."

Hinweise für die Redaktionen: Die Befragung erfolgte im Rahmen einer Studie, für die bundesweit 1.200 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre Einstellung und Erfahrungen zu berufsrechtlichen Problemen mitteilten.

Über das Soldan Institut
Das Soldan Institut wurde 2002 als unabhängige Forschungseinrichtung gegründet. Ziel des von einem gemeinnützigen Verein getragenen Instituts ist die Erforschung der Strukturentwicklung der Anwaltschaft und der sich hieraus ergebenden Bedingungen für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Tätigkeit von Anwaltskanzleien. Das Institut betreibt eigene empirische Anwaltsforschung, deren Ergebnisse Rechtsanwälten, Institutionen der deutschen Anwaltschaft, politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der gemeinnützige Trägerverein des Instituts wird von der Hans Soldan Stiftung, dem Deutschen Anwaltverein und der Bundesrechtsanwaltskammer unterstützt.
Soldan Institut für Anwaltmanagement e.V.
Dr. Matthias Kilian
Weyertal 59
50937 Köln
0221 5481 1123

http://www.soldaninstitut.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag@publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de

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Köln, den 30.7.2012*****In einem Dreijahreszeitraum muss ein Anwalt durchschnittlich die Übernahme von fünf Mandaten ablehnen, weil seine Kanzlei in derselben
Rechtsangelegenheit bereits für die Gegenseite tätig ist. Dies hat eine Untersuchung des Soldan Instituts ergeben. Rechtsanwälten ist nach § 43a Abs. 4 BRAO die Vertretung widerstreitender Interessen in derselben Rechtsangelegenheit untersagt. Dieses Verbot trifft einen Rechtsanwalt nicht nur persönlich, sondern gilt für die gesamte Kanzlei unabhängig von der Zahl der in ihr tätigen Rechtsanwälte.

Den stärksten Einfluss auf die Notwendigkeit, Mandate wegen eines
Interessenkonflikts ablehnen zu müssen, hat die Größe des Orts, in dem ein Rechtsanwalt tätig ist: Im kleinstädtischen Umfeld, in dem Rechtsuchende eine geringere Auswahl an Rechtsanwälten haben, kommt es deutlich häufiger zu disqualifizierenden Tätigkeitsverboten als in Großstädten: So waren 91% der Rechtsanwälte aus Kleinstädten mit weniger als 10.000 Einwohnern im Laufe von drei Jahren mindestens einem relevanten Interessenkonflikt ausgesetzt (34% sogar mehr als fünf Mal), hingegen nur rund 75% der Anwälte in Städten mit 200.000 und mehr Einwohnern (und von diesen nur 13% mehr als fünf Mal). Die Sozietätsgröße als solche hat hingegen keinen besonderen Einfluss auf die Häufigkeit von Mandatsablehnungen wegen Interessenkonflikten: Von mehr als fünf Mandatsablehnungen berichten Rechtsanwälte aus Sozietäten beliebiger Größe mit einem Anteil zwischen 24% und 31%.

Dr. Matthias Kilian: "Das berufsrechtliche Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen ist entgegen verbreiteter Wahrnehmung keineswegs vor allem ein Problem internationaler Großkanzleien. Betroffen ist vielmehr die gesamte Anwaltschaft - vom Einzelanwalt bis hin zur großen Law Firm. Immerhin 8% der Anwälte müssen in einem Dreijahreszeitraum mehr als 10 Mandate ablehnen, um ihre Kanzlei nicht in einen pflichtwidrigen Interessenkonflikt zu bringen."

Hinweise für die Redaktionen: Die Befragung erfolgte im Rahmen einer Studie, für die bundesweit 1.200 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre Einstellung und Erfahrungen zu berufsrechtlichen Problemen mitteilten.

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