bvbf: Schutz vor Wohnungsbränden - Seit Jahresanfang sind auch in Bayern Rauchmelder Pflicht
Datum: Dienstag, dem 29. Januar 2013
Thema: Köln Infos


Neubauten müssen ab sofort ausgestattet werden - Brandschutz-Fachbetriebe empfehlen auch für Bestandsbauten eine baldige Nachrüstung

Kassel. - Seit dem 1. Januar 2013 müssen auch in Bayern alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Vorhandene Wohnungen sind spätestens bis zum 31. Dezember 2017 nachzurüsten. Das besagt die novellierte bayerische Bauordnung. Demnach muss in Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder installiert sein. Bayern folgt damit dem Beispiel der meisten anderen Bundesländer, die zum Teil schon vor Jahren ähnliche Beschlüsse gefasst haben. Lediglich in Berlin, Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen stehen vergleichbare Regelungen noch aus.

Die Brandschutz-Fachbetriebe raten - ungeachtet der unterschiedlichen Übergangsfristen oder gänzlich fehlender Vorschriften in den einzelnen Bundesländern - dringend dazu, ohne Ausnahme jede Wohnung und auch jeden einzelnen Wohnraum damit auszustatten. Insbesondere nachts ist die Gefahr besonders groß, entstehenden Rauch nicht wahrzunehmen, weil im Schlaf der Geruchssinn nahezu ausgeschaltet ist. Die kleinen "Lebensretter" warnen durch einen schrillen Alarmton die gefährdeten Bewohner, so dass diese sich rechtzeitig in Sicherheit bringen, einen Löschversuch unternehmen und die Feuerwehr verständigen können.

Rauchmelder und Feuerlöscher können Leben retten

Die Rauchmelder müssen so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Während in Bayern die Eigentümer verpflichtet sind, die Wohnungen entsprechend damit auszustatten, obliegt es anschließend den Besitzern - also den Mietern - deren Betriebsbereitschaft sicherzustellen; es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Beim Kauf von Rauchmeldern sollte man darauf achten, dass sie nach DIN EN 14604 geprüft und zertifiziert sowie über ein VdS-Kennzeichen oder Q-Label verfügen. Hochwertige Geräte sind zudem mit Batterien ausgestattet, die bis zu zehn Jahre halten. Darüber hinaus sind hier Fehlalarme weitgehend ausgeschlossen.

Kompetente Ansprechpartner sind die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe, die neben Rauchmeldern und Feuerlöschern und deren fachgerechter Montage und Wartung auch eine umfassende Beratung zum vorbeugenden Brandschutz bieten. Lokale Anbieter, sortiert nach PLZ-Bereichen, sind beispielsweise im Internet unter www.bvbf.de abrufbar.

Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. Ist der Fachverband von Brandschutz-Fachbetrieben, -Fachhändlern und -Dienstleistern in Deutschland. Unsere Mitgliedsunternehmen bieten das gesamte Spektrum der technischen Dienstleistungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz auf hohem Niveau. Eine wesentliche Aufgabe des bvbf ist die Förderung des Brandschutz-Gedankens in der Öffentlichkeit. Denn vorbeugender Brandschutz schützt das Leben und die Gesundheit von Menschen sowie den Bestand der Umwelt.
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Assessor jur. u. Diplom-Verwaltungswirt Carsten Wege
Friedrichsstraße 18
34117 Kassel
0561 - 288 64 0

http://www.bvbf.de

Pressekontakt:
Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Straße 190
50937 Köln
info@dr-schulz-pr.de
0221 - 42 58 12
http://www.dr-schulz-pr.de

(Tipp: News zu Bioschweinen aus Brandenburg: sind auch hier auf dieser Seite nachlesbar.)

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Neubauten müssen ab sofort ausgestattet werden - Brandschutz-Fachbetriebe empfehlen auch für Bestandsbauten eine baldige Nachrüstung

Kassel. - Seit dem 1. Januar 2013 müssen auch in Bayern alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Vorhandene Wohnungen sind spätestens bis zum 31. Dezember 2017 nachzurüsten. Das besagt die novellierte bayerische Bauordnung. Demnach muss in Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder installiert sein. Bayern folgt damit dem Beispiel der meisten anderen Bundesländer, die zum Teil schon vor Jahren ähnliche Beschlüsse gefasst haben. Lediglich in Berlin, Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen stehen vergleichbare Regelungen noch aus.

Die Brandschutz-Fachbetriebe raten - ungeachtet der unterschiedlichen Übergangsfristen oder gänzlich fehlender Vorschriften in den einzelnen Bundesländern - dringend dazu, ohne Ausnahme jede Wohnung und auch jeden einzelnen Wohnraum damit auszustatten. Insbesondere nachts ist die Gefahr besonders groß, entstehenden Rauch nicht wahrzunehmen, weil im Schlaf der Geruchssinn nahezu ausgeschaltet ist. Die kleinen "Lebensretter" warnen durch einen schrillen Alarmton die gefährdeten Bewohner, so dass diese sich rechtzeitig in Sicherheit bringen, einen Löschversuch unternehmen und die Feuerwehr verständigen können.

Rauchmelder und Feuerlöscher können Leben retten

Die Rauchmelder müssen so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Während in Bayern die Eigentümer verpflichtet sind, die Wohnungen entsprechend damit auszustatten, obliegt es anschließend den Besitzern - also den Mietern - deren Betriebsbereitschaft sicherzustellen; es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Beim Kauf von Rauchmeldern sollte man darauf achten, dass sie nach DIN EN 14604 geprüft und zertifiziert sowie über ein VdS-Kennzeichen oder Q-Label verfügen. Hochwertige Geräte sind zudem mit Batterien ausgestattet, die bis zu zehn Jahre halten. Darüber hinaus sind hier Fehlalarme weitgehend ausgeschlossen.

Kompetente Ansprechpartner sind die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe, die neben Rauchmeldern und Feuerlöschern und deren fachgerechter Montage und Wartung auch eine umfassende Beratung zum vorbeugenden Brandschutz bieten. Lokale Anbieter, sortiert nach PLZ-Bereichen, sind beispielsweise im Internet unter www.bvbf.de abrufbar.

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