Partner und Anwalt für die Menschen
Datum: Montag, dem 14. Juni 2010
Thema: Köln Infos


Dr. Fritz Krueger setzt sich als erster Ombudsmann des Sozialwerks St.
Georg für die Belange von Menschen mit Assistenzbedarf ein

Gelsenkirchen/NRW. - Ihm liegen der Schutz, die Rechte und Anliegen von
Menschen mit Assistenzbedarf am Herzen, die die Dienstleistungen des Sozialwerks St. Georg in Anspruch nehmen: Mit Dr. Fritz Krueger hat das Sozialwerk St. Georg seit Mai 2010 zum ersten Mal in seiner Geschichte einen "Ombudsmann", der sich ehrenamtlich für die Belange der Klientinnen und Klienten einsetzt.

"Als ich gefragt wurde, ob ich die ehrenamtliche Position übernehmen möchte, habe ich sofort zugesagt", erzählt Krueger, der bis zu seiner Pensionierung im Februar 2010 als Holding-Geschäftsführer der Josefs-Gesellschaft, einem ebenfalls großen
Unternehmen für Menschen mit Assistenzbedarf mit Sitz in Köln, gearbeitet hat. "Ich glaube, dass es den Menschen, die die Dienstleistungen eines Sozialunternehmens in Anspruch nehmen, im Alltag sehr hilft, wenn sie sich bei Problemen an jemanden wenden können, der außerhalb des Unternehmens steht und damit unabhängig ist."

Inwiefern das neue Amt den Klientinnen und Klienten helfen soll, ihre Rechte in
Anspruch zu nehmen, hat der ehemalige Sozialarbeiter und Diplom-Pädagoge
gemeinsam mit Vorstandssprecher Dieter Czogalla bei verschiedenen Informationsveranstaltung im Mai in persönlich erläutert. Hier stand
der neue Ombudsmann den Mitgliedern der Werkstatt-, Tagesstätten- und
Bewohnerbeiräte vor Ort Rede und Antwort. "Wenn Menschen mit Behinderung
innerhalb des Sozialwerks glauben, nicht zu ihrem Recht zu kommen, sich
ungerecht behandelt oder nicht informiert fühlen oder mit Entscheidungen nicht
einverstanden sind, werde ich die Beschwerde aufnehmen und versuchen, das
Problem gemeinsam mit dem oder der Betroffenen zu lösen", so Krueger. Seine
Rolle erkläre sich bereits aus dem nordischen Begriff "Ombud", der so viel wie "Vermittler, Vertreter, Bevollmächtigter" bedeute.

"Ich helfe den Klienten, ihre Rechte wahrzunehmen", betont der Ombudsmann.
"Darüber hinaus können sich die Menschen mit Behinderung aber auch an mich
wenden, wenn sie Hinweise geben oder Dienstleistungen bewerten wollen." Solche
Stimmen und Bewertungen wird der ehemalige Sozialarbeiter und Diplom-Pädagoge im Rahmen seiner regelmäßigen Berichterstattung gegenüber dem Verwaltungsrat oder dem Vorstand weitergeben. "Das geschieht jedoch immer nur in anonymisierter Form", betont Krueger. "Ich bin sowohl gegenüber Behörden und Privatpersonen als
auch gegenüber Vertretern des Sozialwerks St. Georg zu absolutem Stillschweigen verpflichtet." Einzige Ausnahme bei der Schweigepflicht seien gravierende Straftaten wie zum Beispiel körperliche Gewalt, die strafrechtlich verfolgt werden muss.

"Der Ombudsmann ist ein wichtiger Baustein, um die Qualität der Betreuung zu garantieren", betont Gitta Bernshausen, zuständig für soziale Dienstleistungen im Sozialwerk St. Georg. "Nur wenn wir die Anliegen unserer Klientinnen und Klienten
ernst nehmen, können wir ihren individuellen Bedürfnissen gerecht werden." Dass das Sozialwerk St. Georg mit dem Posten des Ombudsmannes eine ergänzende, also zusätzliche Beschwerdemöglichkeit geschaffen hat, unterstreicht Vorstandssprecher Dieter Czogalla. Es solle für die Klientinnen und Klienten verschiedene Wege geben, um sich Gehör zu verschaffen und ihre Rechte
durchzusetzen. "Der Ombudsmann ersetzt somit nicht die Arbeit der Räte und
Beiräte", so Czogalla. Ihnen käme nach wie vor eine besondere Bedeutung zu -
"schließlich sind sie von den anderen Beschäftigten, Bewohnern oder Tagesstättenbesuchern demokratisch gewählt worden".

Wenn sich eine Klientin oder ein Klient an den Ombudsmann gewandt hat, bespricht
dieser mit dem Rat Suchenden die Angelegenheit - und das möglichst "unter vier Augen oder Ohren" - persönlich oder telefonisch. Um das Anliegen des Menschen
mit Behinderung voran zu treiben, kann der Ombudsmann sich von den Einrichtungen des Sozialwerks mündlich oder schriftlich Stellungnahmen einholen.
"Dabei kann ich Empfehlungen aussprechen, aber keine Anweisungen verteilen", sagt Krueger. "Ich kann also nicht bestimmen, was es ab jetzt zu essen geben soll", ergänzt er schmunzelnd.

Damit jeder Mensch mit Assistenzbedarf bei Bedarf von der ehrenamtlichen Position Gebrauch machen kann, haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen
Einrichtungen des Sozialwerks St. Georg gut sichtbare Plakate aufgehängt und Flyer mit den Kontaktdaten des Ombudsmannes Dr. Fritz Krueger erteilt. "Wer mir auf die Mailbox spricht oder mir eine E-Mail schreibt, bekommt von mir innerhalb von 24
Stunden eine Antwort", verspricht Krueger. "Danach können wir dann in Ruhe
besprechen, wie das Problem am besten zu lösen ist."

Pressekontakt:
Ombudsmann des Sozialwerks St. Georg e. V.
Dr. Fritz Krueger
Rottkamp 8
48712 Gescher
Telefon 0209 7004-315
Mobil 0172 2650846
E-Mail ombudsmann@sozialwerk-st-georg.de
Weitere Informationen im Internet: www.sozialwerk-st-georg.de/ombudsmann.
Hintergrundinformationen zum Sozialwerk St. Georg:

http://sozialwerk-st-georg.de/ueber-uns/das-unternehmen/

Kontakt - Pressematerial:

Gerne vermitteln wir Ihnen persönliche Ansprechpartner in Geschäftsführungen und Einrichtungsleitungen der einzelnen Tochtergesellschaften und Geschäftsbereiche für Ihre individuellen Interview- oder Reportagewünsche. Auf Wunsch stellen wir Ihnen außerdem gerne professionelle druckfähige digitale Fotos zur Verfügung. Pressematerial finden Sie online unter
http://sozialwerk-st-georg.de/ueber-uns/aktuelles/pressematerial/
Dort können Sie sich zum Beispiel auch in unseren Medienverteiler für Pressemitteilungen eintragen.

Sozialwerk St. Georg e. V.
Kuster Stefan
Emscherstr. 62
45891
Gelsenkirchen
s.kuster@sozialwerk-st-georg.de
0209 7004-205
http://sozialwerk-st-georg.de



Dr. Fritz Krueger setzt sich als erster Ombudsmann des Sozialwerks St.
Georg für die Belange von Menschen mit Assistenzbedarf ein

Gelsenkirchen/NRW. - Ihm liegen der Schutz, die Rechte und Anliegen von
Menschen mit Assistenzbedarf am Herzen, die die Dienstleistungen des Sozialwerks St. Georg in Anspruch nehmen: Mit Dr. Fritz Krueger hat das Sozialwerk St. Georg seit Mai 2010 zum ersten Mal in seiner Geschichte einen "Ombudsmann", der sich ehrenamtlich für die Belange der Klientinnen und Klienten einsetzt.

"Als ich gefragt wurde, ob ich die ehrenamtliche Position übernehmen möchte, habe ich sofort zugesagt", erzählt Krueger, der bis zu seiner Pensionierung im Februar 2010 als Holding-Geschäftsführer der Josefs-Gesellschaft, einem ebenfalls großen
Unternehmen für Menschen mit Assistenzbedarf mit Sitz in Köln, gearbeitet hat. "Ich glaube, dass es den Menschen, die die Dienstleistungen eines Sozialunternehmens in Anspruch nehmen, im Alltag sehr hilft, wenn sie sich bei Problemen an jemanden wenden können, der außerhalb des Unternehmens steht und damit unabhängig ist."

Inwiefern das neue Amt den Klientinnen und Klienten helfen soll, ihre Rechte in
Anspruch zu nehmen, hat der ehemalige Sozialarbeiter und Diplom-Pädagoge
gemeinsam mit Vorstandssprecher Dieter Czogalla bei verschiedenen Informationsveranstaltung im Mai in persönlich erläutert. Hier stand
der neue Ombudsmann den Mitgliedern der Werkstatt-, Tagesstätten- und
Bewohnerbeiräte vor Ort Rede und Antwort. "Wenn Menschen mit Behinderung
innerhalb des Sozialwerks glauben, nicht zu ihrem Recht zu kommen, sich
ungerecht behandelt oder nicht informiert fühlen oder mit Entscheidungen nicht
einverstanden sind, werde ich die Beschwerde aufnehmen und versuchen, das
Problem gemeinsam mit dem oder der Betroffenen zu lösen", so Krueger. Seine
Rolle erkläre sich bereits aus dem nordischen Begriff "Ombud", der so viel wie "Vermittler, Vertreter, Bevollmächtigter" bedeute.

"Ich helfe den Klienten, ihre Rechte wahrzunehmen", betont der Ombudsmann.
"Darüber hinaus können sich die Menschen mit Behinderung aber auch an mich
wenden, wenn sie Hinweise geben oder Dienstleistungen bewerten wollen." Solche
Stimmen und Bewertungen wird der ehemalige Sozialarbeiter und Diplom-Pädagoge im Rahmen seiner regelmäßigen Berichterstattung gegenüber dem Verwaltungsrat oder dem Vorstand weitergeben. "Das geschieht jedoch immer nur in anonymisierter Form", betont Krueger. "Ich bin sowohl gegenüber Behörden und Privatpersonen als
auch gegenüber Vertretern des Sozialwerks St. Georg zu absolutem Stillschweigen verpflichtet." Einzige Ausnahme bei der Schweigepflicht seien gravierende Straftaten wie zum Beispiel körperliche Gewalt, die strafrechtlich verfolgt werden muss.

"Der Ombudsmann ist ein wichtiger Baustein, um die Qualität der Betreuung zu garantieren", betont Gitta Bernshausen, zuständig für soziale Dienstleistungen im Sozialwerk St. Georg. "Nur wenn wir die Anliegen unserer Klientinnen und Klienten
ernst nehmen, können wir ihren individuellen Bedürfnissen gerecht werden." Dass das Sozialwerk St. Georg mit dem Posten des Ombudsmannes eine ergänzende, also zusätzliche Beschwerdemöglichkeit geschaffen hat, unterstreicht Vorstandssprecher Dieter Czogalla. Es solle für die Klientinnen und Klienten verschiedene Wege geben, um sich Gehör zu verschaffen und ihre Rechte
durchzusetzen. "Der Ombudsmann ersetzt somit nicht die Arbeit der Räte und
Beiräte", so Czogalla. Ihnen käme nach wie vor eine besondere Bedeutung zu -
"schließlich sind sie von den anderen Beschäftigten, Bewohnern oder Tagesstättenbesuchern demokratisch gewählt worden".

Wenn sich eine Klientin oder ein Klient an den Ombudsmann gewandt hat, bespricht
dieser mit dem Rat Suchenden die Angelegenheit - und das möglichst "unter vier Augen oder Ohren" - persönlich oder telefonisch. Um das Anliegen des Menschen
mit Behinderung voran zu treiben, kann der Ombudsmann sich von den Einrichtungen des Sozialwerks mündlich oder schriftlich Stellungnahmen einholen.
"Dabei kann ich Empfehlungen aussprechen, aber keine Anweisungen verteilen", sagt Krueger. "Ich kann also nicht bestimmen, was es ab jetzt zu essen geben soll", ergänzt er schmunzelnd.

Damit jeder Mensch mit Assistenzbedarf bei Bedarf von der ehrenamtlichen Position Gebrauch machen kann, haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen
Einrichtungen des Sozialwerks St. Georg gut sichtbare Plakate aufgehängt und Flyer mit den Kontaktdaten des Ombudsmannes Dr. Fritz Krueger erteilt. "Wer mir auf die Mailbox spricht oder mir eine E-Mail schreibt, bekommt von mir innerhalb von 24
Stunden eine Antwort", verspricht Krueger. "Danach können wir dann in Ruhe
besprechen, wie das Problem am besten zu lösen ist."

Pressekontakt:
Ombudsmann des Sozialwerks St. Georg e. V.
Dr. Fritz Krueger
Rottkamp 8
48712 Gescher
Telefon 0209 7004-315
Mobil 0172 2650846
E-Mail ombudsmann@sozialwerk-st-georg.de
Weitere Informationen im Internet: www.sozialwerk-st-georg.de/ombudsmann.
Hintergrundinformationen zum Sozialwerk St. Georg:

http://sozialwerk-st-georg.de/ueber-uns/das-unternehmen/

Kontakt - Pressematerial:

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Dort können Sie sich zum Beispiel auch in unseren Medienverteiler für Pressemitteilungen eintragen.

Sozialwerk St. Georg e. V.
Kuster Stefan
Emscherstr. 62
45891
Gelsenkirchen
s.kuster@sozialwerk-st-georg.de
0209 7004-205
http://sozialwerk-st-georg.de







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