Aufdeckung von Steuerhinterziehung durch Steuer-CD
Datum: Montag, dem 24. Dezember 2012
Thema: Köln Infos


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Bereits in der Vergangenheit wurden Steuer-CDs durch die nordrhein-westfälischen Finanzbehörden zwecks Verfolgung von Steuersündern angekauft, was bereits zur Aufdeckung von Steuerhinterziehungen von über 200 Millionen Euro geführt haben soll.

Nun soll der Ankauf von insgesamt vier Steuer-CDs aus der Schweiz durch das Land Nordrhein-Westfalen stattgefunden haben und auch dieser dürfte sich für die Staatskasse gelohnt haben. Insbesondere die Bochumer Staatsanwaltschaft soll eine sehr aufschlussreiche Steuer-CD ausgewertet haben. Diese soll Daten deutscher Kunden der Schweizer Großbank UBS enthalten, welche schwindelerregende Summen hinterzogen haben sollen.

Momentan sollen Fahndungen laufen, die zur Aufdeckung zahlreicher Steuerbetrugsfälle führen könnten. So soll es unter anderem zu Großrazzien sowohl in Geschäftsräumen als auch in Privatwohnungen gekommen sein und auch eine mögliche Strafbarkeit der Mitarbeiter der UBS wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung soll geprüft werden. Insgesamt sollen Steuern in Höhe von 204 Millionen Euro hinterzogen worden sein. Laut dem Finanzminister könnte gerade die Aufdeckung der Steuerbetrugsfälle Grund dafür sein, dass das Vermittlungsverfahren zur Rettung des Steuerabkommens mit der Schweiz zum Scheitern verurteilt ist.

Steuerhinterzieher haben somit momentan Grund zu zittern: Immer wieder kommt es zu Aufdeckungen des Steuerbetrugs und das für die Staatskasse sehr ertragreiche Vorgehen dürfte noch eine Weile verfolgt werden. Für Steuerhinterzieher gibt es aber eine Möglichkeit einer Strafe zu entgehen: Die Selbstanzeige. Allerdings handelt es sich hier um einen komplexen Prozess, an den nicht überstürzt und unerfahren herangegangen werden sollte. Denn falls es bei der Selbstanzeige zu Fehlern kommt, können trotzdem eine Strafe und empfindliche Steuernachzahlungen drohen. Dies kann durch die Beratung eines im Steuerrecht versierten Rechtsanwalts vermieden werden.

Daher ist die Konsultation eines Rechtsanwaltes in einer solchen Situation dringend zu empfehlen. Viele deutsche Staatsbürger könnten sich dadurch strafbar gemacht haben, dass sie unversteuertes Vermögen in der Schweiz angelegt haben und sollten nun die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige mithilfe anwaltlicher Beratung in Erwägung ziehen.

http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html

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(Weitere interessante Beichten sind auch hier auf dieser Seite nachlesbar.)

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Nun soll der Ankauf von insgesamt vier Steuer-CDs aus der Schweiz durch das Land Nordrhein-Westfalen stattgefunden haben und auch dieser dürfte sich für die Staatskasse gelohnt haben. Insbesondere die Bochumer Staatsanwaltschaft soll eine sehr aufschlussreiche Steuer-CD ausgewertet haben. Diese soll Daten deutscher Kunden der Schweizer Großbank UBS enthalten, welche schwindelerregende Summen hinterzogen haben sollen.

Momentan sollen Fahndungen laufen, die zur Aufdeckung zahlreicher Steuerbetrugsfälle führen könnten. So soll es unter anderem zu Großrazzien sowohl in Geschäftsräumen als auch in Privatwohnungen gekommen sein und auch eine mögliche Strafbarkeit der Mitarbeiter der UBS wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung soll geprüft werden. Insgesamt sollen Steuern in Höhe von 204 Millionen Euro hinterzogen worden sein. Laut dem Finanzminister könnte gerade die Aufdeckung der Steuerbetrugsfälle Grund dafür sein, dass das Vermittlungsverfahren zur Rettung des Steuerabkommens mit der Schweiz zum Scheitern verurteilt ist.

Steuerhinterzieher haben somit momentan Grund zu zittern: Immer wieder kommt es zu Aufdeckungen des Steuerbetrugs und das für die Staatskasse sehr ertragreiche Vorgehen dürfte noch eine Weile verfolgt werden. Für Steuerhinterzieher gibt es aber eine Möglichkeit einer Strafe zu entgehen: Die Selbstanzeige. Allerdings handelt es sich hier um einen komplexen Prozess, an den nicht überstürzt und unerfahren herangegangen werden sollte. Denn falls es bei der Selbstanzeige zu Fehlern kommt, können trotzdem eine Strafe und empfindliche Steuernachzahlungen drohen. Dies kann durch die Beratung eines im Steuerrecht versierten Rechtsanwalts vermieden werden.

Daher ist die Konsultation eines Rechtsanwaltes in einer solchen Situation dringend zu empfehlen. Viele deutsche Staatsbürger könnten sich dadurch strafbar gemacht haben, dass sie unversteuertes Vermögen in der Schweiz angelegt haben und sollten nun die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige mithilfe anwaltlicher Beratung in Erwägung ziehen.

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