Kaufangebote für Hypothekenanleihen der WGF AG
Datum: Donnerstag, dem 14. Februar 2013
Thema: Köln Infos


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die WGF AG (Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG), die ihren Sitz in Düsseldorf hat, ist ein deutsches Immobilienunternehmen, bei welchem man früher unter anderem Hypothekenanleihen und Genussscheine erwerben konnte.

Erstmalige Bedenken bezüglich dieser Hypothekenanleihen kamen wohl im letzten Jahr auf, als die WGF AG die Veröffentlichung ihres Geschäftsberichts angeblich zum wiederholten Male verschoben hatte. Hinzu kam wohl die Aussetzung der geplanten Rückzahlung der Hypothekenanleihe WGFH06, welche die zu diesem Zeitpunkt scheinbar bereits vorhandenen Zweifel an der WGF AG intensivierten. Die Hypothekenanleihe WGFH06 hatte wohl ein Emissionsvolumen von mehreren Millionen Euro. Nun hat die Gesellschaft wohl Konsequenzen gezogen und anscheinend beim zuständigen Amtsgericht Düsseldorf einen Antrag auf Eigenverwaltung nach der Insolvenzordnung (InsO) gestellt.

Das eingeleitete Insolvenzverfahren und die mit dem Antrag verfolgte Eigenverwaltung sollen eine Sanierung und Fortführung der WGF AG ermöglichen. Derzeit ist jedoch der Verfahrensausgang nicht vorherzusehen und die Konsequenzen für die Anleger sind bisher nicht voraussagbar.

Anlegern stehen daher wohl nur die Kaufangebote zur Verfügung, die die Betroffenen scheinbar seit der Eröffnung des Verfahrens vermehrt erhalten. Die Entscheidung, ob diese Angebote angenommen werden sollten, müssen die Anleger allerdings selbst treffen. Zweifel mögen den Anlagern vor allem aufgrund der Tatsache kommen, dass die mögliche Höhe der Insolvenzquote zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden kann, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Es bleibt zudem zu bedenken, dass bis dahin auch das Risiko besteht, einen Großteil der Anlage oder sogar die gesamte Anlage zu verlieren.

Bei der Beratung zur Zeichnung der Anleihen und Genussrechte sind Anleger in vielen Fällen nicht auf die bestehenden Risiken hingewiesen worden. Die beratenden Banken und Institutionen könnte deshalb eine Schadensersatzpflicht wegen falscher Beratung und nicht ausreichender Aufklärung treffen.

Betroffenen Anlegern ist zu raten, einen im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt aufsuchen, der die Angelegenheit umfassend und einzelfallbezogen prüft. Bei einer möglichen Falschberatung im Vorfeld der Zeichnung, kann ein Rechtsanwalt zudem die den Anlegern möglicherweise zustehenden Ansprüche für diese geltend machen.

http://www.grprainer.com/WGF-AG.html

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Erstmalige Bedenken bezüglich dieser Hypothekenanleihen kamen wohl im letzten Jahr auf, als die WGF AG die Veröffentlichung ihres Geschäftsberichts angeblich zum wiederholten Male verschoben hatte. Hinzu kam wohl die Aussetzung der geplanten Rückzahlung der Hypothekenanleihe WGFH06, welche die zu diesem Zeitpunkt scheinbar bereits vorhandenen Zweifel an der WGF AG intensivierten. Die Hypothekenanleihe WGFH06 hatte wohl ein Emissionsvolumen von mehreren Millionen Euro. Nun hat die Gesellschaft wohl Konsequenzen gezogen und anscheinend beim zuständigen Amtsgericht Düsseldorf einen Antrag auf Eigenverwaltung nach der Insolvenzordnung (InsO) gestellt.

Das eingeleitete Insolvenzverfahren und die mit dem Antrag verfolgte Eigenverwaltung sollen eine Sanierung und Fortführung der WGF AG ermöglichen. Derzeit ist jedoch der Verfahrensausgang nicht vorherzusehen und die Konsequenzen für die Anleger sind bisher nicht voraussagbar.

Anlegern stehen daher wohl nur die Kaufangebote zur Verfügung, die die Betroffenen scheinbar seit der Eröffnung des Verfahrens vermehrt erhalten. Die Entscheidung, ob diese Angebote angenommen werden sollten, müssen die Anleger allerdings selbst treffen. Zweifel mögen den Anlagern vor allem aufgrund der Tatsache kommen, dass die mögliche Höhe der Insolvenzquote zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden kann, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Es bleibt zudem zu bedenken, dass bis dahin auch das Risiko besteht, einen Großteil der Anlage oder sogar die gesamte Anlage zu verlieren.

Bei der Beratung zur Zeichnung der Anleihen und Genussrechte sind Anleger in vielen Fällen nicht auf die bestehenden Risiken hingewiesen worden. Die beratenden Banken und Institutionen könnte deshalb eine Schadensersatzpflicht wegen falscher Beratung und nicht ausreichender Aufklärung treffen.

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