Kaufangebote an Anleger des SEB Immoinvest
Datum: Donnerstag, dem 07. Februar 2013
Thema: Köln Infos


Kaufangebote an Anleger des SEB Immoinvest

http://www.grprainer.com/SEB-Immoinvest.html Allem Anschein nach erhalten Anleger des SEB Immoinvest vermehrt Kaufangebote per Post für ihre Anteile.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Viele Anleger des SEB Immoinvest erhalten in den letzten Tagen Kaufangebote für ihre Anteile per Post. Es soll wohl ein Preis von 26,00 Euro je Anteil angeboten werden, wenn die Anleger dieses Angebot bis zum 27.02.2013 annehmen würden. Beigefügt sei dem Schreiben ein Dispositionsauftrag, welcher lediglich vom Inhaber zu unterschreiben sei.

Dieses Kaufangebot sollten Anleger nicht sofort und ohne Weiteres annehmen. Möglicherweise stehen ihnen nämlich noch andere Ansprüche zu. Es ist nicht auszuschließen, dass Anlegern Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung zustehen. Ob Anleger durch die Annahme des aktuellen Kaufangebots eventuelle Schadensersatzansprüche verlieren können, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Eine Anlageberatung muss anleger- und objektgerecht zu erfolgen. Dies wird in der Realität jedoch häufig nicht eingehalten, sodass die empfohlene und letzten Endes auch gezeichnete Anlage oftmals nicht den tatsächlichen und auch geäußerten Wünschen des Anlegers entspricht.

Auch eine fehlende Aufklärung über ein bestehendes Totalverlustrisiko im Rahmen einer Zeichnung eines offenen Immobilienfonds stellt einen Beratungsfehler dar, welcher die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen rechtfertigen kann, insbesondere wenn der Anleger eine sichere Altersvorsorge schaffen wollte.

Aber nicht nur über die der Anlage entsprechenden Risiken muss ein Berater aufklären, sondern auch über Provisionen, die sie für eine erfolgreiche Fondsvermittlung erhalten (sog. Kick-backs). Geschieht dies nicht, so kann dies eine Pflichtverletzung darstellen, die einen Schadensersatzanspruch auslösen kann.

Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, wenn Sie sich von Ihrem Beratungsinstitut schlecht beraten fühlen und Ihnen die Risiken Ihrer Beteiligung nicht dargestellt wurden. Der Anwalt tritt für Sie mit der Gegenseite in Kontakt, überprüft etwaige Ansprüche und unterstützt Sie bei deren Durchsetzung - sei es außergerichtlich oder vor Gericht.

http://www.grprainer.com/SEB-Immoinvest.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750

http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Viele Anleger des SEB Immoinvest erhalten in den letzten Tagen Kaufangebote für ihre Anteile per Post. Es soll wohl ein Preis von 26,00 Euro je Anteil angeboten werden, wenn die Anleger dieses Angebot bis zum 27.02.2013 annehmen würden. Beigefügt sei dem Schreiben ein Dispositionsauftrag, welcher lediglich vom Inhaber zu unterschreiben sei.

Dieses Kaufangebot sollten Anleger nicht sofort und ohne Weiteres annehmen. Möglicherweise stehen ihnen nämlich noch andere Ansprüche zu. Es ist nicht auszuschließen, dass Anlegern Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung zustehen. Ob Anleger durch die Annahme des aktuellen Kaufangebots eventuelle Schadensersatzansprüche verlieren können, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Eine Anlageberatung muss anleger- und objektgerecht zu erfolgen. Dies wird in der Realität jedoch häufig nicht eingehalten, sodass die empfohlene und letzten Endes auch gezeichnete Anlage oftmals nicht den tatsächlichen und auch geäußerten Wünschen des Anlegers entspricht.

Auch eine fehlende Aufklärung über ein bestehendes Totalverlustrisiko im Rahmen einer Zeichnung eines offenen Immobilienfonds stellt einen Beratungsfehler dar, welcher die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen rechtfertigen kann, insbesondere wenn der Anleger eine sichere Altersvorsorge schaffen wollte.

Aber nicht nur über die der Anlage entsprechenden Risiken muss ein Berater aufklären, sondern auch über Provisionen, die sie für eine erfolgreiche Fondsvermittlung erhalten (sog. Kick-backs). Geschieht dies nicht, so kann dies eine Pflichtverletzung darstellen, die einen Schadensersatzanspruch auslösen kann.

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