Fundus Fonds 28: Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstreitet erneut Urteil gegen Commerzbank AG
Datum: Freitag, dem 28. Dezember 2012
Thema: Köln Infos


Fundus Fonds 28: Landgericht Frankfurt am Main verurteilt Commerzbank auf Rückabwicklung der Beteiligung

In einem seitens der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 07.12.2012 hat das Landgericht Frankfurt am Main die Commerzbank AG zum Schadensersatz und damit zur sogenannten kompletten Rückabwicklung der Beteiligung am Fonds Fundus 28 verurteilt.

Der Sachverhalt der Entscheidung

In dem zugrundeliegenden Sachverhalt wurde den Klägern von dem Anlageberater der Bank der Fonds Fundus 28 empfohlen. Die Anlageberatung fand im Jahr 1993 statt.

Die Kläger haben einen nahezu Totalverlust des eingesetzten Kapitals zu verschmerzen. Sie werfen der Commerzbank AG als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank unter anderem vor, sie nicht über bestehende Interessenskonflikte aufgeklärt zu haben.

Die Commerzbank AG hatte in dem Prozess dagegen vorgetragen, dass die Anleger umfassend und richtig beraten worden seien.
Die Entscheidung des Gerichts

Die Entscheidung des Gerichts

Die 21. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat der Klage des Fundus Fonds 28-Anlegers dem Grunde nach stattgegeben. Die Commerzbank AG wurde somit zu einem Betrag in Höhe von insgesamt 27.777,95 EUR verurteilt.

Das Gericht stützt das Urteil hierbei insbesondere auf die fehlende Aufklärung über Provisionen. Dabei sei insbesondere eine Unterscheidung zwischen Provisionen und Kick-Backs nicht notwendig, da es ausschließlich auf den Interessenkonflikt der Bank ankommt (unter Verweis auf BGH XI ZR 363/10).

Der Emissionsprospekt des Fonds Fundus 28 klärt nicht ausreichend über die Höhe der geflossenen Provisionen auf. Des Weiteren hatte die Beweisaufnahme ergeben, dass auch der Bankberater die Kläger, jedenfalls nach seiner Aussage, bezüglich der Provisionen nur anhand des Prospekts aufgeklärt habe. Insoweit war die Anlageberatung fehlerhaft und die Commerzbank AG zum Schadensersatz zu verurteilen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Beklagte Bank innerhalb eines Monats Berufung einlegen kann. Über den weiteren Fortgang werden wir an dieser Stelle berichten.

Fazit

Das Urteil stärkt die Stellung wirtschaftlich geschädigter Fundus Fonds -Anleger, da das Gericht feststellt, dass auch aus dem Emissionsprospekt eine Zahlung von Provisionen nicht ersichtlich ist. Das Landgericht Frankfurt am Main stellt sich somit in eine Reihe mit den von der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Entscheidungen des OLG Köln und zahlreicher Landgerichte.

Die Esslinger Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann hat sich seit ihrer Gründung auf die Rechtsberatung in den Bereichen Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht spezialisiert.
Die Kanzlei engagiert sich seit Beginn ausschließlich auf der Verbraucherseite und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht.

Die Kanzlei betreut bundesweit Immobilenerwerber, Fondserwerber und andere private Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet.

Als mittelständische und überregional tätige Kanzlei betreuen wir unsere Mandanten individuell und persönlich im Einzelfall, wie auch in Fällen mit zahlreichen Geschädigten im Verbund.

Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann
Andreas Frank
Freihofstrasse 6
73732 Esslingen
a.frank@hh-h.de
0711-9308110
http://www.hh-h.de

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In einem seitens der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 07.12.2012 hat das Landgericht Frankfurt am Main die Commerzbank AG zum Schadensersatz und damit zur sogenannten kompletten Rückabwicklung der Beteiligung am Fonds Fundus 28 verurteilt.

Der Sachverhalt der Entscheidung

In dem zugrundeliegenden Sachverhalt wurde den Klägern von dem Anlageberater der Bank der Fonds Fundus 28 empfohlen. Die Anlageberatung fand im Jahr 1993 statt.

Die Kläger haben einen nahezu Totalverlust des eingesetzten Kapitals zu verschmerzen. Sie werfen der Commerzbank AG als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank unter anderem vor, sie nicht über bestehende Interessenskonflikte aufgeklärt zu haben.

Die Commerzbank AG hatte in dem Prozess dagegen vorgetragen, dass die Anleger umfassend und richtig beraten worden seien.
Die Entscheidung des Gerichts

Die Entscheidung des Gerichts

Die 21. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat der Klage des Fundus Fonds 28-Anlegers dem Grunde nach stattgegeben. Die Commerzbank AG wurde somit zu einem Betrag in Höhe von insgesamt 27.777,95 EUR verurteilt.

Das Gericht stützt das Urteil hierbei insbesondere auf die fehlende Aufklärung über Provisionen. Dabei sei insbesondere eine Unterscheidung zwischen Provisionen und Kick-Backs nicht notwendig, da es ausschließlich auf den Interessenkonflikt der Bank ankommt (unter Verweis auf BGH XI ZR 363/10).

Der Emissionsprospekt des Fonds Fundus 28 klärt nicht ausreichend über die Höhe der geflossenen Provisionen auf. Des Weiteren hatte die Beweisaufnahme ergeben, dass auch der Bankberater die Kläger, jedenfalls nach seiner Aussage, bezüglich der Provisionen nur anhand des Prospekts aufgeklärt habe. Insoweit war die Anlageberatung fehlerhaft und die Commerzbank AG zum Schadensersatz zu verurteilen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Beklagte Bank innerhalb eines Monats Berufung einlegen kann. Über den weiteren Fortgang werden wir an dieser Stelle berichten.

Fazit

Das Urteil stärkt die Stellung wirtschaftlich geschädigter Fundus Fonds -Anleger, da das Gericht feststellt, dass auch aus dem Emissionsprospekt eine Zahlung von Provisionen nicht ersichtlich ist. Das Landgericht Frankfurt am Main stellt sich somit in eine Reihe mit den von der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Entscheidungen des OLG Köln und zahlreicher Landgerichte.

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