vermoegensauskunft.com bietet Zugang zu Vermögensverzeichnissen der Amtsgerichte
Datum: Mittwoch, dem 15. August 2012
Thema: Köln Infos


Köln, 15. August 2012 - Über das neue Portal www.vermoegensauskunft.com (http://www.vermoegensauskunft.com) sind ab sofort Auskünfte aus dem so genannten Vermögensverzeichnis möglich. Dieses Verzeichnis erstellt der Insolvenzverwalter im Rahmen eines beim Gericht beantragten Insolvenzverfahrens. Es enthält alle Gegenstände und sonstiges Vermögen eines Schuldners. Die Vermögensverzeichnisse werden bei den Schuldnerregistern der Amtgerichte geführt.

Die Einholung einer Vermoegensauskunft (http://www.vermoegensauskunft.com)ist allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft. Zwingend notwendig ist ein berechtigtes juristisches Interesse an den Informationen, beispielsweise nur zu Zwecken der Zwangsvollstreckung oder um das Zahlungsausfallrisiko von Geschäftspartnern beurteilen zu können.

Wichtige Informationen aus einer Vermögensauskunft sind beispielsweise Privatinsolvenzen, die Haftanordnung, aber auch Bankguthaben, Bargeld, Immobilien, Aktien oder Patente.

Supercheck (http://www.supercheck-bonitaet.de) GmbH, Betreiber von vermoegenauskunft.com, erhebt keine Mitgliedschaften oder Mindestabnahmemengen. Auskünfte sind ab 4,50 Euro erhältlich. Von diesem Geschäftsmodell profitieren vor allem kleinere und mittelständige Unternehmen mit geringem Bedarf an Vermögensauskünften.
Über Supercheck:
Der Kölner Anbieter Supercheck GmbH ist ein Unternehmen der BÜRGEL Gruppe und seit mehreren Jahren einer der führenden Dienstleister im Bereich der Ermittlung von Adressen unbekannt verzogener Kunden und Schuldner sowie Wirtschaftsauskünfte ( www.supercheck-bonitaet.de (http://www.supercheck-bonitaet.de) ). Pro Jahr werden über Supercheck mehr als 6 Millionen Adressen und Auskünfte für über 23.000 Unternehmen aus ganz Europa ermittelt, darunter ca. 9.000 Rechtsanwaltskanzleien.
Supercheck GmbH
Katharina Desery
Sülzburgstr. 218
50937 Köln
katharina.desery@supercheck.de
0221/ 42060-744
http://www.supercheck.de

(Weitere interessante Recht News & Recht Infos & Recht Tipps finden Sie auch hier auf dieser Web-Seite zum Nachschlagen und Nachlesen.)

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Die Einholung einer Vermoegensauskunft (http://www.vermoegensauskunft.com)ist allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft. Zwingend notwendig ist ein berechtigtes juristisches Interesse an den Informationen, beispielsweise nur zu Zwecken der Zwangsvollstreckung oder um das Zahlungsausfallrisiko von Geschäftspartnern beurteilen zu können.

Wichtige Informationen aus einer Vermögensauskunft sind beispielsweise Privatinsolvenzen, die Haftanordnung, aber auch Bankguthaben, Bargeld, Immobilien, Aktien oder Patente.

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